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Recht(s) - Seite - News ! EnWaves Wachstum beschleunigt sich!

Veröffentlicht am Samstag, dem 11. November 2017 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
connektar: Erst kürzlich konnte EnWave weitere Lizenzabkommen abschließen und die Anzahl auf bis dato 24 steigern.

In der jüngsten Vergangenheit konnten die Nahrungsmitteltrocknungsexperten von EnWave (ISIN: CA29410K1084 / TSX-V: ENW) immer wieder neu vereinbarte Lizenzabkommen und Maschinenverkäufe melden. Der Wachstumstrend beschleunigt sich zusehends und bis dato konnten schon 24 Lizenzabkommen abgeschlossen werden. Erst kürzlich meldete die Gesellschaft einen weiteren Abschluss mit dem nordamerikanischen Snack Hersteller AvoChips LLC. AvoChips Management kann auf eine mehr als dreißigjährige Erfahrung in der Lebensmittel- und Snackindustrie zurückblicken. Durch die Zusammenarbeit mit EnWave und seiner ,Radiant Energy Vacuum'-Technologie (,REV(TM)') entstand bei der Produktentwicklung ein neuer innovativer Avocado-Snack.

Daraufhin sicherte sich AvoChips sofort die exklusiven globalen Rechte der Technologie zur Herstellung der neuen Snacks. Im Gegenzug für dieses Exklusivrecht vereinbarten AvoChips und EnWave die Bezahlung eines Honorars auf den Verkaufspreis aller verkauften, mit ,REV(TM)'-Technologie hergestellten Waren. Zudem verpflichtete sich AvoChips zur Zahlung eines Mindesthonorars, zunächst befristet auf sechs Jahre.

Des weiteren sicherte AvoChips den Kauf von ,REV(TM)'-Maschinen zu. Der erste Maschinenkauf könnte eine kleinere Maschine zu Produktentwicklungszwecken sein, wobei 18 Monate nach Erstbestellung die Verpflichtung zum Kauf einer weiteren, allerdings größeren ,REV(TM)'-Maschine mit mindestens 120 kW besteht.

Sollte die Mindesthonoraranforderung oder die Kaufauftragsplanung nicht durch AvoChips erfüllt werden, wird die Lizenz in eine Nicht-Exklusivlizenz umgewandelt. Alle weiteren Vertragsbedingungen werden vertraulich behandelt.

Wie EnWave weiter mitteilte, erteilte AvoChips bereits einen Auftrag für eine ,REV(TM)'-Maschine für den kommerziellen Gebrauch. Damit sollen zunächst im kommenden Jahr Markttests für das Snack-Produkt durchgeführt werden, bevor ein breiter kommerzieller Vertrieb angestrebt wird.

Dies ist unter dem Dach der vierundzwanzig entgeltlichen Handelslizenzabkommen das achte für die Herstellung von Obst- und/oder Pflanzenprodukten.

Zudem gelang der EnWave Corporation - https://www.youtube.com/watch?v=NXxBUqoj2r0&t=10s - der Abschluss eines weiteren exklusiven, unterlizenzierten, abgabenpflichtigen Lizenzabkommens mit einem großen kanadischen Produzenten für medizinisches Cannabis, welcher außerdem über signifikante Auslandspräsenz verfügt. Damit weitet EnWave seine Präsenz der zum Patent angemeldeten ,REV(TM)'-Dehydratisierungstechnologie im sehr schnell wachsenden kanadischen Cannabis-Markt weiter aus. Die Technologie trocknet und pasteurisiert Cannabis gleichmäßig im Naturzustand, und das in weniger als einer Stunde. Dadurch wird die Zeitspanne von der Ernte bis zur Fertigstellung marktgängiger Produkte erheblich verkürzt. Auch der Transport zu hoch spezialisierten und kostenintensiven externen Dekontaminationseinrichtungen entfällt, wobei der kontinuierliche ,REV(TM)'-Massentrocknungsprozess auch das Problem der großen innenliegenden Trocknungsräume beseitigt. Dadurch werden nicht zuletzt die Gefahren für Produktverluste infolge von Schimmelbildung während des herkömmlichen mehrtägigen Trocknungsprozesses eliminiert.

