Recht(s) News ! Recht(s) News & Infos Recht(s) Forum ! Recht(s) Forum Recht(s) Videos ! RechtsPortal 24/7 Video-Links RechtsPortal 24/7 Foto-Galerie ! RechtsPortal 24/7 Foto-Galerie Recht(s) Links ! Recht(s) Web-Links Recht(s) Lexikon ! Recht(s) Lexikon

 RechtsPortal-247.de: News, Infos & Tipps zum Thema Recht

Seiten-Suche:  
 RechtsPortal-247.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Neueste
Web-Tipps @
RP-247.de:
Foto: Screenshot Fluglinien-247.de.
Fluglinien / Fluggesellschaften @ Fluglinien-247.de!
Foto: Screenshot http://www.heimwerker-infos.de
Heimwerker-Infos.de: Rund ums Heimwerken!
Foto: Screenshot Thailand-News-247.de
Thailand News, Infos & Tipps @ Thailand-News-247.de!
Foto: Landschaft im Fläming / Brandenburg.
Der Fläming - eine historische Kulturlandschaft in Brandenburg / Sachsen-Anhalt!
Foto: Screenshot Senioren-Page.de!
Senioren Portal @ Senioren-Page.de!
RechtsPortal 24/7 Tipp: Anwalts Hotline
Beratungsflat - telefonische Rechtsberatung

RechtsPortal 24/7 Who's Online
Zur Zeit sind 181 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

RechtsPortal 24/7 Online Werbung

RechtsPortal 24/7 Rechts-Portal 24/7 Videos
Arbeitsrecht(24.10.2018)
Ausländerrecht(21.12.2023)
Bankenrecht(15.03.2018)
Baurecht(15.03.2018)
Erbrecht(18.09.2019)
Europarecht(19.07.2022)
Familienrecht(10.03.2024)
Gesellschaftsrecht(10.03.2024)
Immobilienrecht(23.01.2020)
Internet- / IT-Recht(03.12.2018)
Islamisches Recht(03.12.2018)
Kaufrecht(26.08.2021)
Medizinrecht(13.06.2018)
Mietrecht(24.07.2019)
Ordnungswidrigkeitenrecht(24.07.2019)
Patentrecht(11.04.2018)
Persönlichkeitsrecht(18.12.2018)
Reiserecht(06.05.2020)
Sozialrecht(13.11.2022)
Staatsrecht(19.04.2024)
Strafrecht(26.07.2023)
Urheberrecht(21.05.2019)
Verbraucherrecht(07.05.2018)
Verfassungsrecht(30.01.2024)
Verkehrsrecht(07.07.2019)
Verwaltungsrecht(07.07.2019)
Völkerrecht(04.07.2023)
Werberecht(05.02.2019)
Recht im Ausland(24.07.2019)

RechtsPortal 24/7 Rechts-Portal 24/7 News
Arbeitsrecht(07.06.2020)
Ausländerrecht(16.07.2019)
Bankenrecht(29.10.2018)
Baurecht(14.09.2021)
Erbrecht(29.06.2022)
Europarecht(16.07.2020)
Familienrecht(20.06.2020)
Gesellschaftsrecht(23.08.2019)
Immobilienrecht(11.06.2019)
Insolvenzrecht(17.02.2023)
Internet- / IT-Recht(06.07.2020)
Kapitalmarktrecht(26.04.2024)
Kaufrecht(12.10.2018)
Markenrecht(12.08.2019)
Medienrecht(06.03.2018)
Medizinrecht(21.04.2020)
Mietrecht(18.07.2019)
Nachbarschaftsrecht(02.10.2017)
Ordnungswidrigkeitenrecht(29.05.2020)
Patentrecht(12.07.2017)
Persönlichkeitsrecht(01.08.2019)
Reiserecht(05.09.2017)
Sozialrecht(07.03.2018)
Steuerrecht(03.04.2024)
Strafrecht(29.07.2019)
Tierrecht(22.05.2019)
Urheberrecht(19.04.2024)
Verbraucherrecht(22.08.2019)
Verfassungsrecht(07.08.2019)
Verkehrsrecht(12.01.2022)
Versicherungsrecht(08.11.2017)
Vertragsrecht(26.03.2020)
Vertriebsrecht(02.09.2020)
Verwaltungsrecht(01.09.2019)
Völkerrecht(04.03.2022)
Werberecht(08.08.2017)
Wettbewerbsrecht(07.05.2020)
Wirtschaftsrecht(12.03.2024)
Zivilrecht(21.03.2022)

RechtsPortal 24/7 RA Scherret: Familien- & Strafrecht
Rechtsanwältin Anette Scherret
Rechtsgebiete:
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht

Kanzlei Anette Scherret
Gielsdorfer Str. 18a
12623 Berlin

RechtsPortal 24/7 Haupt - Menü
Rechts-Portal - Services
· Rechts-Portal - News
· Rechts-Portal - Links
· Rechts-Portal - Forum
· Rechts-Portal - Lexikon
· Rechts-Portal - Kalender
· Rechts-Portal - Foto-Galerie
· Rechts-Portal - Seiten Suche

Redaktionelles
· Alle Rechts-Portal News
· Rechts-Portal Rubriken
· Top 5 bei Rechts-Portal

Account / LogIn
· Log-In @ Rechts-Portal
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Rechts-Portal
· Account löschen

Interaktiv
· Rechts-Portal Link senden
· Rechts-Portal Event senden
· Rechts-Portal Artikel senden
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Rechts-Portal Mitglieder
· Rechts-Portal Gästebuch

Information
· Rechts-Portal FAQ/ Hilfe
· Rechts-Portal Impressum
· Rechts-Portal AGB & Datenschutz
· Rechts-Portal Statistik
· Rechts-Portal Werbung

Accounts
· Twitter
· google+

RechtsPortal 24/7 Scheidungstipps & -tricks!
200x60-Fragen-zu-Scheidung

RechtsPortal 24/7 Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Tagungen
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Treffen
Geburtstage
Gedenktage
Sonstige

RechtsPortal 24/7 Seiten - Infos
RechtsPortal 24/7 - Mitglieder!  Mitglieder:1984
RechtsPortal 24/7 -  News!  Rechts-News:9.541
RechtsPortal 24/7 -  Links!  Rechts-Links:82
RechtsPortal 24/7 -  Kalender!  Rechts-Termine:0
RechtsPortal 24/7 -  Lexikon!  Rechts-Lexikon:15
RechtsPortal 24/7 - Forumposts!  Forumposts:86
RechtsPortal 24/7 -  Galerie!  Galerie Bilder:260
RechtsPortal 24/7 -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:5

RechtsPortal 24/7 Wichtige Web-Links
Online Markenprüfung: tmdn.org

RechtsPortal 24/7 SEO Vergleich RankensteinSEO
Seite: SEO Vergleich RankensteinSEO

RechtsPortal 24/7 Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

RechtsPortal 24/7: News, Infos und Tipps rund um das Thema Recht!

