Strafprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet. Sie ist Teil des formellen Strafrechts, während das materielle Strafrecht vor allem im Strafgesetzbuch geregelt ist.
Inhalt und Aufbau:
Die Strafprozessordnung wurde am 1. Februar 1877 erlassen. Sie ist wie viele deutsche Gesetze (allerdings nicht explizit) mit einem allgemeinen Teil und einem besonderen, nach dem Verlauf des Verfahrens geordneten, Teil gestaltet. Besondere Vorschriften umfassen auch das Opfer einer Straftat („Verletzter“), besondere Verfahrensarten (Strafbefehl, Sicherungsverfahren, beschleunigtes Verfahren etc.) und die Strafvollstreckung sowie das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister.
Die Strafprozessordnung bindet die öffentliche Gewalt bei der Ermittlung von Straftaten. Die Strafprozessordnung ist ein Bundesgesetz.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Strafprozessordnung erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und damit auf alle 16 Bundesländer. Zum Geltungsbereich gehören neben dem Landgebiet aber auch alle Eigengewässer, das Küstenmeer innerhalb der Dreimeilenzone und der Luftraum über dem Staatsgebiet.[1] Nach § 10 Abs. 1 StPO ist die Strafprozessordnung auch außerhalb dieser Gebiete anwendbar, wenn die entsprechende Tat auf einem Schiff oder Luftfahrzeug begangen wird, welches berechtigt ist, die deutsche Bundesflagge zu führen.
Ergänzende Gesetze:
Flankiert wird die Strafprozessordnung durch Vorschriften im Gerichtsverfassungsgesetz, im Jugendgerichtsgesetz (für das Jugendstrafrecht), das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das Ordnungswidrigkeitengesetz, die Abgabenordnung sowie für bestimmte Verfahrenshandlungen auch die Zivilprozessordnung. Besonders hervorzuheben sind auch die anzuwendenden Verwaltungsvorschriften, namentlich die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV). Für die Strafvollstreckung treten die Strafvollstreckungsordnung und das Strafvollzugsgesetz hinzu.
Verhältnis zum Polizeirecht:
Die Strafprozessordnung kommt nur bei repressiven Maßnahmen (Strafverfolgung) zur Anwendung. Bei präventiven Maßnahmen der Polizei gelten die jeweiligen Landesgesetze (Polizeirecht, Ordnungsrecht, Gefahrenabwehr).
Daneben ist zum Inkrafttreten das Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung (EGStPO) erlassen worden.
(Zitiert zum Thema Strafprozessordnung (Deutschland) aus Wikipedia.org, der Text beruht auf dem Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Versionsgeschichte / Liste der Autoren verfügbar. Bearbeitungsstand vom 07.12.2011.)
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