Die Lizenz gewährt LP das Exklusivrecht zur Verwendung und Unterlizenzierung von EnWaves gesetzlich geschützter ,Radiant Energy Vacuum'-Dehydratisierungstechnologie zur Trocknung und Dekontaminierung von medizinischem Cannabis in Kanada. An die Lizenz ist aber auch der Kauf einer 60 kW kommerziellen ,REV(TM)'-Maschine für den Produktionsbeginn sowie ein Kauf einer kleineren 10 kW ,REV(TM)'-Maschine für weitere Produktentwicklung gekoppelt. Um nichts dem Zufall zu überlassen und die Exklusivität nicht zu gefährden, hat LP bereits eine Anzahlung für die Bestellungen getätigt.

Zudem wird LP im kommenden Jahr eine Royalty über die geplante Produktion von rund 50 metrischen Tonnen zahlen, die mit EnWaves Technologie hergestellt werden sollen. Die eingeräumten Unterlizenzierungsrechte ermöglichen eine Weitergabe der Lizenztechnologie an weitere kanadische Cannabis-Produzenten, wobei die Royalties aus diesen Unterlizenzen zwischen EnWave und LP auf nicht näher genannter Basis geteilt werden. Weitere Details wurden aufgrund des Geheimhaltungsabkommens nicht weiter veröffentlicht.

Mit Hampton Farms meldete EnWave jüngst eine Technologieevaluierung sowie Lizenzoptionen zur Entwicklung von Snackprodukten auf Nussbasis. Hampton Farms, mit Hauptniederlassung in North Carolina, ist ein bedeutender Lebensmittelhersteller im Bereich Nüsse und Erdnüsse. Nachdem das EnWave-Team für die Lebensmittelwissenschaft mehrere innovative Snackprodukte auf Nussbasis evaluiert hatte, sah sich Hampton Farms in Zugzwang und ging die Kooperation mit EnWave ein. Nun sollen zunächst in EnWaves Pilotanlage über einen Zeitraum von sechs Monaten mehrere neue Snackprodukte entwickelt werden. Weitere Bedingungen und Details unterliegen der Schweigepflicht und wurden somit nicht mitgeteilt.

Hampton Farms ist in den Vereinigten Staaten die führende Marke für Erdnüsse in der Schale. Das Unternehmen deckt das ganze Spektrum vom Saatgut bis hin zum Endprodukt im Supermarktregal ab. Das Unternehmen verkauft amerikanischen Landwirten Saatgut und arbeitet während der gesamten Anbausaison eng mit ihnen zusammen, um die hohe Qualität der Erdnüsse sicherzustellen. Zu den Produkten zählen Virginia- und Valencia-Erdnüsse in der Schale, geschälte Erdnüsse sowie andere Nüsse und Nussbutter. Zudem vertreibt Hampton Farms Mühlen, mit denen die Verbraucher aus frisch gemahlenen Nüssen Erdnuss-, Mandel- und Cashewbutter selbst herstellen können. Die Röstung und Verpackung der Produkte findet momentan in Anlagen in North Carolina, Virginia, Massachusetts, New Mexico und Texas statt.

Das Businessmodell von EnWave für die Technologielizensierung gewinnt durch jeden weiteren Geschäftspartner, der die Zahlung langfristiger Honorare für den Gebrauch der unternehmenseigenen ,REV(TM)'-Technologie akzeptiert, weiterhin an Dynamik und macht das Geschäftsmodell später skalierbar.

Zudem gab EnWave eine Kapitalmaßnahme bekannt, mit der ein Abkommen mit einem Konsortium von Emissionsbanken unter Leitung der Cormark Securities Inc. abgeschlossen wurde. Demzufolge begibt EnWave im Zuge einer Eigenkapitalfinanzierung Einheiten zum Preis 1,05 CAD, wobei jede Einheit aus einer Stammaktie und einem halben Optionsschein besteht. Jeder ganze Optionsschein berechtigt den Inhaber zum Erwerb einer weiteren Stammaktie zum Preis von 1,05 CAD über einen Zeitraum von 60 Monaten ab Abschlussdatum.

