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Rechtsgebiete:
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kanzlei Anette Scherret
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Zivilprozessrecht (Deutschland)
Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das materielle Zivilrecht die inhaltliche Prüfung von Rechten und Ansprüchen betrifft (Entscheidung in der Sache).
Weist der zu entscheidende Fall Auslandsbeziehung auf, sind die Regeln des autonomen Internationalen Zivilverfahrensrechts (IZVR) sowie europaweit einheitliche EG-Richtlinien zu beachten.
Rechtsquellen:
Die wichtigsten Rechtsquellen des deutschen Zivilprozessrechts sind die Zivilprozessordnung (ZPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Diese beiden Gesetze stammen vom Ende des 19. Jahrhunderts, wurden aber vielfach überarbeitet.
Die Zivilprozessordnung regelt den Gang des erstinstanzlichen Verfahrens sowie den Verlauf des Berufungs- und des Revisionsverfahrens. Dabei wird geregelt, wie eine Klage erhoben wird, ob eine Partei sich eines Rechtsanwalts vor Gericht bedienen muss, wie Beweise zu erheben sind und in welcher Form das Gericht entscheiden muss. Außerdem wird das Verfahren der Zwangsvollstreckung aus zivilrechtlichen Urteilen geregelt.
Das Gerichtsverfassungsgesetz enthält das Gerichtsverfassungsrecht, das den Gerichtsaufbau und die Zuständigkeiten der Zivilgerichte regelt. Die Eingangsgerichte sind streitwertabhängig das Amtsgericht (Streitwerte bis 5.000 €) bzw. das Landgericht (Streitwerte über 5.000 €).
Bestimmte Streitigkeiten sind den Amtsgerichten ausschließlich und streitwertunabhängig zugewiesen, wie zum Beispiel Streitigkeiten im Wohnraummietrecht. Bei den Amtsgerichten sind Abteilungen für Familiensachen eingerichtet, die Familiengerichte, die in Ehe-, Kindschafts- und Unterhaltssachen erstinstanzlich entscheiden. Als Berufungsgerichte werden das Landgericht (Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile) und das Oberlandesgericht (Berufungen gegen landgerichtliche Urteile und gegen Urteile der Familiengerichte) tätig.
Durch die ZPO-Reform im Jahr 2002 wurde den Oberlandesgerichten zudem noch die Berufungszuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten mit Auslandsbezug übertragen. Im Berufungsverfahren werden in eingeschränktem Umfang erneut die für die Entscheidung notwendigen Tatsachen aufgeklärt und das angefochtene Urteil einer Rechtsprüfung unterzogen. Gegen Urteile der Berufungsgerichte kann Revision mit dem Ziel einer Rechtsprüfung zum Bundesgerichtshof eingelegt werden, wenn das Berufungsgericht oder der Bundesgerichtshof auf Beschwerde gegen deren Nichtzulassung die Revision zugelassen hat.
Die Nichtzulassung der Revision kann derzeit nur mit der an den Bundesgerichtshof zu richtenden Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn die Partei, die das Rechtsmittel einlegen will, mit einem Betrag von mehr als 20.000 € beschwert ist.
Für das Arbeitsrecht ist das Verfahren wegen vieler Besonderheiten im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt. Darüber hinaus sind natürlich auch im Zivilverfahren das Grundgesetz, der fair-trial-Grundsatz sowie die Europäische Menschenrechtskonvention zu beachten.
Erkenntnisverfahren [Bearbeiten]
Der deutsche Zivilprozess beginnt mit einem Erkenntnisverfahren, in dem das Gericht den Rechtsstreit auf der Grundlage des materiellen Rechts verbindlich entscheiden soll. Das anschließende Vollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidungen oder eines zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichs.
(Zitiert zum Thema XYZ aus Wikipedia.org, der Text beruht auf dem Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Versionsgeschichte / Liste der Autoren verfügbar. Bearbeitungsstand vom 07.12.2011.)
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