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Recht(s) - Seite - News ! Christian Mihr, Reporter ohne Grenzen (ROG), fordert wegen der Aushöhlung des demokratischen Rechtsstaats eine klare Botschaft der EU an Polen!

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 27. Oktober 2016 von RechtsPortal-247.de

Recht-News
RechtsPortal-24/7.de - Recht & Juristisches | Reporter ohne Grenzen
Reporter ohne Grenzen zu Polen:

Berlin (ots) - Einen Tag vor dem Ende des Ultimatums der EU-Kommission an Warschau fordert Reporter ohne Grenzen (ROG) die Staatengemeinschaft auf, der Aushöhlung des demokratischen Rechtsstaats in Polen klar entgegenzutreten und Sanktionen nicht auszuschließen.

Die konservative PiS-Regierung hatte nach ihrem Amtsantritt das Verfassungsgericht entmachtet und den öffentlichen Rundfunk unter ihre Kontrolle gebracht. Fast 200 Journalisten verloren ihre Stelle.

Ein neues Aufsichtsgremium kontrolliert Radio und Fernsehen, mehrere Gesetze schränken die Pressefreiheit empfindlich ein.

"Die Maßnahmen der national-konservativen Regierung verstoßen in eklatanter Weise gegen die Grundsätze demokratischer und pluralistischer Staaten, denen sich Polen mit dem Beitritt zur EU verpflichtet hat", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.

"Unabhängige und vielfältige Massenmedien sind für eine funktionierende Demokratie unerlässlich. Sollte die PiS-Regierung ihren Kurs nicht korrigieren, muss die EU über Sanktionen wie etwa eine Kürzung der Fördergelder für Polen nachdenken."

NATIONALER MEDIENRAT BESTÄTIGT KONSERVATIVEN FERNSEHCHEF

Der Nationale Medienrat, ein neues Aufsichtsgremium für die Kontrolle des öffentlichen Rundfunks, bestätigte am 12. Oktober den umstrittenen Fernsehchef Jacek Kurski im Amt.

Der konservative Politiker wurde landesweit bekannt, als er Lech Kaczynski mit einer Schmutzkampagne gegen dessen Herausforderer zum Sieg bei der Präsidentenwahl 2005 verhalf.

Er war im Januar Fernsehchef geworden, nachdem die PiS-Regierung den alten Rundfunkrat KRRiT entmachtet hatte und das Recht, die Intendanten des öffentlichen Rundfunks zu ernennen, für eine Übergangsfrist von sechs Monaten dem Schatzminister übertrug (http://t1p.de/3ycm).

Kurz vor dem Ende der Übergangsfrist verabschiedete das polnische Parlament am 23. Juni ein Gesetz über die Schaffung eines neuen Nationalen Medienrates.

Er soll Verwaltung und Aufsichtsräte der öffentlichen Medien kontrollieren - also unter anderem Intendanten ernennen und entlassen - und die Qualität der öffentlichen Radio- und Fernsehsender sowie der Nachrichtenagentur PAP sicherstellen.

Der Rat besteht aus fünf Mitgliedern: Drei von ihnen bestimmt die parlamentarische Mehrheit, zwei der Staatspräsident aus Vorschlägen der Opposition. (http://t1p.de/2w9k)

REGIERUNGSTREUE MEDIENAUFSICHT

Vorsitzender des neuen Rates ist Krzysztof Czabanski, ein enger Vertrauter des PiS-Vorsitzenden Jaroslaw Kaczynski und Beauftragter der Regierung für die Medienreform.

Er hatte das öffentliche Radio bereits während der ersten Kaczynski-Regierung 2006 durch Massenentlassungen auf Linie gebracht. Neben zwei weiteren PiS-Mitgliedern sitzen im neuen Medienrat je ein Vertreter der rechtspopulistischen Protestbewegung Kukiz'15 und der liberalen Bürgerplattform PO.

Als eine der ersten Amtshandlungen entließ der Nationale Medienrat am 3. August zunächst Fernsehchef Jacek Kurski - um ihn nach einer öffentlichen Ausschreibung am 12. Oktober erneut im Amt zu bestätigen (http://t1p.de/6yi2).

Mit der Schaffung des Nationalen Medienrats einher ging die Entmachtung des seit 1992 bestehenden Rundfunkrats KRRiT, dessen Aufgaben in der polnischen Verfassung festgeschrieben sind und der deshalb nicht abgeschafft werden kann. Im Sommer wies das polnische Parlament den Jahresbericht des Rundfunkrats zurück.