Der Umfang des Emissionsangebots wird im Hinblick auf den Markt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des definitiven Emissionsabkommens zwischen den Parteien bestimmt. Dabei hat EnWave den Emissionsbanken eine Mehrzuteilungsoption zu gleichen Konditionen gewährt, welche eine Größenordnung von bis zu 15 % der im Rahmen des Emissionsangebots ausgegebenen Einheiten oder Optionsscheine entspricht und eine Gültigkeit von 30 Tagen nach Abschluss hat.

Darüber hinaus wird EnWave zeitgleich eine nicht brokergeführte Privatplatzierung zum gleichen Ausgabepreis mit einigen Bestandsaktionären durchführen. Die Anzahl der Einheiten, die gemäß der Privatplatzierung verkauft werden, wird zwischen dem Unternehmen und den Emissionsbanken vereinbart. Der Abschluss des Emissionsangebots ist am oder um den 15. November 2017 geplant und unterliegt bestimmten Konditionen einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, dem Erhalt aller notwendigen Genehmigungen der TSX Venture Exchange. Die Netto-Erlöse der beiden Kapitalmaßnahmen werden zur Finanzierung der ,REV(TM)'-Maschinenherstellung als Arbeitskapital und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.

Viele Grüße
Ihr
Jörg Schulte

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann.

Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Lesen Sie unbedingt unseren kompletten Disclaimer unter: www.JS-research.d



Über:

JS Research
Herr Jörg Schulte
Bergmannsweg 7a
59939 Olsberg
Deutschland

fon ..: 015155515639
web ..: http://www.js-research.de
email : info@js-research.de


Pressekontakt:

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Herr Jörg Schulte
Bergmannsweg 7a
59939 Olsberg

fon ..: 015155515639
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Erst kürzlich konnte EnWave weitere Lizenzabkommen abschließen und die Anzahl auf bis dato 24 steigern.

In der jüngsten Vergangenheit konnten die Nahrungsmitteltrocknungsexperten von EnWave (ISIN: CA29410K1084 / TSX-V: ENW) immer wieder neu vereinbarte Lizenzabkommen und Maschinenverkäufe melden. Der Wachstumstrend beschleunigt sich zusehends und bis dato konnten schon 24 Lizenzabkommen abgeschlossen werden. Erst kürzlich meldete die Gesellschaft einen weiteren Abschluss mit dem nordamerikanischen Snack Hersteller AvoChips LLC. AvoChips Management kann auf eine mehr als dreißigjährige Erfahrung in der Lebensmittel- und Snackindustrie zurückblicken. Durch die Zusammenarbeit mit EnWave und seiner ,Radiant Energy Vacuum'-Technologie (,REV(TM)') entstand bei der Produktentwicklung ein neuer innovativer Avocado-Snack.

Daraufhin sicherte sich AvoChips sofort die exklusiven globalen Rechte der Technologie zur Herstellung der neuen Snacks. Im Gegenzug für dieses Exklusivrecht vereinbarten AvoChips und EnWave die Bezahlung eines Honorars auf den Verkaufspreis aller verkauften, mit ,REV(TM)'-Technologie hergestellten Waren. Zudem verpflichtete sich AvoChips zur Zahlung eines Mindesthonorars, zunächst befristet auf sechs Jahre.

Des weiteren sicherte AvoChips den Kauf von ,REV(TM)'-Maschinen zu. Der erste Maschinenkauf könnte eine kleinere Maschine zu Produktentwicklungszwecken sein, wobei 18 Monate nach Erstbestellung die Verpflichtung zum Kauf einer weiteren, allerdings größeren ,REV(TM)'-Maschine mit mindestens 120 kW besteht.

Sollte die Mindesthonoraranforderung oder die Kaufauftragsplanung nicht durch AvoChips erfüllt werden, wird die Lizenz in eine Nicht-Exklusivlizenz umgewandelt. Alle weiteren Vertragsbedingungen werden vertraulich behandelt.

