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Recht(s) - Seite - News ! Arbeitsrecht: Neue Bundesregierung muss Sicherheit für Arbeitnehmer schaffen: Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit!

Veröffentlicht am Freitag, dem 01. November 2013 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
PressePortal.de: Neu-Isenburg – „Um das gesellschaftlich wichtige Anliegen der Familienpflegezeit endlich zum Erfolg zu führen, braucht es einen Rechtsanspruch“, darauf wies Allan Karlsen, Regional Manager von Genworth für Nord-Europa gestern in Berlin hin.

Zu wenige Arbeitnehmer hätten bisher die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen können, weil sie keinen wirklichen Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen könnten, so Karlsen.

“Die zukünftigen Partner der neuen Bundesregierung wären gut beraten, die Frage des Rechtsanspruches auf eine Familienpflegezeit im Rahmen der Koalitionsverhandlungen noch einmal grundlegend neu zu betrachten.

So könnte ein Rechtsanspruch für Betriebe ab einer gewissen Größenordnung eingeführt werden. Vergleichbare Regelungen sind z.B. im Rahmen der Mitbestimmung seit langem erprobt und bewährt“, erklärte der Genworth-Manager.

„Angesichts des demografischen Wandels und des drohenden Pflege-Notstands brauchen wir in Deutschland neue Instrumente, um die gesellschaftliche Aufgabe der Pflege alter und kranker Menschen meistern zu können. Dazu brauchen wir auch ein funktionierendes Konzept für die Familienpflegezeit.“

Karlsen forderte die Partner der künftigen Regierung auf, eine sozial und wirtschaftlich verträgliche und zukunftsorientierte Lösung zu finden – im Interesse der Menschen, die Angehörige zuhause pflegen wollen, ohne ihren Arbeitsplatz dabei aufgeben zu müssen.

„Genworth hat das Projekt der Familienpflegezeit von Beginn des Gesetzgebungsprozesses bis heute intensiv begleitet und unterstützt und wird es auch weiterhin tun – unabhängig vom Rechtsanspruch“, versicherte Karlsen.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) arbeitet mit Genworth ab dem 1.1.2014 für die nach dem Familienpflegezeitgesetz vorgesehene Gruppenversicherung zusammen.

Die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie beträgt 1,6 Prozent des Bruttobetrages, den der Arbeitgeber zur Aufstockung des Gehalts aufwenden muss, zuzüglich des entsprechenden Arbeitgeberanteils am Sozialversicherungsbeitrag.

Die Prämie ist unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand des Antragstellers. Durch die Versicherung minimiert sich das finanzielle Risiko für die Arbeitgeber.

Damit – so Karlsen weiter – würde auch kleinen und mittleren Unternehmen ausreichend Schutz geboten vor zu hohen wirtschaftlichen Belastungen durch den partiellen Ausfall von Arbeitskräften während der Familienpflegezeit.

Über die Familienpflegezeit:

Die Familienpflegezeit bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, Angehörige zu pflegen und daneben weiterhin erwerbstätig zu bleiben.

Während einer Pflegephase von maximal zwei Jahren können in Vollzeit Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren. Sie bekommen während dieser Pflegephase 75 Prozent Ihres Gehalts.

In den anschließenden zwei Jahren arbeiten sie wieder Vollzeit bei ebenfalls nur 75 Prozent des Gehalts.

Mit der Familienpflegezeit-versicherung, die für die Dauer der gesamten vier Jahre abgeschlossen wird, wird der Arbeitgeber vor Ausfällen geschützt, sollte ein Angestellter während der Pflege- bzw. Nachpflegephase selbst berufsunfähig werden oder versterben.

Über Genworth Financial Lifestyle Protection:

Genworth zählt zu den weltweit führenden Versicherern und unterstützt mehr als 15 Millionen Kunden jedes Jahr bei Altersvorsorge, Investitionen, Baufinanzierung und Absicherung des Lebensstandards.

In Europa ist Genworth mit den Geschäftsbereichen Lifestyle Protection und Mortgage Insurance tätig und kooperiert mit Banken, Maklern, Finanzberatern und anderen Finanzinstituten.

Unsere europäische Zentrale ist in London, sie wurde im Jahr 1972 gegründet. Wir sind in 20 Ländern in Europa und mehr als 25 Ländern weltweit vertreten.

Die deutsche Niederlassung besteht seit dem Jahr 1996.

Unsere Produkte im Bereich Lifestyle Protection sind für die lebenslange Absicherung der Menschen konzipiert, was immer auch geschieht. Wir bieten

• Versicherungen, die bei Diagnose einer schweren Krankheit, bei Unfall oder Tod finanzielle Unterstützung leisten

• Einkommensschutz, der Lebenshaltungskosten wie wesentliche Rechnungen oder finanzielle Verpflichtungen absichert

• Kreditversicherungen, die die Rückzahlung von Baufinanzierungen, Kreditkartensalden oder Privatkrediten im Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Krankheit, Tod oder Erwerbsunfähigkeit absichern

• Gewerbeversicherungen, mit Lösungen für Kleinbetriebe und Mittelstand

• Guaranteed Asset Protection (GAP), bietet Unterstützung durch die Übernahme von zusätzlichen Kosten, wenn ein Fahrzeug oder die Geschäftsausstattung beschädigt, gestohlen oder abgeschrieben wird.