Recht(s) - Seite - News ! Das schlummernde Vermögen im Hintergrund: Sparguthaben

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 04. Januar 2017 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
connektar: Viele Verbraucher wissen jedoch nicht, dass sie in Wahrheit noch viel mehr Kapital haben, als Ihnen bekannt ist. Eine große Dunkelziffer entsteht durch das sognannte "vergessene Sparguthaben".

Vergessene Sparguthaben und ihre Entstehung:

Kurz gesagt stellen vergessene Sparguthaben all jene Guthaben dar, von deren Existenz der Verbraucher bis zur Entdeckung überhaupt nichts wusste. Die Konten wurden nicht von ihm selbst eröffnet, sondern von Familienmitgliedern.

Der Klassiker ist das Sparbuch der Großeltern, welches vor Jahrzehnten eröffnet wurde und mit der Zeit in Vergessenheit geraten ist. Beim Aufräumen des Dachbodens wird dieses dann plötzlich zwischen alten Briefen, Bildern und Unterlagen gefunden - kein seltener Fall.

Bekannt wurde auch ein Fall, bei dem der Vater in den 50ern für seinen Sohn ein Sparkonto angelegt hat. Der Vater verstarb früh, die Mutter wusste von dem Konto nichts. Jahrzehnte später fand der Sohn durch Zufall in alten Unterlagen seines Vaters auch das Sparbuch.

Derartige Geldanlagen dürfen nicht unterschätzt werden. Oftmals haben sie durch die Verzinsung einen beträchtlichen Wert. Nicht selten kommt es zu Beträgen im sechstelligen Bereich. Ein genaues Überprüfen alter Unterlagen lohnt sich also allemal!

Vermutete Auszahlung schadet nicht:

Nach der großen Freude über den besonderen Fund macht sich schnell Ernüchterung breit. Die Banken sind nicht bereit, das Sparguthaben auszuzahlen. Dafür führen sie verschiedene Gründe an. Das erste Argument ist, dass das Geld bereits ausgezahlt wurde.

Bereits dieses Argument der Banken ist aus unserer Sicht nicht haltbar. Doch von Anfang an: Die Banken berufen sich zunächst darauf, dass das Sparguthaben bereits ausgezahlt sei. Dabei sei es völlig egal, ob diese Auszahlung auf dem Sparbuch vermerkt sei oder nicht. Allein aus der Nettoinventurliste, die jede Bank führen muss, ergebe sich, dass ein bestimmter Vermögenswert zu einem konkreten Zeitpunkt in der Vergangenheit nicht mehr aufgelistet war - ergo müsse dieser Wert ausgezahlt worden sein. Dieser Argumentation stimmte auch das AG Bielefeld (15.12.1995 - Az. 15 C 352/95) zu. Dass die Bank einen Mangel an weiteren Beweisen habe, dürfe ihr schließlich auch nicht zugerechnet werden, da meistens die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen überschritten sind.

Wie Sie bestimmt gemerkt haben, argumentiert die Bank hier mit dem Konjunktiv, einer Annahme einer Wahrscheinlichkeit und der Abweisung der Beweislast. Wirklich treffende und haltbare Argumente liefert sie hingegen nicht. Grds. gibt es keinen Erfahrungssatz, der darauf hindeutet, dass eine nicht beweisbare Auszahlung getätigt wurde. Das LG Wuppertal (28.05.1998 - Az. 9 S314/97) stellt unmissverständlich klar, dass eine Auszahlung vom Sparbuch nur gegen dessen Vorlage stattfindet und die Auszahlung auch dort vermerkt wird. Eine bloße Nettoinventurliste genüge als tauglicher Beweis nicht, da diese nicht die konkreten Vermögensverschiebungen erkennen lasse. Außerdem sieht das LG die Beweislast nicht bei dem Kunden sondern bei der Bank. Dem stimmt auch das OLG Frankfurt in mehreren Urteilen (z.B. 16.02.2011 - Az. 19 U 180/10 ; 22.10.2004 - Az. 2 U 12/04) zu. Allein die Tatsache, dass die Bank die Unterlagen aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nicht mehr habe, genüge nicht für eine Beweislastverschiebung. Denn dabei handelt es sich nicht um eine Pflicht, die Dokumente danach zu zerstören, sondern lediglich um eine Mindestaufbewahrungspflicht. Fehlende Unterlagen seien auch bereits aus logischen Gründen das Problem der Bank und nicht des Kunden. Der BGH machte es noch deutlicher (BGHZ 151, 47, 49): Der Sparer habe die Einzahlung, die Bank jedoch die Auszahlung zu beweisen.

Hier zeigt sich also, dass die Annahme der Bank, das Geld sei ausgezahlt, leicht zu entkräften ist. Die Beweislast für die Auszahlung liegt bei der Bank und solange sie diesen beweis schuldig bleibt, ist davon auszugehen, dass die Auszahlung nicht stattgefunden hat.

Unwirksamkeit des Kontos: Paradoxe Argumentation

Der zweite Argumentationsversuch der Bank besteht darin, sich auf die Unwirksamkeit des Sparbuches zu berufen. Im obigen Fall des Sohnes, der ein vom Vater für ihn eingerichtetes Sparbuch erst Jahrzehnte später fand, berief sich die Bank darauf, dass die Echtheit des Sparbuches zweifelhaft sei. Zudem habe es die Mitarbeiter, die das Sparbuch abgestempelt haben, nie gegeben - und falls doch, dann seien diese mit Sicherheit nicht dazu berechtigt gewesen, das Sparbuch zu eröffnen.