Wie EnWave weiter mitteilte, erteilte AvoChips bereits einen Auftrag für eine ,REV(TM)'-Maschine für den kommerziellen Gebrauch. Damit sollen zunächst im kommenden Jahr Markttests für das Snack-Produkt durchgeführt werden, bevor ein breiter kommerzieller Vertrieb angestrebt wird.

Dies ist unter dem Dach der vierundzwanzig entgeltlichen Handelslizenzabkommen das achte für die Herstellung von Obst- und/oder Pflanzenprodukten.

Zudem gelang der EnWave Corporation - https://www.youtube.com/watch?v=NXxBUqoj2r0&t=10s - der Abschluss eines weiteren exklusiven, unterlizenzierten, abgabenpflichtigen Lizenzabkommens mit einem großen kanadischen Produzenten für medizinisches Cannabis, welcher außerdem über signifikante Auslandspräsenz verfügt. Damit weitet EnWave seine Präsenz der zum Patent angemeldeten ,REV(TM)'-Dehydratisierungstechnologie im sehr schnell wachsenden kanadischen Cannabis-Markt weiter aus. Die Technologie trocknet und pasteurisiert Cannabis gleichmäßig im Naturzustand, und das in weniger als einer Stunde. Dadurch wird die Zeitspanne von der Ernte bis zur Fertigstellung marktgängiger Produkte erheblich verkürzt. Auch der Transport zu hoch spezialisierten und kostenintensiven externen Dekontaminationseinrichtungen entfällt, wobei der kontinuierliche ,REV(TM)'-Massentrocknungsprozess auch das Problem der großen innenliegenden Trocknungsräume beseitigt. Dadurch werden nicht zuletzt die Gefahren für Produktverluste infolge von Schimmelbildung während des herkömmlichen mehrtägigen Trocknungsprozesses eliminiert.

Die Lizenz gewährt LP das Exklusivrecht zur Verwendung und Unterlizenzierung von EnWaves gesetzlich geschützter ,Radiant Energy Vacuum'-Dehydratisierungstechnologie zur Trocknung und Dekontaminierung von medizinischem Cannabis in Kanada. An die Lizenz ist aber auch der Kauf einer 60 kW kommerziellen ,REV(TM)'-Maschine für den Produktionsbeginn sowie ein Kauf einer kleineren 10 kW ,REV(TM)'-Maschine für weitere Produktentwicklung gekoppelt. Um nichts dem Zufall zu überlassen und die Exklusivität nicht zu gefährden, hat LP bereits eine Anzahlung für die Bestellungen getätigt.

Zudem wird LP im kommenden Jahr eine Royalty über die geplante Produktion von rund 50 metrischen Tonnen zahlen, die mit EnWaves Technologie hergestellt werden sollen. Die eingeräumten Unterlizenzierungsrechte ermöglichen eine Weitergabe der Lizenztechnologie an weitere kanadische Cannabis-Produzenten, wobei die Royalties aus diesen Unterlizenzen zwischen EnWave und LP auf nicht näher genannter Basis geteilt werden. Weitere Details wurden aufgrund des Geheimhaltungsabkommens nicht weiter veröffentlicht.

Mit Hampton Farms meldete EnWave jüngst eine Technologieevaluierung sowie Lizenzoptionen zur Entwicklung von Snackprodukten auf Nussbasis. Hampton Farms, mit Hauptniederlassung in North Carolina, ist ein bedeutender Lebensmittelhersteller im Bereich Nüsse und Erdnüsse. Nachdem das EnWave-Team für die Lebensmittelwissenschaft mehrere innovative Snackprodukte auf Nussbasis evaluiert hatte, sah sich Hampton Farms in Zugzwang und ging die Kooperation mit EnWave ein. Nun sollen zunächst in EnWaves Pilotanlage über einen Zeitraum von sechs Monaten mehrere neue Snackprodukte entwickelt werden. Weitere Bedingungen und Details unterliegen der Schweigepflicht und wurden somit nicht mitgeteilt.

