Kredite für Verbraucher: Bearbeitungsgebühren jetzt zurückfordern!
Datum: Mittwoch, dem 29. August 2012
Thema: Recht-Tipps


OpenPr.de: Eher Regel als Ausnahme ist es, dass Banken für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten von ihren Kunden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 2-3% der Kreditsumme veranschlagen.

Diese zumeist in den AGB der Banken versteckte Klausel ist per Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az: 8 U 562/11) für unwirksam erklärt worden. Für Kreditnehmer bedeutet dies, dass sie die Bearbeitungsgebühren von Ihrer Bank zurückfordern können.

Bank-AGB auf dem Prüfstand:

Nachdem verschiedene Gerichte schon die per AGB Klauseln festgesetzten Gebühren für die Einrichtung eines P-Kontos oder für die Kontoführung bei Verbraucherdarlehenskonten für unzulässig erklärt hatten, sind mit der Bearbeitungsgebühr nun weitere Bankgebühren der Rechtsprechung zum Opfer gefallen.

OpenPr.de: Eher Regel als Ausnahme ist es, dass Banken für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten von ihren Kunden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 2-3% der Kreditsumme veranschlagen.

Diese zumeist in den AGB der Banken versteckte Klausel ist per Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az: 8 U 562/11) für unwirksam erklärt worden. Für Kreditnehmer bedeutet dies, dass sie die Bearbeitungsgebühren von Ihrer Bank zurückfordern können.

Bank-AGB auf dem Prüfstand:

Nachdem verschiedene Gerichte schon die per AGB Klauseln festgesetzten Gebühren für die Einrichtung eines P-Kontos oder für die Kontoführung bei Verbraucherdarlehenskonten für unzulässig erklärt hatten, sind mit der Bearbeitungsgebühr nun weitere Bankgebühren der Rechtsprechung zum Opfer gefallen.





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