Dieser Argumentation braucht kaum etwas entgegen gesetzt zu werden, da sie sich praktisch selbst im Wege steht. Auf der einen Seite behauptet die Bank, es habe die Mitarbeiter nie gegeben. Auf der anderen Seite erklärt die Bank im gleichen Atemzug, dass diese sowieso nie berechtigt gewesen seien, Sparbücher zu erstellen. Dies erscheint äußerst paradox. Sowohl die Existenz der Mitarbeiter als auch deren Berechtigung lässt sich schnell nachweisen. Schwieriger wird es da schon mit dem Beweis über die Echtheit des Sparbuches.

Dass Sparbücher gefälscht werden, kommt nicht selten vor. Meist sind die Fälschungen relativ leicht erkennbar, es gibt jedoch auch solche, die täuschend echt wirken. Doch das Fehlverhalten anderer darf dem Kunden im konkreten Fall nicht pauschal vorgehalten und angelastet werden. Die oben genannten Gerichte haben sich auch mit dieser Frage auseinandergesetzt und klar gestellt, dass die Echtheit eines Sparbuches durch einen Spezialgutachter entweder bewiesen oder wiederlegt werden könne und das jeweilige Ergebnis als zutreffend zu verstehen sei. Kommt also ein speziell geschulter Gutachter zu dem Ergebnis, dass das Sparbuch echt ist, müsse die Bank schon einen entkräftenden Gegenbeweis beibringen. Ansonsten sei von der Echtheit auszugehen.

Auflösung des Kontos:

Als drittes Argument führen Banken an, dass das Konto aufgrund der langen Zeit bereits aufgelöst worden sei. Dies erscheint recht suspekt, denn dann würde dies bedeuten, dass eine Bank das Konto stets ohne weiteres auflösen könnte, wenn es längere Zeit nicht angerührt wurde. Dabei wäre es der Bank ein leichtes, den Kunden zum Konto zu befragen, bzw. ihn über eine geplante Auflösung zu informieren. Doch auch dies wird von der Bank nicht praktiziert. Überdies bleibt sie auch hier zumeist den Beweis über die Auflösung schuldig.

Dabei hat die Bank mit dem Argument garnicht mal so Unrecht. Nach 30 Jahren ist eine steuerrechtliche Vereinnahmung des Vermögens tatsächlich zulässig. Oftmals geschieht dies, indem die Banken das Geld vom Sparbuch oder Konto nehmen und auf ein Verwahrerkonto legen. Dort verbleibt es eine weitere Zeit, bis es schließlich von der Bank vollständig vereinnahmt wird. Ob dies eine zulässige Praxis darstellt, lässt sich stark anzweifeln. Einerseits soll natürlich auch für die Bank irgendwann Klarheit darüber geschaffen werden, ob das Geld noch von jemandem beansprucht werde. Allerdings spricht gegen eine direkte Vereinnahmung, dass die Banken entweder über die staatliche Verwaltung Informationen zum Kontoinhaber und möglichen Erben erfragen können oder auch einfach die direkte Kontaktaufnahme mit dem Kontoinhaber möglich ist.

Auch keine Anspruchsverjährung oder -verwirkung:

Als letzten Ausweg berufen sich die Banken dann auf das Allround-Argument der Anspruchsverjährung oder auch der Anspruchsverwirkung. Zur Verjährung hat der BGH (04.06.2002 - Az. XI ZR 361/01) festgestellt, dass die erst einsetzt, wenn das Konto von einer Vertragspartei gekündigt werde. Dies hängt damit zusammen, dass vor der Kündigung aufgrund der langen Ruhezeit des Kontos davon ausgegangen werden müsse, dass der Kunde von seinem Anspruch nichts wisse. Einen Anspruch, denn der Kunde nicht kannte und die Nichtkenntnis auch nicht zu verschulden hat, kann nicht verjähren. Denn die Verjährung beruht darauf, dass ein Recht nicht dauerhaft in Anspruch genommen werden soll. Eine Inanspruchnahme ist aber nur möglich, wenn das Recht überhaupt bekannt sein konnte. Ist dies nicht der fall, kann es nicht verjähren.

Bei der Verwirkung erörtert der BGH, dass diese nur möglich ist, wenn es das sogenannte Zeitmoment und Umstandsmoment gibt. Zeitlich lässt sich nichts entgegenstellen, bei mehreren Jahrzehnten ist das Zeitmoment regelmäßig erfüllt. Das Umstandsmoment fußt jedoch darauf, dass die eine Partei darauf vertrauen durfte, dass die andere Parte ihr Recht nicht mehr in Anspruch nehmen werde. Bei einem Auszahlungsanspruch, so der BGH, habe de Bank jedoch nie das besonders schutzwürdige Vertrauen auf die Nichtauszahlung. Die Bank müsse grds. immer mit der Auszahlung rechnen. Auf eine Nichtinanspruchnahme dürfe sie hingegen nicht vertrauen. Dies liege schon in der Natur eines Kreditinstitutes.

Unsere Handlungsempfehlung:

Wie Sie sehen, argumentiert die Bank mit unterschiedlichsten Rechtsbereichen aus dem allgemeinen Zivilrecht und dem Kapitalmarktrecht. Jedoch lassen sich alle Argumente entkräften. Die Rechtsprechung tendiert eindeutig dazu, dem Kunden seinen Anspruch zuzugestehen. Zwar kommt es immer auf den Einzelfall an, allerdings ist es zumeist so, dass sich Fälle ähneln.

Sie sollten also bei einem Fund eines Sparbuches oder -kontos zunächst Kontakt mit der Bank aufnehmen. Sollte diese sich weigern, das Geld auszuzahlen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen Anwalt - wir setzen uns für Ihr Recht ein.

Ein Musterschreiben für einen Auskunftsanspruch finden Sie auf unserer Website!

Die Rechtsanwaltskanzlei Benedikt-Jansen und Dorst ist auf Bank-und Kapitalmarktrecht spezialisiert.
Mehr zum Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie ebenfalls auf unserer Website finden!