Mehr Informationen unter www.genworth.de

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Interel Deutschland, Claudia Conrad-Kreml
Charlottenstraße 79/80, 10117 Berlin
Tel: 030.28 88 29-0, Fax: 030. 28 88 29-19

Zitiert aus http://www.openpr.de/news/757879/Neue-Bundesregierung-muss-Sicherheit-fuer-Arbeitnehmer-schaffen-Rechtsanspruch-auf-Familienpflegezeit.html von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Neu-Isenburg – „Um das gesellschaftlich wichtige Anliegen der Familienpflegezeit endlich zum Erfolg zu führen, braucht es einen Rechtsanspruch“, darauf wies Allan Karlsen, Regional Manager von Genworth für Nord-Europa gestern in Berlin hin.

Zu wenige Arbeitnehmer hätten bisher die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen können, weil sie keinen wirklichen Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen könnten, so Karlsen.

“Die zukünftigen Partner der neuen Bundesregierung wären gut beraten, die Frage des Rechtsanspruches auf eine Familienpflegezeit im Rahmen der Koalitionsverhandlungen noch einmal grundlegend neu zu betrachten.

So könnte ein Rechtsanspruch für Betriebe ab einer gewissen Größenordnung eingeführt werden. Vergleichbare Regelungen sind z.B. im Rahmen der Mitbestimmung seit langem erprobt und bewährt“, erklärte der Genworth-Manager.

„Angesichts des demografischen Wandels und des drohenden Pflege-Notstands brauchen wir in Deutschland neue Instrumente, um die gesellschaftliche Aufgabe der Pflege alter und kranker Menschen meistern zu können. Dazu brauchen wir auch ein funktionierendes Konzept für die Familienpflegezeit.“

Karlsen forderte die Partner der künftigen Regierung auf, eine sozial und wirtschaftlich verträgliche und zukunftsorientierte Lösung zu finden – im Interesse der Menschen, die Angehörige zuhause pflegen wollen, ohne ihren Arbeitsplatz dabei aufgeben zu müssen.

„Genworth hat das Projekt der Familienpflegezeit von Beginn des Gesetzgebungsprozesses bis heute intensiv begleitet und unterstützt und wird es auch weiterhin tun – unabhängig vom Rechtsanspruch“, versicherte Karlsen.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) arbeitet mit Genworth ab dem 1.1.2014 für die nach dem Familienpflegezeitgesetz vorgesehene Gruppenversicherung zusammen.

Die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie beträgt 1,6 Prozent des Bruttobetrages, den der Arbeitgeber zur Aufstockung des Gehalts aufwenden muss, zuzüglich des entsprechenden Arbeitgeberanteils am Sozialversicherungsbeitrag.

Die Prämie ist unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand des Antragstellers. Durch die Versicherung minimiert sich das finanzielle Risiko für die Arbeitgeber.

Damit – so Karlsen weiter – würde auch kleinen und mittleren Unternehmen ausreichend Schutz geboten vor zu hohen wirtschaftlichen Belastungen durch den partiellen Ausfall von Arbeitskräften während der Familienpflegezeit.

Über die Familienpflegezeit:

Die Familienpflegezeit bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, Angehörige zu pflegen und daneben weiterhin erwerbstätig zu bleiben.

Während einer Pflegephase von maximal zwei Jahren können in Vollzeit Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren. Sie bekommen während dieser Pflegephase 75 Prozent Ihres Gehalts.

In den anschließenden zwei Jahren arbeiten sie wieder Vollzeit bei ebenfalls nur 75 Prozent des Gehalts.

Mit der Familienpflegezeit-versicherung, die für die Dauer der gesamten vier Jahre abgeschlossen wird, wird der Arbeitgeber vor Ausfällen geschützt, sollte ein Angestellter während der Pflege- bzw. Nachpflegephase selbst berufsunfähig werden oder versterben.

Über Genworth Financial Lifestyle Protection:

Genworth zählt zu den weltweit führenden Versicherern und unterstützt mehr als 15 Millionen Kunden jedes Jahr bei Altersvorsorge, Investitionen, Baufinanzierung und Absicherung des Lebensstandards.

In Europa ist Genworth mit den Geschäftsbereichen Lifestyle Protection und Mortgage Insurance tätig und kooperiert mit Banken, Maklern, Finanzberatern und anderen Finanzinstituten.

Unsere europäische Zentrale ist in London, sie wurde im Jahr 1972 gegründet. Wir sind in 20 Ländern in Europa und mehr als 25 Ländern weltweit vertreten.

Die deutsche Niederlassung besteht seit dem Jahr 1996.

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• Einkommensschutz, der Lebenshaltungskosten wie wesentliche Rechnungen oder finanzielle Verpflichtungen absichert

• Kreditversicherungen, die die Rückzahlung von Baufinanzierungen, Kreditkartensalden oder Privatkrediten im Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Krankheit, Tod oder Erwerbsunfähigkeit absichern

• Gewerbeversicherungen, mit Lösungen für Kleinbetriebe und Mittelstand

• Guaranteed Asset Protection (GAP), bietet Unterstützung durch die Übernahme von zusätzlichen Kosten, wenn ein Fahrzeug oder die Geschäftsausstattung beschädigt, gestohlen oder abgeschrieben wird.

Mehr Informationen unter www.genworth.de

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Interel Deutschland, Claudia Conrad-Kreml
Charlottenstraße 79/80, 10117 Berlin
Tel: 030.28 88 29-0, Fax: 030. 28 88 29-19

Zitiert aus http://www.openpr.de/news/757879/Neue-Bundesregierung-muss-Sicherheit-fuer-Arbeitnehmer-schaffen-Rechtsanspruch-auf-Familienpflegezeit.html von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


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