Hampton Farms ist in den Vereinigten Staaten die führende Marke für Erdnüsse in der Schale. Das Unternehmen deckt das ganze Spektrum vom Saatgut bis hin zum Endprodukt im Supermarktregal ab. Das Unternehmen verkauft amerikanischen Landwirten Saatgut und arbeitet während der gesamten Anbausaison eng mit ihnen zusammen, um die hohe Qualität der Erdnüsse sicherzustellen. Zu den Produkten zählen Virginia- und Valencia-Erdnüsse in der Schale, geschälte Erdnüsse sowie andere Nüsse und Nussbutter. Zudem vertreibt Hampton Farms Mühlen, mit denen die Verbraucher aus frisch gemahlenen Nüssen Erdnuss-, Mandel- und Cashewbutter selbst herstellen können. Die Röstung und Verpackung der Produkte findet momentan in Anlagen in North Carolina, Virginia, Massachusetts, New Mexico und Texas statt.

Das Businessmodell von EnWave für die Technologielizensierung gewinnt durch jeden weiteren Geschäftspartner, der die Zahlung langfristiger Honorare für den Gebrauch der unternehmenseigenen ,REV(TM)'-Technologie akzeptiert, weiterhin an Dynamik und macht das Geschäftsmodell später skalierbar.

Zudem gab EnWave eine Kapitalmaßnahme bekannt, mit der ein Abkommen mit einem Konsortium von Emissionsbanken unter Leitung der Cormark Securities Inc. abgeschlossen wurde. Demzufolge begibt EnWave im Zuge einer Eigenkapitalfinanzierung Einheiten zum Preis 1,05 CAD, wobei jede Einheit aus einer Stammaktie und einem halben Optionsschein besteht. Jeder ganze Optionsschein berechtigt den Inhaber zum Erwerb einer weiteren Stammaktie zum Preis von 1,05 CAD über einen Zeitraum von 60 Monaten ab Abschlussdatum.

Der Umfang des Emissionsangebots wird im Hinblick auf den Markt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des definitiven Emissionsabkommens zwischen den Parteien bestimmt. Dabei hat EnWave den Emissionsbanken eine Mehrzuteilungsoption zu gleichen Konditionen gewährt, welche eine Größenordnung von bis zu 15 % der im Rahmen des Emissionsangebots ausgegebenen Einheiten oder Optionsscheine entspricht und eine Gültigkeit von 30 Tagen nach Abschluss hat.

Darüber hinaus wird EnWave zeitgleich eine nicht brokergeführte Privatplatzierung zum gleichen Ausgabepreis mit einigen Bestandsaktionären durchführen. Die Anzahl der Einheiten, die gemäß der Privatplatzierung verkauft werden, wird zwischen dem Unternehmen und den Emissionsbanken vereinbart. Der Abschluss des Emissionsangebots ist am oder um den 15. November 2017 geplant und unterliegt bestimmten Konditionen einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, dem Erhalt aller notwendigen Genehmigungen der TSX Venture Exchange. Die Netto-Erlöse der beiden Kapitalmaßnahmen werden zur Finanzierung der ,REV(TM)'-Maschinenherstellung als Arbeitskapital und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.

Viele Grüße
Ihr
Jörg Schulte

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann.

Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Lesen Sie unbedingt unseren kompletten Disclaimer unter: www.JS-research.d



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Darmstadt, 17.06.2023 - Wir freuen uns, unser neues Produktangebot im Bereich der chemischen Private-Label-Produkte vorzustellen. Unsere umfangreiche Produktpalette umfasst Private Label Scheibenfrostschutzmittel und Reinigungsmittel, die in Deutschland hergestellt und bereits in über 50 Länder e ...