Über:

Rechtsanwaltskanzlei
Herr Wolfgang Benedikt-Jansen
Parkstr. 9
35066 Frankenberg
Deutschland

fon ..: 49645173710
web ..: http://www.benedikt-jansen.de
email : info@benedikt-jansen.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Benedikt-Jansen und Dorst ist seit 13 Jahren auf bankenrechtlichen Verbraucherschutz spezialisiert und kann auf bedeutende Prozess- und Verhandlungserfolge blicken. Herr Benedikt-Jansen ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Vertrauensanwalt der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.


Pressekontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Herr Wolfgang Benedikt-Jansen
Parkstr. 9
35066 Frankenberg

fon ..: 49645173710
web ..: http://www.benedikt-jansen.de
email : info@benedikt-jansen.de



Viele Verbraucher wissen jedoch nicht, dass sie in Wahrheit noch viel mehr Kapital haben, als Ihnen bekannt ist. Eine große Dunkelziffer entsteht durch das sognannte "vergessene Sparguthaben".

Vergessene Sparguthaben und ihre Entstehung:

Kurz gesagt stellen vergessene Sparguthaben all jene Guthaben dar, von deren Existenz der Verbraucher bis zur Entdeckung überhaupt nichts wusste. Die Konten wurden nicht von ihm selbst eröffnet, sondern von Familienmitgliedern.

Der Klassiker ist das Sparbuch der Großeltern, welches vor Jahrzehnten eröffnet wurde und mit der Zeit in Vergessenheit geraten ist. Beim Aufräumen des Dachbodens wird dieses dann plötzlich zwischen alten Briefen, Bildern und Unterlagen gefunden - kein seltener Fall.

Bekannt wurde auch ein Fall, bei dem der Vater in den 50ern für seinen Sohn ein Sparkonto angelegt hat. Der Vater verstarb früh, die Mutter wusste von dem Konto nichts. Jahrzehnte später fand der Sohn durch Zufall in alten Unterlagen seines Vaters auch das Sparbuch.

Derartige Geldanlagen dürfen nicht unterschätzt werden. Oftmals haben sie durch die Verzinsung einen beträchtlichen Wert. Nicht selten kommt es zu Beträgen im sechstelligen Bereich. Ein genaues Überprüfen alter Unterlagen lohnt sich also allemal!

Vermutete Auszahlung schadet nicht:

Nach der großen Freude über den besonderen Fund macht sich schnell Ernüchterung breit. Die Banken sind nicht bereit, das Sparguthaben auszuzahlen. Dafür führen sie verschiedene Gründe an. Das erste Argument ist, dass das Geld bereits ausgezahlt wurde.

Bereits dieses Argument der Banken ist aus unserer Sicht nicht haltbar. Doch von Anfang an: Die Banken berufen sich zunächst darauf, dass das Sparguthaben bereits ausgezahlt sei. Dabei sei es völlig egal, ob diese Auszahlung auf dem Sparbuch vermerkt sei oder nicht. Allein aus der Nettoinventurliste, die jede Bank führen muss, ergebe sich, dass ein bestimmter Vermögenswert zu einem konkreten Zeitpunkt in der Vergangenheit nicht mehr aufgelistet war - ergo müsse dieser Wert ausgezahlt worden sein. Dieser Argumentation stimmte auch das AG Bielefeld (15.12.1995 - Az. 15 C 352/95) zu. Dass die Bank einen Mangel an weiteren Beweisen habe, dürfe ihr schließlich auch nicht zugerechnet werden, da meistens die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen überschritten sind.

Wie Sie bestimmt gemerkt haben, argumentiert die Bank hier mit dem Konjunktiv, einer Annahme einer Wahrscheinlichkeit und der Abweisung der Beweislast. Wirklich treffende und haltbare Argumente liefert sie hingegen nicht. Grds. gibt es keinen Erfahrungssatz, der darauf hindeutet, dass eine nicht beweisbare Auszahlung getätigt wurde. Das LG Wuppertal (28.05.1998 - Az. 9 S314/97) stellt unmissverständlich klar, dass eine Auszahlung vom Sparbuch nur gegen dessen Vorlage stattfindet und die Auszahlung auch dort vermerkt wird. Eine bloße Nettoinventurliste genüge als tauglicher Beweis nicht, da diese nicht die konkreten Vermögensverschiebungen erkennen lasse. Außerdem sieht das LG die Beweislast nicht bei dem Kunden sondern bei der Bank. Dem stimmt auch das OLG Frankfurt in mehreren Urteilen (z.B. 16.02.2011 - Az. 19 U 180/10 ; 22.10.2004 - Az. 2 U 12/04) zu. Allein die Tatsache, dass die Bank die Unterlagen aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nicht mehr habe, genüge nicht für eine Beweislastverschiebung. Denn dabei handelt es sich nicht um eine Pflicht, die Dokumente danach zu zerstören, sondern lediglich um eine Mindestaufbewahrungspflicht. Fehlende Unterlagen seien auch bereits aus logischen Gründen das Problem der Bank und nicht des Kunden. Der BGH machte es noch deutlicher (BGHZ 151, 47, 49): Der Sparer habe die Einzahlung, die Bank jedoch die Auszahlung zu beweisen.

Hier zeigt sich also, dass die Annahme der Bank, das Geld sei ausgezahlt, leicht zu entkräften ist. Die Beweislast für die Auszahlung liegt bei der Bank und solange sie diesen beweis schuldig bleibt, ist davon auszugehen, dass die Auszahlung nicht stattgefunden hat.

Unwirksamkeit des Kontos: Paradoxe Argumentation

Der zweite Argumentationsversuch der Bank besteht darin, sich auf die Unwirksamkeit des Sparbuches zu berufen. Im obigen Fall des Sohnes, der ein vom Vater für ihn eingerichtetes Sparbuch erst Jahrzehnte später fand, berief sich die Bank darauf, dass die Echtheit des Sparbuches zweifelhaft sei. Zudem habe es die Mitarbeiter, die das Sparbuch abgestempelt haben, nie gegeben - und falls doch, dann seien diese mit Sicherheit nicht dazu berechtigt gewesen, das Sparbuch zu eröffnen.

