Nachbarrecht und Grenzbebauung: Fertiggaragen von Exklusiv-Garagen sicher außerhalb des Stauraums
Datum: Mittwoch, dem 08. Juni 2011
Thema: Recht-Infos


Rechtssicher und optisch gefällig bauen!

Zu kleine Grundstücke bedeuten ein Dilemma für die Baubehörden und für die Bauherren, wenn ein Garagen gebaut werden sollen. So geschehen in Grenzach-Wyhlen [1] im Dreiländereck von Schweiz, Frankreich und Deutschland wie auch in vielen weiteren Orten.

Der Fachberater von www.Exklusiv-Garagen.de wird immer darauf achten, daß die Garage soweit von der Straße entfernt gebaut wird, daß beim Herausfahren aus der Garage der fließende Verkehr einsehbar ist. Nur dann kann der Garagenbenutzer sicher aus der Garage herausfahren und muß nicht befürchten, mit einem fahrenden Fahrzeug zusammenzustoßen. Dies ist ein Grund für die Bauvorschrift, einen Stauraum von fünf Metern zur Straße oder zum Gehweg einzuhalten oder für die Faustregel, die Fahrzeuglänge und den Schwenkbereich des Schwingtores als Maß für den Stauraum zu nutzen.

Rechtssicher und optisch gefällig bauen!

Zu kleine Grundstücke bedeuten ein Dilemma für die Baubehörden und für die Bauherren, wenn ein Garagen gebaut werden sollen. So geschehen in Grenzach-Wyhlen [1] im Dreiländereck von Schweiz, Frankreich und Deutschland wie auch in vielen weiteren Orten.

Der Fachberater von www.Exklusiv-Garagen.de wird immer darauf achten, daß die Garage soweit von der Straße entfernt gebaut wird, daß beim Herausfahren aus der Garage der fließende Verkehr einsehbar ist. Nur dann kann der Garagenbenutzer sicher aus der Garage herausfahren und muß nicht befürchten, mit einem fahrenden Fahrzeug zusammenzustoßen. Dies ist ein Grund für die Bauvorschrift, einen Stauraum von fünf Metern zur Straße oder zum Gehweg einzuhalten oder für die Faustregel, die Fahrzeuglänge und den Schwenkbereich des Schwingtores als Maß für den Stauraum zu nutzen.





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