Er hatte die einseitige Berichterstattung der Hauptnachrichtensendung Wiadomosci im öffentlichen Sender TVP1 kritisiert. Das Gremium wurde daraufhin bis September neu besetzt - genau wie der Nationale Medienrat mit einer deutlichen national-konservativen Mehrheit (http://t1p.de/uhlq).

PARLAMENT BESCHRÄNKT ARBEIT VON JOURNALISTEN

Das polnische Parlament hat derweil die Arbeit von Journalisten stark beschränkt. Reporter dürfen im Sejm nur noch bestimmte Zonen betreten, sind kaum mehr bei Besprechungen zugelassen und dürfen oft nicht direkt mit Politikern reden.

Sie können deshalb immer weniger eigene Eindrücke wiedergeben und sind auf Informationen der Pressestellen angewiesen. (http://t1p.de/bm54)

Reporter ohne Grenzen ist zudem über mehrere Gesetze besorgt, die die Medienfreiheit gefährden. Ein Anti-Terror-Gesetz vom Juni erlaubt es dem polnischen Inlandsgeheimdienst ABW, Webseiten bis zu fünf Tage lang ohne Gerichtsbeschluss zu sperren (http://t1p.de/eye1).

Anfang Oktober diskutierte das Parlament den Entwurf für ein Gesetz, das Geschichtsverfälschung unter Strafe stellt (http://t1p.de/66on).

Wer der polnischen Nation die Verantwortung oder Mitverantwortung an Verbrechen zuschreibt, die während des Zweiten Weltkriegs von Deutschen begangen wurden - wer also zum Beispiel von "polnischen Konzentrationslagern" spricht - kann demnach mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Genau wie das Anti-Terror-Gesetz ist auch dieser Entwurf unscharf formuliert und kann leicht missbraucht werden. So soll auch bestraft werden, wer Polen anderer, zeitlich nicht definierter Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt oder die echte Verantwortung für sie verzerrt. (http://t1p.de/e2pf)

ÖFFENTLICHES FERNSEHEN VERLIERT ZUSCHAUER ANS INTERNET

Doch auch unabhängig von der weiteren gesetzlichen Ausgestaltung des Mediensystems - geplant ist, die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks zu reformieren - hat die PiS-Regierung längst Fakten geschaffen.

Zum Beispiel durch massiven Personalaustausch bei den öffentlichen Sendern: Der regierungskritischen Journalistengewerkschaft Towarzystwo Dziennikarskie zufolge wurden seit dem Machtwechsel fast 200 Journalisten entlassen, zur Kündigung gezwungen oder versetzt (http://t1p.de/qaff).

Öffentliche Institutionen mussten auf Anordnung der Machthaber die Abonnements regierungskritischer Zeitungen kündigen. Liberale und oppositionelle Printmedien haben zahlreiche Werbekunden verloren, weil Unternehmen mit staatlicher Beteiligung und große private Firmen Anzeigen nun lieber in der regierungsfreundlichen Presse schalten.

Vor allem der öffentliche Rundfunk hat durch diese Entwicklungen enorm an Popularität eingebüßt. Die Nachrichtensendung Wiadomosci bei TVP1 hat seit dem Machtwechsel rund eineinhalb Millionen Zuschauer verloren (http://t1p.de/bm54).

Gleichzeitig expandieren Internetmedien. Die zwei größten Online-Nachrichtenportale Wirtualna Polksa und onep.pl bieten inzwischen auch eigene TV-Beiträge. So läuft die Talkshow des entlassenen Fernsehmoderators Tomasz Lis seit Februar auf onep.pl und der Webseite von Newsweek Polska und wurde seither mehr als 30 Millionen Mal angeklickt (http://t1p.de/z4dz).

Regierungskritische Journalisten haben - zum Teil ehrenamtlich - neue Portale wie mediumpubliczne.pl oder oko.press gegründet, die sich von den öffentlichen Medien vernachlässigten Themen widmen.

Auf der jährlichen Rangliste der Pressefreiheit ist Polen 2016 um 29 Plätze auf Rang 47 gefallen.

Weitere Informationen zur Situation der Journalisten in Polen finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/polen.

Pressekontakt:

Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer / Anne Renzenbrink
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29

(Weitere interessante News zum Thema Polen gibt es hier.)

(Ein Forum zum Thema Polen gibt es hier.)

(Eine Foto-Galerie zum Thema Polen gibt es hier.)