Dieser Argumentation braucht kaum etwas entgegen gesetzt zu werden, da sie sich praktisch selbst im Wege steht. Auf der einen Seite behauptet die Bank, es habe die Mitarbeiter nie gegeben. Auf der anderen Seite erklärt die Bank im gleichen Atemzug, dass diese sowieso nie berechtigt gewesen seien, Sparbücher zu erstellen. Dies erscheint äußerst paradox. Sowohl die Existenz der Mitarbeiter als auch deren Berechtigung lässt sich schnell nachweisen. Schwieriger wird es da schon mit dem Beweis über die Echtheit des Sparbuches.

Dass Sparbücher gefälscht werden, kommt nicht selten vor. Meist sind die Fälschungen relativ leicht erkennbar, es gibt jedoch auch solche, die täuschend echt wirken. Doch das Fehlverhalten anderer darf dem Kunden im konkreten Fall nicht pauschal vorgehalten und angelastet werden. Die oben genannten Gerichte haben sich auch mit dieser Frage auseinandergesetzt und klar gestellt, dass die Echtheit eines Sparbuches durch einen Spezialgutachter entweder bewiesen oder wiederlegt werden könne und das jeweilige Ergebnis als zutreffend zu verstehen sei. Kommt also ein speziell geschulter Gutachter zu dem Ergebnis, dass das Sparbuch echt ist, müsse die Bank schon einen entkräftenden Gegenbeweis beibringen. Ansonsten sei von der Echtheit auszugehen.

Auflösung des Kontos:

Als drittes Argument führen Banken an, dass das Konto aufgrund der langen Zeit bereits aufgelöst worden sei. Dies erscheint recht suspekt, denn dann würde dies bedeuten, dass eine Bank das Konto stets ohne weiteres auflösen könnte, wenn es längere Zeit nicht angerührt wurde. Dabei wäre es der Bank ein leichtes, den Kunden zum Konto zu befragen, bzw. ihn über eine geplante Auflösung zu informieren. Doch auch dies wird von der Bank nicht praktiziert. Überdies bleibt sie auch hier zumeist den Beweis über die Auflösung schuldig.

Dabei hat die Bank mit dem Argument garnicht mal so Unrecht. Nach 30 Jahren ist eine steuerrechtliche Vereinnahmung des Vermögens tatsächlich zulässig. Oftmals geschieht dies, indem die Banken das Geld vom Sparbuch oder Konto nehmen und auf ein Verwahrerkonto legen. Dort verbleibt es eine weitere Zeit, bis es schließlich von der Bank vollständig vereinnahmt wird. Ob dies eine zulässige Praxis darstellt, lässt sich stark anzweifeln. Einerseits soll natürlich auch für die Bank irgendwann Klarheit darüber geschaffen werden, ob das Geld noch von jemandem beansprucht werde. Allerdings spricht gegen eine direkte Vereinnahmung, dass die Banken entweder über die staatliche Verwaltung Informationen zum Kontoinhaber und möglichen Erben erfragen können oder auch einfach die direkte Kontaktaufnahme mit dem Kontoinhaber möglich ist.

Auch keine Anspruchsverjährung oder -verwirkung:

Als letzten Ausweg berufen sich die Banken dann auf das Allround-Argument der Anspruchsverjährung oder auch der Anspruchsverwirkung. Zur Verjährung hat der BGH (04.06.2002 - Az. XI ZR 361/01) festgestellt, dass die erst einsetzt, wenn das Konto von einer Vertragspartei gekündigt werde. Dies hängt damit zusammen, dass vor der Kündigung aufgrund der langen Ruhezeit des Kontos davon ausgegangen werden müsse, dass der Kunde von seinem Anspruch nichts wisse. Einen Anspruch, denn der Kunde nicht kannte und die Nichtkenntnis auch nicht zu verschulden hat, kann nicht verjähren. Denn die Verjährung beruht darauf, dass ein Recht nicht dauerhaft in Anspruch genommen werden soll. Eine Inanspruchnahme ist aber nur möglich, wenn das Recht überhaupt bekannt sein konnte. Ist dies nicht der fall, kann es nicht verjähren.

Bei der Verwirkung erörtert der BGH, dass diese nur möglich ist, wenn es das sogenannte Zeitmoment und Umstandsmoment gibt. Zeitlich lässt sich nichts entgegenstellen, bei mehreren Jahrzehnten ist das Zeitmoment regelmäßig erfüllt. Das Umstandsmoment fußt jedoch darauf, dass die eine Partei darauf vertrauen durfte, dass die andere Parte ihr Recht nicht mehr in Anspruch nehmen werde. Bei einem Auszahlungsanspruch, so der BGH, habe de Bank jedoch nie das besonders schutzwürdige Vertrauen auf die Nichtauszahlung. Die Bank müsse grds. immer mit der Auszahlung rechnen. Auf eine Nichtinanspruchnahme dürfe sie hingegen nicht vertrauen. Dies liege schon in der Natur eines Kreditinstitutes.

Unsere Handlungsempfehlung:

Wie Sie sehen, argumentiert die Bank mit unterschiedlichsten Rechtsbereichen aus dem allgemeinen Zivilrecht und dem Kapitalmarktrecht. Jedoch lassen sich alle Argumente entkräften. Die Rechtsprechung tendiert eindeutig dazu, dem Kunden seinen Anspruch zuzugestehen. Zwar kommt es immer auf den Einzelfall an, allerdings ist es zumeist so, dass sich Fälle ähneln.

Sie sollten also bei einem Fund eines Sparbuches oder -kontos zunächst Kontakt mit der Bank aufnehmen. Sollte diese sich weigern, das Geld auszuzahlen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen Anwalt - wir setzen uns für Ihr Recht ein.

Ein Musterschreiben für einen Auskunftsanspruch finden Sie auf unserer Website!

Die Rechtsanwaltskanzlei Benedikt-Jansen und Dorst ist auf Bank-und Kapitalmarktrecht spezialisiert.
Mehr zum Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie ebenfalls auf unserer Website finden!


