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nagalfarius
Forum-Anfänger Beiträge: 3 Registriert: 14. 5. 2013 Status: Offline
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am 5. 5. 2017 um 17:41 |
Hey Leute,
ich wollte mal in die Runde fragen - wie sehr ihr das: Wenn man sein Auto privat an jemand anderes verkauft und im Nachhinein dem Käufer irgendwelche Mängel am Fahrzeug auffallen, in wie weit gerät man dann dafür in die Haftung?
Kann man vereinbaren "gekauft wie gesehen" - und man ist damit aus dem Schneider? Oder kann man für alles mögliche noch Wochen und Monate später belangt werden?
Ich verkaufe meine privaten Fahrzeuge, da ich genau davor Angst habe, immer über Autoankäufer wie etwa diesen ...
Mich würde auch interessieren, ob dahingehend jemand von euch schon mal was erlebt, bzw. einen Erfahrungsbericht auf Lager hat. |
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