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Recht(s) - Seite - News ! Darf sich der Versicherer in Schweigen hüllen? Ein Urteil gegen die Geheimniskrämerei

Veröffentlicht am Freitag, dem 08. Januar 2016 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
connektar: Bewertungskriterien von Lebensversicherungen für Kunden oft nicht nachvollziehbar - Rechtsanwalt Friedrich Cramer berichtet über die Geheimniskrämerei von Versicherungen

BGH Urteil vom 02.12.2015 - IV ZR 28/15
In Ergänzung zum BGH Urteil vom 11.02.2015 IV ZR 213/15

(Dresden, 08.01.2016) Wird eine Lebensversicherung ausgezahlt, so stellt sich nicht selten die Frage: Stimmt der Betrag eigentlich? Dies umso mehr, als die Auszahlungssumme auch Bestandteile enthält, die wenig griffig sind. Gemeint ist hier die Bewertungsreserve.

"Bewertungsreserven sind im Rechnungswesen die nicht aus der Bilanz ersichtlichen Bestandteile des Eigenkapitals. Sie können sowohl durch eine Unterbewertung von Vermögen als auch durch eine Überbewertung von Schulden entstehen", erläutert Rechtsanwalt Friedrich Cramer von Cramer Rechtsanwälte im Beratungsverbund ABG-Partner.
Seit 2008 erhalten Versicherte, deren Vertrag ausläuft oder die ihre Police vorzeitig kündigen, prinzipiell 50 Prozent der Bewertungsreserven. Inzwischen wurde die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven auf Geheiß der Politik aber deutlich gekappt. So dürfen die Unternehmen Kursgewinne aus festverzinslichen Papieren nur noch ausschütten, wenn Garantiezusagen für die restlichen Versicherten auch sicher sind. Damit soll die Branche stabilisiert werden. Versicherern fällt es wegen der Niedrigzinsen immer schwerer, die hohen Garantien für Altkunden zu erwirtschaften.

Berechnungskriterien für Kunden nicht nachvollziehbar

"Fragen Sie den Versicherer nach den Berechnungskriterien, ist die Antwort regelmäßig vorhersehbar", so Rechtsanwalt Cramer. Es wird auf ein verursachungsorientiertes Verfahren verwiesen, das als solches von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFiN) auf seine Richtigkeit geprüft worden sei. Mehr sei mit Rücksicht auf das Geheimhaltungsinteresse nicht zu offenbaren.
Dieses Interesse wiegt bei den unteren Gerichten schwer. Es gehört schon Mut dazu, in die Instanzen zu steigen, um eine Klärung herbeizuführen. So gelangte ein von Cramer Rechtsanwälte vertretenes Mandat über das klageabweisende Landgericht Köln zunächst zum Oberlandesgericht Köln als dem zuständigen Berufungsgericht. Geklagt wurde im Wege der Stufenklage auf Auskunft der Berechnung, um nach deren Erteilung einen weiteren Zahlungsanspruch geltend zu machen. Das Oberlandesgericht wies die Berufung zwar schon in der Auskunftsstufe ab, ließ aber die Revision zu.

Was war geschehen?

Das Oberlandesgericht Köln hatte darauf hingewirkt, dass der eher allgemein gehaltene Antrag auf Mitteilung der mathematischen Berechnung der Bewertungsreserve konkreter zu stellen sei. Wie fragt man nach etwas, dass im Dunkeln liegt? Anhaltspunkte der Berechnung gibt das Rundschreiben der BaFin 10/2008 (VA), das mit einem Mustergeschäftsplan verschiedene Modelle oder Berechnungsfaktoren beinhaltet. Ob der Versicherer sich daran gehalten hat oder eigene, abweichende Modelle verwendet, weiß der klagende Kunde nicht. Es ist ihm daher nicht möglich, Auskunft zu genau dem Berechnungsweg zu fordern, den der Versicherer eingeschlagen hat.

"Pech gehabt", sagt das Oberlandesgericht.

"So nicht", antwortet der Bundesgerichtshof und verweist die Sache zur erneuten Verhandlung vor dem Oberlandesgericht zurück.