Tagesschau - EU-Komission setzt Polen eine Frist [AUSZUG] HD 1080p
(Youtube-Video, Elizabeth Kisjuhász, Standard-YouTube-Lizenz, 27.07.2016):

"Streit über Justizreform: EU-Komission setzt Polen eine Frist (Tagesschau von Mittwoch, 27. Juli 2016, Das Erste)

Im Streit um die Justizreform in Polen hat die EU-Kommission der polnischen Regierung ein Ultimatum gestellt. Warschau hat jetzt drei Monate Zeit, um von Brüssel beschlossene Empfehlungen umzusetzen. Gibt es keine zufriedenstellende Lösung, sind Sanktionen möglich.

Im Streit um Einschränkungen für das polnische Verfassungsgericht hat die EU-Kommission der Regierung in Warschau ein Ultimatum gestellt. Polen habe nun drei Monate Zeit, um die Reformen beim Verfassungsgericht abzumildern, sagte der Vize-Präsident der EU-Kommission, Frans Timmermans.

Trotz der Gespräche seit Jahresanfang seien die Hauptaspekte, die das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gefährdeten, weiterhin nicht ausgeräumt.

Bei den Wahlen im Herbst 2015 war die nationalkonservative Partei PiS in Polen an die Macht gekommen. Sie brachte mehrere Reformen auf den Weg, unter anderem eine, die das Verfassungsgericht erheblich schwächt.

Die EU-Kommission wirft dem Mitgliedsstaat vor, rechtswidrig die Ernennung mehrerer Verfassungsrichter rückgängig gemacht, die Unabhängigkeit des Gerichts eingeschränkt und seine Beschlüsse missachtet zu haben.

Wenn die Regierung in Warschau nicht einlenkt, könnte die EU-Kommission die Anwendung von Artikel 7 der EU-Verträge vorschlagen. Er sieht vor, dass bei einer "schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung" der im EU-Vertrag verankerten Werte einem Mitgliedsland in letzter Konsequenz auch die Stimmrechte entzogen werden können."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51548/3466497, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Reporter ohne Grenzen zu Polen:

Berlin (ots) - Einen Tag vor dem Ende des Ultimatums der EU-Kommission an Warschau fordert Reporter ohne Grenzen (ROG) die Staatengemeinschaft auf, der Aushöhlung des demokratischen Rechtsstaats in Polen klar entgegenzutreten und Sanktionen nicht auszuschließen.

Die konservative PiS-Regierung hatte nach ihrem Amtsantritt das Verfassungsgericht entmachtet und den öffentlichen Rundfunk unter ihre Kontrolle gebracht. Fast 200 Journalisten verloren ihre Stelle.

Ein neues Aufsichtsgremium kontrolliert Radio und Fernsehen, mehrere Gesetze schränken die Pressefreiheit empfindlich ein.

"Die Maßnahmen der national-konservativen Regierung verstoßen in eklatanter Weise gegen die Grundsätze demokratischer und pluralistischer Staaten, denen sich Polen mit dem Beitritt zur EU verpflichtet hat", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.

"Unabhängige und vielfältige Massenmedien sind für eine funktionierende Demokratie unerlässlich. Sollte die PiS-Regierung ihren Kurs nicht korrigieren, muss die EU über Sanktionen wie etwa eine Kürzung der Fördergelder für Polen nachdenken."

NATIONALER MEDIENRAT BESTÄTIGT KONSERVATIVEN FERNSEHCHEF

Der Nationale Medienrat, ein neues Aufsichtsgremium für die Kontrolle des öffentlichen Rundfunks, bestätigte am 12. Oktober den umstrittenen Fernsehchef Jacek Kurski im Amt.

Der konservative Politiker wurde landesweit bekannt, als er Lech Kaczynski mit einer Schmutzkampagne gegen dessen Herausforderer zum Sieg bei der Präsidentenwahl 2005 verhalf.

Er war im Januar Fernsehchef geworden, nachdem die PiS-Regierung den alten Rundfunkrat KRRiT entmachtet hatte und das Recht, die Intendanten des öffentlichen Rundfunks zu ernennen, für eine Übergangsfrist von sechs Monaten dem Schatzminister übertrug (http://t1p.de/3ycm).

Kurz vor dem Ende der Übergangsfrist verabschiedete das polnische Parlament am 23. Juni ein Gesetz über die Schaffung eines neuen Nationalen Medienrates.

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Vorsitzender des neuen Rates ist Krzysztof Czabanski, ein enger Vertrauter des PiS-Vorsitzenden Jaroslaw Kaczynski und Beauftragter der Regierung für die Medienreform.

Er hatte das öffentliche Radio bereits während der ersten Kaczynski-Regierung 2006 durch Massenentlassungen auf Linie gebracht. Neben zwei weiteren PiS-Mitgliedern sitzen im neuen Medienrat je ein Vertreter der rechtspopulistischen Protestbewegung Kukiz'15 und der liberalen Bürgerplattform PO.

