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Recht(s) - Seite - News ! Eigenbedarfskündigung: zur Unwirksamkeit wegen Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs

Veröffentlicht am Montag, dem 09. März 2015 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
Freie-PresseMitteilungen.de: Eigenbedarfskündigung: keine "automatische" Unwirksamkeit bei Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

Die Ausgangslage:

Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs kann eine solche Eigenbedarfskündigung unter Umständen rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn der Vermieter den Wohnraum auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er zumindest erwägt, denselben Wohnraum demnächst selbst zu nutzen. Der Vermieter darf in solchen Fällen dem Mieter die mit jedem Umzug verbundenen Belastungen dann nicht zumuten, wenn er ihn über die Absicht oder zumindest die Aussicht begrenzter Mietdauer nicht aufklärt.

Der Fall:

Der Vermieter hatte mit seiner Mieterin im Jahr 2011 einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen. Im Jahr 2013 kündigte er dann bereits das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum 31. Mai 2013. Zur Begründung berief er sich darauf, dass seine 20 Jahre alte Tochter, die nach ihrem im Juni 2012 abgelegten Abitur ein Jahr in Australien verbracht habe, am 18. Juli 2013 nach Deutschland zurückkehren werde. Sie wolle danach eine Arbeitsstelle in Frankfurt/Main antreten und ein berufsbegleitendes Studium in Mannheim aufnehmen. Sie wolle nach ihrer Rückkehr eine eigene abgeschlossene Wohnung beziehen. Vor ihrem Auslandsaufenthalt habe sie ein Zimmer bei ihren Eltern bewohnt. Die Mieterin widersprach der Kündigung, weil der Eigenbedarf für den Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags vorhersehbar gewesen sei.

Das Landgericht hatte die Eigenbedarfskündigung als unwirksam angesehen. Für die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens reiche es bereits aus, wenn bei Vertragsschluss hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass das Mietverhältnis nur von kurzer Dauer sein werde. Das sei hier der Fall. Wenngleich sich die Tochter des Klägers bei Abschluss des Mietvertrags noch keine konkreten Vorstellungen über einen Auszug aus dem elterlichen Heim gemacht haben möge, hätte der Kläger bei verständiger Betrachtung den Eigenbedarf voraussehen können und müssen.

Die Entscheidung:

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies den Rechtsstreit zurück.

Anders als vom Landgericht angenommen sei die Kündigung nicht wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat zwar nochmal drauf hingewiesen, dass nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ein widersprüchliches rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt, wenn der Vermieter Wohnraum auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, ihn alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen. Er darf in diesen Fällen dem Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, die mit jedem Umzug verbundenen Belastungen dann nicht zumuten, wenn er ihn über die Absicht oder zumindest die Aussicht begrenzter Mietdauer nicht aufklärt.

Kein Rechtsmissbrauch liegt dagegen vor, wenn das künftige Entstehen eines Eigenbedarfs für den Vermieter zwar im Rahmen einer - von Teilen der Instanzrechtsprechung erforderlich gehaltenen - "Bedarfsvorschau" erkennbar gewesen wäre, der Vermieter aber bei Mietvertragsabschluss weder entschlossen gewesen ist, alsbald Eigenbedarf geltend zu machen, noch ein solches Vorgehen erwogen, also ernsthaft in Betracht gezogen hat. Denn bei verständiger und objektiver Betrachtung bringt ein Vermieter dadurch, dass er dem Mieter einen unbefristeten Mietvertrag anbietet und nicht von sich aus Angaben über den Stand und die mögliche Entwicklung seiner familiären und persönlichen Verhältnisse (etwa Heranwachsen von Kindern, drohende Trennung von Familienangehörigen, Erkrankung, berufliche Veränderungen) macht, regelmäßig nicht zum Ausdruck, dass er die Möglichkeit eines alsbaldigen Eigenbedarfs unaufgefordert geprüft hat und nach derzeitigem Erkenntnisstand ausschließen kann. Würde vom Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrags eine solche - sich nach einer verbreiteten Auffassung auf bis zu fünf Jahre erstreckende - Lebensplanung verlangt werden, würde dessen verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit missachtet, über die Verwendung seines Eigentums innerhalb der gesetzlichen Grenzen frei zu bestimmen.