Über:

Rechtsanwaltskanzlei
Herr Wolfgang Benedikt-Jansen
Parkstr. 9
35066 Frankenberg
Deutschland

fon ..: 49645173710
web ..: http://www.benedikt-jansen.de
email : info@benedikt-jansen.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Benedikt-Jansen und Dorst ist seit 13 Jahren auf bankenrechtlichen Verbraucherschutz spezialisiert und kann auf bedeutende Prozess- und Verhandlungserfolge blicken. Herr Benedikt-Jansen ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Vertrauensanwalt der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.


Pressekontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Herr Wolfgang Benedikt-Jansen
Parkstr. 9
35066 Frankenberg

fon ..: 49645173710
web ..: http://www.benedikt-jansen.de
email : info@benedikt-jansen.de



(Artikel-Titel: )

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht RechtsPortal-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (connektar) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: RechtsPortal-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Das schlummernde Vermögen im Hintergrund: Sparguthaben" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

Costa Rica: Hund im Zeugenstand gegen seine Besitze ...

Costa Rica: Hund im Zeugenstand gegen seine Besitze ...
Verkehrsrecht: So lässt sich der Bußgeldbescheid üb ...

Verkehrsrecht: So lässt sich der Bußgeldbescheid üb ...
Maut: Bundesverkehrsminister Scheuer zum EuGH-Urtei ...

Maut: Bundesverkehrsminister Scheuer zum EuGH-Urtei ...

Alle Web-Video-Links bei RechtsPortal-247.de: RechtsPortal-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

Amtsgericht-Hamburg-Harburg-130324-DSC_00 ...

Amtsgericht-Charlottenburg-Berlin-130222- ...

Bundesverwaltungsgericht-Leipzig-120915-D ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von RechtsPortal-247.de: RechtsPortal-247.de Foto - Galerie

Diese Lexikon-Einträge bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Gesetzgeber (Legislative)
Die Legislative (lat.: lex ,Gesetz‘ und ferre ,tragen‘, davon das PPP latum ,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative, in Österreich kontrolliert sie nur die Exekutive, die Judik ...
 Ordnungswidrigkeit
Eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden. Der moderne Gesetzgebe ...
 Rechtsgut
Der Begriff des Rechtsguts, auch Schutzgut genannt, bezeichnet das rechtlich geschützte Interesse einzelner Menschen oder Rechtspersonen (Individualrechtsgüter) und der Gesellschaft als solcher (Universalrechtsgüter). Der Rechtsgutschutz ist Hauptaufgabe des Strafrechts. Verhältnis von Rechtsgut und Norm: Umstritten ist das Verhältnis von Rechtsgut und Rechtsnorm. Die (heute so nicht mehr vertretene) Ansicht vom formellen Rechtsgutsbegriff bestimmt das Rechtsgut allein aus dem Zweck der ...
 Richter
Ein Richter (Lehnübersetzung aus lat. rector 'Leiter', 'Führer') ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt. Dabei soll er als neutrale Person unparteiisch Gerechtigkeit gegen jedermann üben. Um zu garantieren, dass nur neutrale Richter zur Entscheidung berufen sind, sehen die Verfahrensordnungen vor, dass Richter in bestimmten Fällen kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen sind ...
 Staatsanwalt
Ein Staatsanwalt (StA) ist ein Beamter im höheren Justizdienst bei einer Staatsanwaltschaft und damit ein Organ der Rechtspflege. Staatsanwalt kann nur werden, wer als Volljurist die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst hat. Aufgaben: Der Staatsanwalt hat die Verfahrensherrschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Vorverfahren): Ihm obliegt die rechtliche Würdigung des in der Regel von der Polizei ermittelten Sachverhaltes. Er entscheidet über den ...
 Rechtsanwalt
Rechtsanwalt (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von germ. rehta, althochdeutsch reht: „richten“, anawalt: „Gewalt“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand. Aufgabe: Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten bzw. vertreten hab ...
 Mandat (Recht)
Unter einem Mandat (von lateinisch ex manu datum „aus der Hand gegeben“) versteht man im Rechtswesen den Vertretungsauftrag, den ein Mandant seinem Rechtsanwalt erteilt. Mandate sind „imperativ“: Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ausschließlich die Interessen seines Mandanten zu vertreten und kann bei Zuwiderhandlung zur Rechenschaft gezogen werden. Das Mandat ist ein Auftrag zu sogenannten „Diensten höherer Art“, also zu einem Komplex von Dienstleistungen, die vom Anwalt selbständig geplant ...
 Rechtsanwaltsvergütung
Als Rechtsanwaltsvergütung bezeichnet man in Deutschland das Entgelt für das Tätigwerden eines Rechtsanwalts. Die Vergütung setzt sich aus Gebühren und Auslagen zusammen. Die Gebühren korrespondieren mit der Arbeitsleistung des Rechtsanwalts, die Auslagen decken bestimmte sächliche Aufwendungen des Anwalts ab. Die Rechtsanwaltsvergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 5. Mai 2004 (BGBl I S. 717, 788) geregelt. Zuvor galt bis zum 30. Juni 2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordn ...
 Prozesskostenhilfe
Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem. §§ 114 ff. ZPO einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen. In Strafverfahren kann nur Nebenklägern oder Adhäsionsklägern Pr ...
 Zivilprozessrecht (Deutschland)
Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das materielle Zivilrecht die inhaltliche Prüfung von Rechten und Ansprüchen betrifft (Entscheidung in der Sache). Weist der zu entscheidende Fall Auslandsbeziehung auf, sind die Regeln des autonomen Internationalen Zivilverfahrensrechts (IZVR) sowie europaweit ...