Als eine der ersten Amtshandlungen entließ der Nationale Medienrat am 3. August zunächst Fernsehchef Jacek Kurski - um ihn nach einer öffentlichen Ausschreibung am 12. Oktober erneut im Amt zu bestätigen (http://t1p.de/6yi2).

Mit der Schaffung des Nationalen Medienrats einher ging die Entmachtung des seit 1992 bestehenden Rundfunkrats KRRiT, dessen Aufgaben in der polnischen Verfassung festgeschrieben sind und der deshalb nicht abgeschafft werden kann. Im Sommer wies das polnische Parlament den Jahresbericht des Rundfunkrats zurück.

Er hatte die einseitige Berichterstattung der Hauptnachrichtensendung Wiadomosci im öffentlichen Sender TVP1 kritisiert. Das Gremium wurde daraufhin bis September neu besetzt - genau wie der Nationale Medienrat mit einer deutlichen national-konservativen Mehrheit (http://t1p.de/uhlq).

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Anfang Oktober diskutierte das Parlament den Entwurf für ein Gesetz, das Geschichtsverfälschung unter Strafe stellt (http://t1p.de/66on).

Wer der polnischen Nation die Verantwortung oder Mitverantwortung an Verbrechen zuschreibt, die während des Zweiten Weltkriegs von Deutschen begangen wurden - wer also zum Beispiel von "polnischen Konzentrationslagern" spricht - kann demnach mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Genau wie das Anti-Terror-Gesetz ist auch dieser Entwurf unscharf formuliert und kann leicht missbraucht werden. So soll auch bestraft werden, wer Polen anderer, zeitlich nicht definierter Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt oder die echte Verantwortung für sie verzerrt. (http://t1p.de/e2pf)

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Doch auch unabhängig von der weiteren gesetzlichen Ausgestaltung des Mediensystems - geplant ist, die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks zu reformieren - hat die PiS-Regierung längst Fakten geschaffen.

Zum Beispiel durch massiven Personalaustausch bei den öffentlichen Sendern: Der regierungskritischen Journalistengewerkschaft Towarzystwo Dziennikarskie zufolge wurden seit dem Machtwechsel fast 200 Journalisten entlassen, zur Kündigung gezwungen oder versetzt (http://t1p.de/qaff).

Öffentliche Institutionen mussten auf Anordnung der Machthaber die Abonnements regierungskritischer Zeitungen kündigen. Liberale und oppositionelle Printmedien haben zahlreiche Werbekunden verloren, weil Unternehmen mit staatlicher Beteiligung und große private Firmen Anzeigen nun lieber in der regierungsfreundlichen Presse schalten.

Vor allem der öffentliche Rundfunk hat durch diese Entwicklungen enorm an Popularität eingebüßt. Die Nachrichtensendung Wiadomosci bei TVP1 hat seit dem Machtwechsel rund eineinhalb Millionen Zuschauer verloren (http://t1p.de/bm54).

Gleichzeitig expandieren Internetmedien. Die zwei größten Online-Nachrichtenportale Wirtualna Polksa und onep.pl bieten inzwischen auch eigene TV-Beiträge. So läuft die Talkshow des entlassenen Fernsehmoderators Tomasz Lis seit Februar auf onep.pl und der Webseite von Newsweek Polska und wurde seither mehr als 30 Millionen Mal angeklickt (http://t1p.de/z4dz).

Regierungskritische Journalisten haben - zum Teil ehrenamtlich - neue Portale wie mediumpubliczne.pl oder oko.press gegründet, die sich von den öffentlichen Medien vernachlässigten Themen widmen.

Auf der jährlichen Rangliste der Pressefreiheit ist Polen 2016 um 29 Plätze auf Rang 47 gefallen.

Weitere Informationen zur Situation der Journalisten in Polen finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/polen.

Pressekontakt:

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Ulrike Gruska / Christoph Dreyer / Anne Renzenbrink
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(Weitere interessante News zum Thema Polen gibt es hier.)

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Tagesschau - EU-Komission setzt Polen eine Frist [AUSZUG] HD 1080p
(Youtube-Video, Elizabeth Kisjuhász, Standard-YouTube-Lizenz, 27.07.2016):

"Streit über Justizreform: EU-Komission setzt Polen eine Frist (Tagesschau von Mittwoch, 27. Juli 2016, Das Erste)

Im Streit um die Justizreform in Polen hat die EU-Kommission der polnischen Regierung ein Ultimatum gestellt. Warschau hat jetzt drei Monate Zeit, um von Brüssel beschlossene Empfehlungen umzusetzen. Gibt es keine zufriedenstellende Lösung, sind Sanktionen möglich.