Für die - in erster Linie dem Tatrichter obliegende - Beurteilung, ob der Vermieter entschlossen war, alsbald Eigenbedarf geltend zu machen oder ein solches Vorgehen ernsthaft in Betracht gezogen hat, darf allerdings nicht allein auf seine Darstellung abgestellt werden. Vielmehr kommt es auf eine Würdigung der Gesamtumstände an. Dabei kann auch auf objektive (äußere) Umstände zurückgegriffen werden, sofern diese tragfähige Anhaltspunkte für den Kenntnisstand des Vermieters bilden.

Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit nunmehr an das Landgericht zurückverwiesen, damit die erforderlichen Feststellungen zu dem - von der Beklagten bestrittenen - Vorliegen einer Eigenbedarfssituation und zu den von ihr geltend gemachten Härtegründen getroffen werden können.

Der Bundesgerichtshof verweist zur Begründung darauf, dass der Mieter ja nicht schutzlos gestellt sei. Insbesondere könne der Mieter für einen gewissen Zeitraum einen beiderseitigen Ausschluss der ordentlichen Kündigung oder einen einseitigen Ausschluss der Eigenbedarfskündigung vereinbaren.

Fachanwaltstipp Vermieter:

Natürlich ein sehr erfreuliches Urteil für Vermieter. Gleichwohl sollte man es hier nicht übertreiben. Der Bundesgerichtshof hat schon klargestellt, dass auch künftig Eigenbedarfskündigungen rechtsmissbräuchlich sein können, wenn der Vermieter in Kenntnis des bestehenden Eigenbedarfes ohne Hinweise vermietet. Wenn Sie also eine Eigenbedarfskündigung in absehbarer Zeit planen, wäre bei Neuvermietung ein Hinweis darauf sicher angebracht. Diesen Hinweis können Sie durchaus in den Mietvertrag aufnehmen. Jedenfalls dann kann sich der Mieter später nicht auf Rechtsmissbrauch berufen. Allerdings sind Sie auch in diesem Fall umfassend beweisbelastet für das Vorliegen des Eigenbedarfs.

Fachanwaltstipp Mieter:

Die Möglichkeiten der Abwehr einer Eigenbedarfskündigung für Mieter werden immer weiter begrenzt. Der Gesetzgeber sieht sich offensichtlich nicht zum Handeln veranlasst. Bei Zugang einer Eigenbedarfskündigung muss zunächst geprüft werden, ob der Eigenbedarf nur vorgetäuscht ist, ob Sperrfristen laufen oder im günstigsten Fall der Eigenbedarf sogar durch den Mietvertrag ausgeschlossen ist.

18.2.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter www.fernsehanwalt.com

Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Vermieter: Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wann kann man einem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen? Wann ist eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen? Wann gelten Sperrfristen? Weiter finden Sie Muster für das Erstellen einer Eigenbedarfskündigung mit ausführlichen Hinweisen. Sie finden auch Muster für eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, zum Thema Eigenbedarfskündigung.

Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigungen.de

Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Mieter: Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wie verhält man sich, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung angedroht hat? Wie verhält man sich, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen hat? Sie finden auch Muster für einen Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung. Weiter finden Sie Muster für eine Verteidigungsschrift gegen eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, zum Thema Eigenbedarfskündigung.

Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigung-anwalt.de
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Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



Eigenbedarfskündigung: keine "automatische" Unwirksamkeit bei Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

Die Ausgangslage:

Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs kann eine solche Eigenbedarfskündigung unter Umständen rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn der Vermieter den Wohnraum auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er zumindest erwägt, denselben Wohnraum demnächst selbst zu nutzen. Der Vermieter darf in solchen Fällen dem Mieter die mit jedem Umzug verbundenen Belastungen dann nicht zumuten, wenn er ihn über die Absicht oder zumindest die Aussicht begrenzter Mietdauer nicht aufklärt.