Im Urteil heißt es dazu:
"Auf dieser Grundlage durfte das Berufungsgericht einen Auskunftsanspruch des Klägers jedenfalls nicht mit der gegebenen Begründung verneinen. Namentlich kann der Kläger die für die Berechnung des von ihm geltend gemachten höheren Anteils an den Bewertungsreserven erforderlichen Informationen nicht ohne weiteres dem Geschäftsplanmuster für die Überschussbeteiligung gemäß dem Rundschreiben der BaFin 10/2008 (VA) vom 25.September 2008 entnehmen und schon gar nicht seinen Anspruch selbst berechnen. Dieser Mustergeschäftsplan besteht allein bezüglich der hier maßgeblichen Ziff.3.11 (Beteiligung an den Bewertungsreserven) aus sieben Seiten mit elf Unterpunkten. Dort sind verschiedene Formeln und Alternativen für die Berechnung der Bewertungsreserve genannt, die dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne Kenntnis der für seinen Vertrag maßgeblichen Parameter eine Berechnung des ihm zustehenden Anteils an den Bewertungsreserven nicht erlauben. Angesichts der außerordentlichen Komplexität der in dem Mustergeschäftsplan der BaFin vorgesehenen Berechnungswege ist es ihm auch nicht zuzumuten, aus dem umfangreichen Text heraus einzelne von ihm benötigte Informationen näher zu konkretisieren. Dies setzte voraus, dass sich die eigentliche Berechnung der Bewertungsreserve bei Mitteilung einzelner Parameter ohne weiteres aus dem Mustergeschäftsplan der BaFin entnehmen ließe. Dies ist indessen nicht der Fall.

[...]

Ein Auskunftsanspruch des Klägers scheidet auch nicht deshalb aus, weil bereits feststünde, dass ein weiterer Zahlungsanspruch nicht in Betracht kommt (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 2015 -IV ZR 213/14, VersR 2015, 433 Rn. 26). Der Kläger geht von einem weiteren Zahlungsanspruch von jedenfalls 8.791 EUR aus. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe dieser besteht, lässt sich derzeit nicht endgültig beurteilen.

[...]

Eine Erfüllung des Auskunftsanspruchs ist durch die Schreiben der Beklagten vom 20. Dezember 2012, mit denen sie nur den isolierten Betrag der Schlusszahlung aus Bewertungsreserven mitgeteilt hat, sowie vom 10. September 2013, mit denen die Beklagte lediglich abstrakte Ausführungen zur Zuteilung der Bewertungsreserven gemacht hat, jedenfalls nicht eingetreten".

Verweis Bundesgerichtshof, Pressestelle:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=73123&pos=2&anz=582

Der Vorgang wird demnach von Cramer Rechtsanwälte vor dem Oberlandesgericht Köln - unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs - neu verhandelt. Interessant ist dabei, dass der Bundesgerichtshof am 11. Februar 2015 (IV ZR 213/14) entschied, dass Auskunft nur verlangt werden kann, wenn und soweit vom Bestehen eines Zahlungsanspruches ausgegangen werden kann, zu dessen Durchsetzung die Auskunft dienen soll. Ein solcher Anspruch war bereits mit der Klageeinreichung beim Landgericht Köln - unbeziffert - geltend gemacht worden, um das Rechtsschutzbedürfnis zu begründen.


Über:

ABG Cramer Rechtsanwälte
Herr Friedrich Cramer
Wiener Straße 98
01219 Dresden
Deutschland

fon ..: +49 351 21040-10
fax ..: +49 351 21040-11
web ..: http://www.abg-partner.de
email : info@cramer-dresden.de

Über den Beratungsverbund ABG-Partner

ABG-Partner ist ein Beratungsverbund mit den Schwerpunkten Steuer- und Unternehmensberatung, Marketing, Recht und Wirtschaftsprüfung. Gegründet 1991, betreut die ABG-Partner an den Standorten München, Bayreuth, Dresden, Böblingen Unternehmen und Institutionen aller Rechtsformen sowie Privatpersonen in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Themen. Unsere Stärken liegen dabei in der aktiven Gestaltung steuerlicher Belange, Finanzierungsberatung, Kapital- und Fördermittelbeschaffung, Controlling, Unternehmensbewertung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit, Unternehmensnachfolge, Sanierung sowie Wirtschaftsrecht. Geschultes Fachwissen, hohe Motivation und partnerschaftliches Verhalten zeichnen unsere 100 Mitarbeiter aus. In der Zusammenarbeit mit Mandanten und Partnern sind uns Offenheit, Fairness und Akzeptanz wichtig - denn so sind wir gemeinsam erfolgreich.


Pressekontakt:

ABG Marketing GmbH & Co. KG
Frau Ilka Stiegler
Wiener Str. 98
01219 Dresden

fon ..: 0351 43755-11
web ..: http://www.abg-partner.de
email : stiegler@abg-partner.de



Bewertungskriterien von Lebensversicherungen für Kunden oft nicht nachvollziehbar - Rechtsanwalt Friedrich Cramer berichtet über die Geheimniskrämerei von Versicherungen

BGH Urteil vom 02.12.2015 - IV ZR 28/15
In Ergänzung zum BGH Urteil vom 11.02.2015 IV ZR 213/15

(Dresden, 08.01.2016) Wird eine Lebensversicherung ausgezahlt, so stellt sich nicht selten die Frage: Stimmt der Betrag eigentlich? Dies umso mehr, als die Auszahlungssumme auch Bestandteile enthält, die wenig griffig sind. Gemeint ist hier die Bewertungsreserve.