Im Streit um Einschränkungen für das polnische Verfassungsgericht hat die EU-Kommission der Regierung in Warschau ein Ultimatum gestellt. Polen habe nun drei Monate Zeit, um die Reformen beim Verfassungsgericht abzumildern, sagte der Vize-Präsident der EU-Kommission, Frans Timmermans.

Trotz der Gespräche seit Jahresanfang seien die Hauptaspekte, die das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gefährdeten, weiterhin nicht ausgeräumt.

Bei den Wahlen im Herbst 2015 war die nationalkonservative Partei PiS in Polen an die Macht gekommen. Sie brachte mehrere Reformen auf den Weg, unter anderem eine, die das Verfassungsgericht erheblich schwächt.

Die EU-Kommission wirft dem Mitgliedsstaat vor, rechtswidrig die Ernennung mehrerer Verfassungsrichter rückgängig gemacht, die Unabhängigkeit des Gerichts eingeschränkt und seine Beschlüsse missachtet zu haben.

Wenn die Regierung in Warschau nicht einlenkt, könnte die EU-Kommission die Anwendung von Artikel 7 der EU-Verträge vorschlagen. Er sieht vor, dass bei einer "schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung" der im EU-Vertrag verankerten Werte einem Mitgliedsland in letzter Konsequenz auch die Stimmrechte entzogen werden können."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51548/3466497, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


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Als Rechtsanwaltsvergütung bezeichnet man in Deutschland das Entgelt für das Tätigwerden eines Rechtsanwalts. Die Vergütung setzt sich aus Gebühren und Auslagen zusammen. Die Gebühren korrespondieren mit der Arbeitsleistung des Rechtsanwalts, die Auslagen decken bestimmte sächliche Aufwendungen des Anwalts ab. Die Rechtsanwaltsvergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 5. Mai 2004 (BGBl I S. 717, 788) geregelt. Zuvor galt bis zum 30. Juni 2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordn ...
 Prozesskostenhilfe
Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem. §§ 114 ff. ZPO einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen. In Strafverfahren kann nur Nebenklägern oder Adhäsionsklägern Pr ...
 Zivilprozessrecht (Deutschland)
Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das materielle Zivilrecht die inhaltliche Prüfung von Rechten und Ansprüchen betrifft (Entscheidung in der Sache). Weist der zu entscheidende Fall Auslandsbeziehung auf, sind die Regeln des autonomen Internationalen Zivilverfahrensrechts (IZVR) sowie europaweit ...
 Strafprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet. Sie ist Teil des formellen Strafrechts, während das materielle Strafrecht vor allem im Strafgesetzbuch geregelt ist. Inhalt und Aufbau: Die Strafprozessordnung wurde am 1. Februar 1877 erlassen. Sie ist wie viele deutsche Gesetze (allerdings nicht explizit) mit einem allgemeinen Teil und einem besonderen, nach dem Verlauf des V ...
 Recht
Recht ist ein System von Regeln mit allgemeinem Geltungsanspruch, das von gesetzgebenden Institutionen geschaffen und nötigenfalls von Organen der Rechtspflege durchgesetzt wird (objektives Recht). Als solches besteht es aus der Gesamtheit der Normen, die nach ihrem nationalen oder internationalen Geltungsbereich in Rechtssysteme und das global geltende Völkerrecht eingeteilt sind. Die Jurisprudenz, besonders die Rechtstheorie, unterteilt diese Rechtssysteme des objektiven Rechts wiederum in Rec ...

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Hinzugefügt am: 05.10.2009 Besucher: 1788 Bewertung: 7.00 (1 Stimme) Link bewerten Kategorie: Rechts Infos

 Udo Lindenberg auf tickets-247.de
Beschreibung: Udo Lindenberg (* 17. Mai 1946 in Gronau (Westf.); vollständiger Name Udo Gerhard Lindenberg) ist ein deutscher Rockmusiker, Schriftsteller und Kunstmaler.
Am 13. Januar 2011 hatte das Musical „Hinterm Horizont“ mit Liedern Lindenbergs in Berlin im Theater am Potsdamer Platz Premiere. Der Handlung liegt die Liebesgeschichte zwischen ihm und dem besungenen „Mädchen aus Ostberlin“ zugrunde!
Hinzugefügt am: 16.10.2011 Besucher: 1151 Link bewerten Kategorie: Unterhaltung & Lifestyle

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