Der Fall:

Der Vermieter hatte mit seiner Mieterin im Jahr 2011 einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen. Im Jahr 2013 kündigte er dann bereits das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum 31. Mai 2013. Zur Begründung berief er sich darauf, dass seine 20 Jahre alte Tochter, die nach ihrem im Juni 2012 abgelegten Abitur ein Jahr in Australien verbracht habe, am 18. Juli 2013 nach Deutschland zurückkehren werde. Sie wolle danach eine Arbeitsstelle in Frankfurt/Main antreten und ein berufsbegleitendes Studium in Mannheim aufnehmen. Sie wolle nach ihrer Rückkehr eine eigene abgeschlossene Wohnung beziehen. Vor ihrem Auslandsaufenthalt habe sie ein Zimmer bei ihren Eltern bewohnt. Die Mieterin widersprach der Kündigung, weil der Eigenbedarf für den Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags vorhersehbar gewesen sei.

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Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies den Rechtsstreit zurück.

Anders als vom Landgericht angenommen sei die Kündigung nicht wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat zwar nochmal drauf hingewiesen, dass nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ein widersprüchliches rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt, wenn der Vermieter Wohnraum auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, ihn alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen. Er darf in diesen Fällen dem Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, die mit jedem Umzug verbundenen Belastungen dann nicht zumuten, wenn er ihn über die Absicht oder zumindest die Aussicht begrenzter Mietdauer nicht aufklärt.

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In der dynamischen Welt des E-Commerce hat sich jumpeXx.Shop schnell als einer der größten Online-Shops für Elektronik und Gadgets in den Niederlanden etabliert. Mit einer beeindruckenden Auswahl von über 30.000 sofort verfügbaren Produkten und ins ...

 Controlware erreicht zum fünften Mal in Folge die Top 5 im Ranking der ''Besten MSPs 2024'' von ChannelPartner und COMPUTERWOCHE (PR-Gateway, 17.05.2024)


Dietzenbach, 14. Mai 2024 - Controlware wurde von den Fachpublikationen ChannelPartner und COMPUTERWOCHE 2024 zum fünften Mal in Folge als einer der "Besten Managed Service Provider (MSPs)" in der Umsatzklasse von 250 Millionen bis 1 Milliarde Euro ausgezeichnet. Die Auszeichnung, die auf einer Befragung von mehr als 1.300 Anwenderunternehmen und der Bewertung von 940 Projekten basierte, wird jedes Jahr an Managed Service Provider verliehen, die in 16 Einzelkategorien die meisten Pun ...

 stp.one gibt Partnerschaft mit BetterCo bekannt (PR-Gateway, 13.05.2024)
Gemeinsam entwickeltes Compliance-Modul unterstützt Kanzleien bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben und beim Konflikt-Check

Karlsruhe, 13. Mai 2024 - Der Legal-Tech-Spezialist stp.one und die Founders1 GmbH, Anbieter der Onboarding- und Compliance-Plattform BetterCo, sind eine Kooperation eingegangen und haben ein Compliance-Cockpit entwickelt, das Kanzleien die Mandanten-Überprüfung im Know Your Customer-Prozess (KYC) erleichtert, sowie die Umsetzung von Regularien im Bereich d ...

 Ein neues Kapitel Beginnt: Willkommen im B5 Boutique Hotel Lugano (PR-Gateway, 13.05.2024)


Lugano, Schweiz, 13. Mai 2024 - Die malerische Stadt Lugano, bekannt für mediterranes Klima, subtropische Vegetation und den atemberaubenden Luganersee, heißt ein neues Boutiquehotel willkommen: das B5. Als erstes seiner Art in der Region stellt das B5 Boutique Hotel Lugano ein innovatives Konzept vor, das auf nachhaltigen Aufenthalt setzt. Am 1. Juni 2024 öffnet das Hotel offiziell seine Türen für Gäste.



Das B5 Boutique Hotel spiegelt die Quintessenz von Lugano w ...

