Fitnessstudiovertrag Kündigungsrecht im Krankheitsfall!
Datum: Donnerstag, dem 23. August 2012
Thema: Recht-Tipps


(NL/8124552945) Aufgrund der vergünstigten Konditionen schließen neue Mitglieder in Fitnessstudios oft Verträge mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren ab. Bei einer vorzeitigen, krankheitsbedingten Kündigung kommt es dabei oft zu Problemen.

Das Fitnessstudio erfreut sich heutzutage immer größer werdender Beliebtheit: Aktuell soll fast jeder Zehnte in einem Fitnessstudio trainieren bzw. angemeldet sein.

Häufig schließen Kunden dabei Fitnessstudioverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren ab, da das Studioentgelt bei einer längeren Vertragslaufzeit gegenüber einer kürzeren in der Regel geringer ist.

Versteckt in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schränken diese Verträge das Recht des Kunden, sich vom Vertrag im Falle einer Erkrankung zu lösen, oft erheblich ein.

(NL/8124552945) Aufgrund der vergünstigten Konditionen schließen neue Mitglieder in Fitnessstudios oft Verträge mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren ab. Bei einer vorzeitigen, krankheitsbedingten Kündigung kommt es dabei oft zu Problemen.

Das Fitnessstudio erfreut sich heutzutage immer größer werdender Beliebtheit: Aktuell soll fast jeder Zehnte in einem Fitnessstudio trainieren bzw. angemeldet sein.

Häufig schließen Kunden dabei Fitnessstudioverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren ab, da das Studioentgelt bei einer längeren Vertragslaufzeit gegenüber einer kürzeren in der Regel geringer ist.

Versteckt in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schränken diese Verträge das Recht des Kunden, sich vom Vertrag im Falle einer Erkrankung zu lösen, oft erheblich ein.





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