 Game Changer - Erstklassige Übernahme - Jetzt sofort einsteigen. Diese Uran-Aktie jetzt kaufen nach 1.324% mit Isoenergy ($ISO.V), 1.390% mit Uranium Energy ($UEC), 3.496% mit NexGen Energy ($NXE) und 8.050% mit EnC (connektar, 28.09.2022)

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28.09.22 08:03 AC Research

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Achtung: Sensationelle Übernahme. Massives Kaufsignal. Neuer 393% Uran Hot Stock nach 1.619% mit Uranium Energy ($UEC)

19.07.22 08:03
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 Uranium Hot Stock will Übernahme in wenigen Tagen abschließen. Massives Kaufsignal. Neuer 344% Uran Hot Stock nach 856% mit Uranium Energy ... (connektar, 07.10.2021)

Uranium Hot Stock will Übernahme in wenigen Tagen abschließen. Massives Kaufsignal. Neuer 344% Uran Hot Stock nach 856% mit Uranium Energy ($UEC), 1.324% mit Isoenergy ($ISO.V), 2.513% mit NexGen Energy ($NXE) und 8.050% mit Encore Energy ($EU.V)

07.10.21 08:13
AC Research

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 HBS Human Bio Sciences , Berlin – Brandenburg, Fördermittelvergabe, rbb Bericht (AndreasHendel, 30.11.2016)
Potsdam - Der rbb strahlte am Mittwochabend die letzte Ausgabe des Politmagazins „Klartext“ aus, die Sendung wird nach 24 Jahren eingestellt. Zum Abschluss arbeitete „Klartext“ Auskünfte der Landesregierung zu einem für die EU verfassten Prüfbericht aus dem Jahr 2012 erstritten.
Nach Auswertung der neuen Fakten kann „Klartext“ nun das ganze Ausmaß des Skandals belegen: Demnach haben die Landesförderbank ILB und das Wirtschaftsministerium Brandenburg bei der Auszahlung der Fördermittel in ...

 Geldwerter Vorteil für Elektro-Dienstwagen (PR-Gateway, 30.04.2020)
Halbierung des geldwerten Vorteils für Elektro-Dienstwagen ab 2019 und eine weitere

Halbierung des geldwerten Vorteils für Elektro-Dienstwagen ab 2020

Essen - Die sogenannte 1-Prozent-Regelung berechnet sich ab 2019 für E-Autos und Plug-in Hybride nur noch aus dem halben Bruttolistenpreis (0,5 Prozent-Regelung). Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, wei ...

 COVID-19: Maßnahmen auf dem Gebiet des Zivilrechts (PR-Gateway, 09.04.2020)
Österreichische Legislative reagiert auf Pandemie

Der österreichische Gesetzgeber reagiert auf die COVID-19-Pandemie. Zahlreiche materiell-zivilrechtliche Bestimmungen wurden an die Herausforderungen der Gegenwart angepasst.

1. Allgemeines Vertragsrecht

Wenn bei einem vor dem 1.4.2020 eingegangenen Vertragsverhältnis der Schuldner eine Zahlung, die im Zeitraum vom 1.4.2020 bis zum 30.6.2020 fällig wird, nicht oder nicht vollständig entrichtet (Zahlungsverzug), weil er als Fo ...

 P&R Anlegerskandal: Bundesweit erste Schadensersatzurteile gegen die Drahtzieher (PR-Gateway, 02.12.2019)
Ehemalige Geschäftsführer der P&R-Gruppe müssen Anlegern Schadensersatz zahlen

P&R Anlegerskandal: Bundesweit erste Schadensersatzurteile gegen die Drahtzieher

Ehemalige Geschäftsführer der P&R-Gruppe müssen Anlegern Schadensersatz zahlen

Nachdem die Kanzlei Schiller & Gloistein im Februar 2019 das bundesweit erste Urteil gegen einen Finanzvermittler über 120.000 Euro erstreiten konnte, gibt es nun Hoffnung für alle Anleger die bei P&R direkt Containerinvestments abgesch ...

 Berufsunfähigkeitsrente für Apotheker abgelehnt - Was tun? (PR-Gateway, 14.08.2019)
Apotheker aus dem Raum Niedersachen, Sachsen-Anhalt und der Freien und Hansestadt Hamburg aufgepasst bei Forderung der Berufsunfähigkeitsrente. Rechtsanwältin reicht für Mandant Klage ein, Verwaltungsgericht entscheidet zu Gunsten des Apothekers.

"Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird oft eine Berufsunfähigkeitsrente mit dem Argument, dass die Therapiemöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft seien, abgelehnt. Dieses entspricht aber nicht der aktuellen Rechtslage. Die Berufsunfähigkeitsrente ...

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