 MAGE Skincare Launch: Ein Erfolg für die Beauty-Branche und ein Höhepunkt für Hannover (PR-Gateway, 13.05.2024)


MAGE Skincare Launch: Ein Erfolg für Beauty-Branche und ein Höhepunkt für Hannover



Die Atmosphäre war grandios, die Gäste zahlreich und das Event ein voller Erfolg. MAGE Skincare, die neue Kosmetiklinie von Marina Geiger, feierte in Hannover ihren beeindruckenden Launch und zog dabei nicht nur die regionale High Society, sondern auch zahlreiche Influencer, Schauspieler und Beauty-Enthusiasten an.



Der Launch-Event bot eine gelungene Mischung aus e ...

 Datenschutz und IT-Recht: Die fundierte Expertise von Moritz Strate durch sein Studium in Göttingen (PR-Gateway, 13.05.2024)
Datenschutz und IT-Recht sind zwei rechtliche Felder, die im Zuge der Digitalisierung stetig an Bedeutung gewinnen.

In einer Welt, in der Datenschutzverletzungen und IT-Sicherheitslücken regelmäßig Schlagzeilen machen, ist die Nachfrage nach Experten mit spezialisierten Rechtskenntnissen hoch. Moritz Strate versteht es, das komplexe Regelwerk rund um Datenschutz und Compliance in der IT zu navigieren und Unternehme ...

 LilaSolar: Expansion und Innovationen bei erneuerbaren Energien (PR-Gateway, 10.05.2024)
Mit beeindruckenden Projekten, strategischen Partnerschaften und einem neuen Stromtarif definiert LilaSolar die Zukunft der Solarindustrie neu.

Bremen, Deutschland - Die LilaSolar GmbH & Co. KG, ein führender Anbieter in der Solartechnologiebranche, kündigt bedeutende Expansionspläne und innovative Projekte an, um seine Position im Bereich der erneuerbaren Energien weiter zu festigen. Mit einer Serie von Großprojekten, einer Ausweitung seiner Dienstleistungen auf den privaten Sektor u ...

 KRAUSE ClimTec - effektive Arbeitssicherheit für alle (PR-Gateway, 08.05.2024)


KRAUSE ClimTec - effektive Arbeitssicherheit für alle

Das KRAUSE ClimTec Arbeitsgerüst ist eine innovative Lösung für mehr Sicherheit und Effizienz am Arbeitsplatz. Als modulares, dreiteiliges Baukastensystem konzipiert, verbindet das Gerüst fortschrittliche Technik mit durchdachtem Design, um den Anforderungen moderner Arbeitswelten gerecht zu werden. Durch die flexible Erweiterbarkeit der Pakete und des verfügbaren Zubehörs können die Arbeitsbereiche auf bis zu sieben Mete ...

 Legal Twin revolutioniert den Legal-Tech-Markt (PR-Gateway, 07.05.2024)
stp.one bereitet Juristen mittels KI den Weg zur Super-Produktivität

Karlsruhe, 07. Mai 2024 - Im Rahmen seiner KI-Strategie hat stp.one mit dem Legal Twin jetzt der Öffentlichkeit eine wichtige KI-basierte Erweiterung für seine Advoware Cloud-Lösung vorgestellt. Das Besondere daran ist, dass die KI in diesem Fall nicht wie üblich als Assistenzfunktion eingesetzt wird, sondern dass der Legal Twin Skills repliziert. Der Ansatz, mit einer einzigartigen KI-Engine, bestimmte Fähigkeiten n ...

 Fliesen: Gestaltungsfreiheit für Wand und Boden (PR-Gateway, 07.05.2024)
Fretthold GmbH & Co. KG - Innovative Lösungen für jeden Bedarf

Fliesen sind nicht nur ein praktischer Belag für Wand und Boden, sondern auch ein wesentliches Gestaltungselement für jeden Raum. Bei der Firma Fretthold, einem renommierten Baustoffhändler und Experte für individuelle Fliesenlösungen, gibt es eine große Auswahl keramischer Materialien in vielfältigen Variationen, die sowohl Fliesenleger als auch Heimwerker begeistern.



Eine wesentliche Komponente jeder W ...

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