Diese Web-Links bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

Links sortieren nach: Titel (A\D) Datum (A\D) Bewertung (A\D) Popularität (A\D)

 Ferienwohnung Borne / Bad Belzig auf das-ferienparadies.de
Beschreibung: Ferienwohnung in Borne bei Bad Belzig im Hohen Fläming!
Hinzugefügt am: 17.10.2011 Besucher: 1328 Bewertung: 5.50 (2 Stimmen) Link bewerten Kategorie: Hotels & Pensionen

 Rechtsportal.de
Beschreibung: Rechtsportal.de ist ein Wissenspool zu Themen aus verschiedenen Fachgebieten – und gleichzeitig viel mehr als eine reine Datenbank. Das Portal ist entsprechend der juristischen Denk- und Arbeitsweise strukturiert und bietet Ihnen alles, was Sie für Ihre tägliche Arbeit brauchen:
das Fachwissen ausgewiesener Experten über 30.000 Entscheidungen, die einschlägigen familien- und mietrechtlichen Gesetze sowie aktuelle Unterhaltstabellen und -leitlinien,
effektive Suchfunktionen, z.B. nach Entscheidungen aus Ihrem eigenen OLG-Bezirk,
tagesaktuelle Nachrichten, Podcasts und Blogs zu Gesetzgebung und Rechtsprechung,
automatische Benachrichtigung bei Rechtsänderungen,
zahlreiche Mustertexte, Checklisten und sonstige Arbeitshilfen sowie
Tipps und Hinweise für Ihr Kanzleimanagement und Kanzleimarketing!
Hinzugefügt am: 05.10.2009 Besucher: 1775 Bewertung: 7.00 (1 Stimme) Link bewerten Kategorie: Rechts Infos

 Udo Lindenberg auf tickets-247.de
Beschreibung: Udo Lindenberg (* 17. Mai 1946 in Gronau (Westf.); vollständiger Name Udo Gerhard Lindenberg) ist ein deutscher Rockmusiker, Schriftsteller und Kunstmaler.
Am 13. Januar 2011 hatte das Musical „Hinterm Horizont“ mit Liedern Lindenbergs in Berlin im Theater am Potsdamer Platz Premiere. Der Handlung liegt die Liebesgeschichte zwischen ihm und dem besungenen „Mädchen aus Ostberlin“ zugrunde!
Hinzugefügt am: 16.10.2011 Besucher: 1145 Link bewerten Kategorie: Unterhaltung & Lifestyle

Diese Forum-Threads bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Das beste Portal für die Anwaltssuche (Franzi, 07.02.2013)

Diese Forum-Posts bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

  Das klingt alles sehr schön mit dieser Schutzverordnung und trotzdem passieren Dinge wo du dich als normaler Mensch fragst, wie geht das? Ich bin seit Jahren bei Vodafone und der Kabelanschluss i ... (Otto76, 13.03.2020)

  Es ist immer wieder erstaunlich womit Gerichte sich so beschäftigen. So wurde gerichtlich festgestellt, dass das Kfz-Kennzeichen \"HH 1933\" sittenwidrig ist. Und was ist mit „AM 1954“ ?? htt ... (Otto76, 16.01.2020)

  Die wichtigste Frage ist doch – werde ich Frei gesprochen? Und was kostet das Alles? (Otto76, 19.07.2019)

 Wer weis das schon? (Luis-23, 07.01.2016)

 Jeder der selbstständig tätig ist, wird über kurz oder lang an die Haftung im Schadensfall (Schlechtleistung) nachdenken. Experten sich einig, dass nur eine Berufshaftpflicht hier einen ausreichenden ... (Maddin202020, 21.08.2015)

 Ich fand das hier lesenswert und hilfreich: http://karrierebibel.de/weiterbildung/ (Lan-Top, 07.06.2015)

 das kann nur ein Anwalt richtig sagen (Maddin202020, 11.05.2015)

 Wenn es wirtschaftlicht notwendig ist kann er das fordern (Maddin202020, 11.05.2015)

 Danke für diese Übersicht. Die wenigsten Arbeitnehmer ist bekannt, dass sie durch die Berufshaftpflicht des AG geschützt werden können. Meist wird hier eher eine Betriebshaftpflichtversicherung angebo ... (Maddin202020, 11.05.2015)

 Ich kann nur jedem der im Onlinebereich geschäftlich tätig wird, wärmsten empfehlen, sich mit rechtlicher Materie hinreichend auseinander zusetzen. Gerade wer einen Onlineshop betreibt, sollte sich hi ... (nagalfarius, 13.04.2015)

Diese News bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

 DAS Finanz AG - Eine Analyse für Festgeldanleger (PR-Gateway, 26.04.2024)
Europa als Bankenstandort bietet eine stabile Infrastruktur und eine solide Einlagensicherung, was Festgeldanlegern Sicherheit bietet.

Windisch, 26.04.2024 - Europa als Bankenstandort bietet eine stabile Infrastruktur und eine solide Einlagensicherung, was Festgeldanlegern Sicherheit bietet. Die DAS Finanz AG profitiert von diesen regulatorischen Rahmenbedingungen und der Einlagensicherung, die Einlagen von bis zu 100.000 Euro pro Anleger absichert.



Die DAS Finanz A ...

 Fußball: RS Berkane besiegt USM Alger durch Forfait (PR-Gateway, 25.04.2024)


Die Afrikanische Fußballkonföderation (CAF) traf sich am Mittwoch, den 24. April, um ihr Urteil im Fall des abgesagten Spiels zwischen dem marokkanischen Verein Renaissance de Berkane (RS Berkane) und der Mannschaft der Union Sportive de la Medina d'Alger (USMA) zu verkünden.



Im Anschluss an diese Sitzung entschied die Klubkommission der (CAF), den algerischen Klub mit einer 0:3-Niederlage zu bestrafen und das Rückspiel im städtischen Stadion von Berkane am kommen ...

 PERKEO feiert mit LOCKDOWN24 großen Erfolg auf der Dach + Holz International (modus_vm, 25.04.2024)
Die diesjährige Fachmesse Dach + Holz International endete für PERKEO, dem renommierten Hersteller von Löttechnik, mit einem herausragenden Erfolg. Das Unternehmen präsentierte seine neueste Innovation – das LOCKDOWN24-Kupferstück – welches eine beispiellose Resonanz beim Fachpublikum fand. „Es war die beste Dach + Holz-Messe, die wir je hatten. Noch nie zuvor konnten wir so viele begeisterte Besucher an unserem Stand begrüßen”, teilte Yassine Hönes, Geschäftsführer von PERKEO mit. Die Einführu ...

 Untervermietung einer Einzimmerwohnung? (schwertschmiedeviktor, 25.04.2024)
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Cihan Kati, Hannover

Gerade viele Studenten kennen es: Man hat seine erste Wohnung und es ist eine Einzimmerwohnung. Sie ist meist einigermaßen bezahlbar und bietet die perfekte Größe für das erste eigene Zuhause.

