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Recht(s) - Seite - News ! Pokemon Go am Arbeitsplatz - Vorsicht Arbeitnehmer

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 25. August 2016 von RechtsPortal-247.de

Recht-News
RechtsPortal-24/7.de - Recht & Juristisches |
PR-Gateway: Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Pokemon Go im Hype

Das Smartphone-Game Pokemon Go erlebt zurzeit einen Hype und erfreut sich größter Beliebtheit. Es wird daher wohl auch einige Arbeitnehmer geben, die mit dem Gedanken spielen, am Arbeitsplatz ein wenig zu spielen. Davor kann man nur dringend warnen.

Zocken während der Arbeitszeit tabu

Während der Arbeitszeit darf man keinen privaten Vergnügungen nachgehen, sondern muss auch tatsächlich arbeiten. Das wird man nicht ordnungsgemäß tun, wenn man parallel dazu auf seinem Smartphone Pokemon jagt. Man muss sich also auf jeden Fall auf das Spielen während der Pausenzeiten beschränken.

Arbeitnehmern droht Kündigung

Eine fristlose Kündigung droht laut einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 - 5 Sa 657/15 - auch bei übermäßiger privater Internetnutzung während der Arbeitszeit. Wer also nur vorgibt zu arbeiten, aber tatsächlich am Handy spielt, begeht einen Arbeitszeitbetrug, der den Arbeitgeber ebenso zur Kündigung, jedenfalls aber Abmahnung berechtigt. Der Nachweis wird dem Arbeitgeber wohl auch nicht besonders schwer fallen, wenn man sich zum Zwecke des Zockens auch noch aktiv bewegt hat und dabei z. B. von anderen Kollegen gesehen wurde.

Besonders verantwortungsvolle Jobs erfordern volle Konzentration

Wer im Bereich Flugsicherung, Fahrdienstleitung etc. arbeitet, sollte zu jeder Zeit die Finger von seinem Handy lassen. Wenn man hier Schäden an Sachen oder Personen verursacht, weil man am Zocken und deshalb unaufmerksam war, kommt neben einer Kündigung auch noch ein Strafverfahren auf einen zu.

Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern in Kündigungsfällen

Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Hierbei können Sie auch die Kosten, bzw. das Kostenrisiko im Verhältnis zu der zu erwartenden Abfindung besprechen.

Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest

Wir empfehlen Ihnen das Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck haben als Autoren dieses Handbuchs ihre praktischen Kenntnisse aus jahrelanger Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren eingebracht. Das Handbuch ist aus wechselseitiger Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive geschrieben.

22.8.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Pokemon Go im Hype

Das Smartphone-Game Pokemon Go erlebt zurzeit einen Hype und erfreut sich größter Beliebtheit. Es wird daher wohl auch einige Arbeitnehmer geben, die mit dem Gedanken spielen, am Arbeitsplatz ein wenig zu spielen. Davor kann man nur dringend warnen.

Zocken während der Arbeitszeit tabu

Während der Arbeitszeit darf man keinen privaten Vergnügungen nachgehen, sondern muss auch tatsächlich arbeiten. Das wird man nicht ordnungsgemäß tun, wenn man parallel dazu auf seinem Smartphone Pokemon jagt. Man muss sich also auf jeden Fall auf das Spielen während der Pausenzeiten beschränken.

Arbeitnehmern droht Kündigung

Eine fristlose Kündigung droht laut einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 - 5 Sa 657/15 - auch bei übermäßiger privater Internetnutzung während der Arbeitszeit. Wer also nur vorgibt zu arbeiten, aber tatsächlich am Handy spielt, begeht einen Arbeitszeitbetrug, der den Arbeitgeber ebenso zur Kündigung, jedenfalls aber Abmahnung berechtigt. Der Nachweis wird dem Arbeitgeber wohl auch nicht besonders schwer fallen, wenn man sich zum Zwecke des Zockens auch noch aktiv bewegt hat und dabei z. B. von anderen Kollegen gesehen wurde.

Besonders verantwortungsvolle Jobs erfordern volle Konzentration

Wer im Bereich Flugsicherung, Fahrdienstleitung etc. arbeitet, sollte zu jeder Zeit die Finger von seinem Handy lassen. Wenn man hier Schäden an Sachen oder Personen verursacht, weil man am Zocken und deshalb unaufmerksam war, kommt neben einer Kündigung auch noch ein Strafverfahren auf einen zu.

Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern in Kündigungsfällen

Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Hierbei können Sie auch die Kosten, bzw. das Kostenrisiko im Verhältnis zu der zu erwartenden Abfindung besprechen.

Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest

Wir empfehlen Ihnen das Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck haben als Autoren dieses Handbuchs ihre praktischen Kenntnisse aus jahrelanger Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren eingebracht. Das Handbuch ist aus wechselseitiger Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive geschrieben.

22.8.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
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Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


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