"Bewertungsreserven sind im Rechnungswesen die nicht aus der Bilanz ersichtlichen Bestandteile des Eigenkapitals. Sie können sowohl durch eine Unterbewertung von Vermögen als auch durch eine Überbewertung von Schulden entstehen", erläutert Rechtsanwalt Friedrich Cramer von Cramer Rechtsanwälte im Beratungsverbund ABG-Partner.
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Was war geschehen?

Das Oberlandesgericht Köln hatte darauf hingewirkt, dass der eher allgemein gehaltene Antrag auf Mitteilung der mathematischen Berechnung der Bewertungsreserve konkreter zu stellen sei. Wie fragt man nach etwas, dass im Dunkeln liegt? Anhaltspunkte der Berechnung gibt das Rundschreiben der BaFin 10/2008 (VA), das mit einem Mustergeschäftsplan verschiedene Modelle oder Berechnungsfaktoren beinhaltet. Ob der Versicherer sich daran gehalten hat oder eigene, abweichende Modelle verwendet, weiß der klagende Kunde nicht. Es ist ihm daher nicht möglich, Auskunft zu genau dem Berechnungsweg zu fordern, den der Versicherer eingeschlagen hat.

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Sicherheit spielt in Deutschland eine große Rolle. Dabei muss es nicht immer um das eigene Leben gehen oder die Sorge vor Einbrechern. Von leerstehenden Baustellen können Materialien entwendet, wertvolle Kunstobjekte bei Ausstellungen beschädigt werden. Auf Großveranstaltungen sind Streitigkeiten zwischen Gästen keine Seltenheit, bei VIP-Events kompetente Fahrdienste unerlässlich. Für all diese Aufgaben stehen Security-Firmen bereit. Doch die Auswahl ist groß - und sicher fühlt sich ...

 Warum notarielles Testament und Generalvollmacht preiswerter sind als handschriftlich erstellte Dokumente (PR-Gateway, 25.03.2024)


Und warum solltest Du ein beurkundetes Testament und nicht ein handschriftliches Testament haben?

Welchen Vorteil habe ich, wenn ich auch eine Generalvollmacht an den Erben erteilt habe?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann - Generationenberater und Fachautor

Es ist wichtig, ein Testament aus mehreren Gründen zu erstellen:



Vermögensverteilung: Du kannst festlegen, wie Dein Vermögen nach Deinem Tod verteilt wird. Ohne ein Testament werden Deine ...

 Der FLASH Report PREVIEW: Mehr als nur ein Blick Voraus (PR-Gateway, 12.03.2024)


Die steigende Nachfrage von Gebrauchtwagenkäufern nach Elektroautos mit einem unabhängigen Zertifikat über den Zustand der Antriebsbatterie spiegelt den Wandel in den Prioritäten der Verbraucher wider. Gemäß einer aktuellen DAT-Studie ist für beeindruckende 73 % der potenziellen Käufer ein Batteriezertifikat genauso wichtig oder wichtiger als der Kilometerstand.

Um diesem Bedarf gerecht zu werden und den Elektroauto Gebrauchtwagenmarkt weiter zu fördern, hat AVILOO Battery D ...

 Neues Produktangebot: Chemische Private-Label-Produkte, u. a. Private Label Scheibenfrostschutzmittel und Reinigungsmittel (jacksmiths, 18.06.2023)
Darmstadt, 17.06.2023 - Wir freuen uns, unser neues Produktangebot im Bereich der chemischen Private-Label-Produkte vorzustellen. Unsere umfangreiche Produktpalette umfasst Private Label Scheibenfrostschutzmittel und Reinigungsmittel, die in Deutschland hergestellt und bereits in über 50 Länder e ...

 Tief – ein Thriller von Karin Pfolz (Kummer, 19.10.2022)
Die Wiener Innenstadt als Schauplatz krimineller Machenschaften zeigt sich nicht nur zu ebener Erde, sondern offenbart auch ihre Tiefen.
Katrina ahnt nicht, dass ihre Freizeitbeschäftigung einen längst vergessenen Betrug zu Tage bringt. Es beginnt von Neuem, das Spiel der Macht zwischen zwei Familien und für die davor Flüchtende eine Hetzjagd durch die ober- und unterirdischen Straßen von Wien.
Jedoch nicht nur die Gefahr, sondern auch der Bruch in ihrer Beziehung, der sie in der ...

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