Doch gerade, wenn man noch nicht in den festen Berufsalltag eingestiegen ist, können sich Pläne ändern und plötzlich will man ein Praktikum in einer anderen Stadt absolvieren oder entscheidet sich dafür ein Sem ...

 Immobilien-Fuxx - ''Wir machen das schon!'' (PR-Gateway, 25.04.2024)


Sie suchen eine Immobilie, die zu Ihren Bedürfnissen passt? Oder wollen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen?

Lassen Sie sich von dem geschulten Maklerteam von Immobilien- Fuxx mit ihrer langjährigen Erfahrung dabei unterstützen!

Bei Andre Jörns und seinem Team stehen Sie als Kunde mit Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen im Mittelpunkt.



Bei einem Verkauf Ihrer Immobilie profitieren Sie von der aktiven Netzwerkpflege durch das Maklert ...

 Hered (Shandong): Pionierleistung bei mobilen Hubarbeitsbühnen (schwertschmiedeviktor, 23.04.2024)
In der Welt der Hebebühnen und Arbeitsstationen sind Qualität, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit drei Eigenschaften, auf die jeder Wert legt. Hered (Shandong) Intelligent Technology Co., Ltd. garantiert diese drei Qualitäten, die das Unternehmen zu einem Wegbereiter in der Branche der mobilen Hubarbeitsbühnen gemacht haben. Unter den verschiedenen Produkten des Unternehmens ist die neueste Produktreihe von Hebebühnen und Arbeitsstationen so konzipiert, dass sie die Art und Weise der Durchführung ...

 Schnelle Orientierung in allen drängenden Energiefragen: ECG Akademie bündelt Expertenwissen (PR-Gateway, 23.04.2024)
ECG Akademie macht Expertenwissen schneller einer breiteren Zielgruppe zugänglich

Kehl, 23. April 2024. Die europaweit führende Energieberatung ECG Energie Consulting GmbH aus Kehl hat jetzt ihre ECG Akademie gestartet, die online unter www.energie-consulting.com/akademie/ erreichbar ist. Die ECG Akademie richtet sich mit einem modularen Angebot an Webinaren, Online-Schulungen und Workshops direkt an Entscheider i ...

 Gewinnbringend in Immobilien investieren - aber wie? (PR-Gateway, 22.04.2024)
Es gibt verschiedene Ansätze, um an der Entwicklung des Immobilienmarkts teilzuhaben

Immobilieninvestitionen: Ein vielfältiger Weg zu langfristiger Rendite



Immobilieninvestitionen vermitteln den Eindruck von Stabilität und Sicherheit; die letzten Monate zeigen umgekehrt, dass Erstgenannte keinen 'free lunch' bieten, sondern der Immobilienmarkt erheblichen Schwankungen unterliegen kann. Über lange Zeiträume hinweg betrachtet erweisen sich Investments in Immobilien je ...

 Welttag des Buches und des Urheberrechts 2024 (Kummer, 19.04.2024)
Alle Jahre wieder. Am 23. April 2024 ist es wieder so weit. Ein Muss für jeden Bücherwurm und ein optimaler Tag, um Menschen für Bücher zu begeistern.

Der Welttag des Buches (World Book and Copyright Day) am 23. April ist seit 1995 ein von der UNESCO weltweit eingerichteter Feiertag für das Lesen, für Bücher, für die Kultur des geschriebenen Wortes und auch für die Rechte ihrer Autoren.
Das Datum des 23. April geht zurück auf den Georgstag. Es bezieht sich auf die katalani ...

 Tag der Erde: Planet vs. Plastic (PR-Gateway, 19.04.2024)
VERBRAUCHER INITIATIVE gibt Tipps zur Vermeidung von Mikroplastik

Berlin, 19.04.2020. Am 22. April findet der nunmehr 54. "Tag der Erde" ("Earth Day") statt. Der internationale Aktionstag, der seit 1970 auf Umweltschutz aufmerksam macht, steht in diesem Jahr unter dem Motto "Planet vs. Plastic". Die VERBRAUCHER INITIATIVE begrüßt dieses Thema: "Neben Unmengen Plastikmüll stellt insbesondere Mikroplastik ein wachsendes globales Umweltweltproblem dar", betont Klimareferentin Miriam Bätz ...

Werbung bei RechtsPortal-247.de:





Das schlummernde Vermögen im Hintergrund: Sparguthaben

 
RechtsPortal 24/7 Aktuelles Amazon-Schnäppchen

RechtsPortal 24/7 Video Tipp @ RechtsPortal-247.de

RechtsPortal 24/7 Online Werbung

RechtsPortal 24/7 Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Recht-Infos
· Weitere News von RechtsPortal-24-7


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Recht-Infos:
Rechtsgutachten zu Verfassungs- und Vollzugsfragen einer Besteuerung von Vermögen / Kube: Vermögensteuer wäre rückwärtsgewandt, verfassungswidrig und freiheitsfeindlich!


RechtsPortal 24/7 Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



RechtsPortal 24/7 Online Werbung

RechtsPortal 24/7 Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2008 - 2024 by Rechtsportal 24/7!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen. / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Rechtsportal 24/7 - Infos, News & Tipps zum Arbeitsrecht Bankrecht Baurecht Domainrecht Eherecht Erbrecht Europarecht Familienrecht Gebrauchsmusterrecht Geschmacksmusterrecht Geldwäscherecht Gesellschaftsrecht Immobilienrecht Insolvenzrecht Internetrecht IT-Recht Kapitalmarktrecht Kaufrecht Markenrecht Medienrecht Medizinrecht Mietrecht Nachbarschaftsrecht Ordnungswidrigkeitenrecht Patentrecht Persönlichkeitsrecht Reiserecht Sozialrecht Steuerrecht Strafrecht Tierrecht Urheberrecht Verbraucherrecht Vergaberecht Verfassungsrecht Verkehrsrecht Versicherungsrecht Vertragsrecht Vertriebsrecht Verwaltungsrecht Werberecht Wettbewerbsrecht Wirtschaftsrecht Zivilrecht