Die Anforderungen an Fahrtenbücher bleiben hoch!
Datum: Freitag, dem 17. August 2012
Thema: Recht-Infos


Bereits kleine Mängel führen zur nachträglichen 1-Prozent-Regelung oder zur Lohnsteuernachzahlung!

Essen, August 2012 - Die steuerlich richtige Behandlung der geldwerten Vorteile bei Privatfahrten mit einem Dienstwagen gehört schon lange zu den besonders umstrittenen Punkten bei jeder Prüfung durch das Finanzamt.

Immer neue Entscheidungen der Finanzgerichte dokumentieren, dass die Finanzverwaltung gerade in diesem Punkt das bestmögliche für sich herausholen möchte. Dieser besondere Einsatz hat sich für die Finanzverwaltung auch gelohnt, denn in der Vergangenheit hat der Bundesfinanzhof immer wieder strenge Vorgaben für die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gemacht.

Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (http://www.franz-partner.de) in Essen, weist darauf hin, dass als Folge dieser restriktiven Rechtsprechung das Finanzamt bereits kleine Mängel bei der Führung des Fahrtenbuchs zum Anlass genommen hat, um die private Firmenwagennutzung nachträglich der 1-Prozent-Regelung zu unterwerfen und das Unternehmen als Arbeitgeber des Dienstwagenfahrers mit der Lohnsteuernachzahlung in Regress zu nehmen.

Bereits kleine Mängel führen zur nachträglichen 1-Prozent-Regelung oder zur Lohnsteuernachzahlung!

Essen, August 2012 - Die steuerlich richtige Behandlung der geldwerten Vorteile bei Privatfahrten mit einem Dienstwagen gehört schon lange zu den besonders umstrittenen Punkten bei jeder Prüfung durch das Finanzamt.

Immer neue Entscheidungen der Finanzgerichte dokumentieren, dass die Finanzverwaltung gerade in diesem Punkt das bestmögliche für sich herausholen möchte. Dieser besondere Einsatz hat sich für die Finanzverwaltung auch gelohnt, denn in der Vergangenheit hat der Bundesfinanzhof immer wieder strenge Vorgaben für die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gemacht.

Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (http://www.franz-partner.de) in Essen, weist darauf hin, dass als Folge dieser restriktiven Rechtsprechung das Finanzamt bereits kleine Mängel bei der Führung des Fahrtenbuchs zum Anlass genommen hat, um die private Firmenwagennutzung nachträglich der 1-Prozent-Regelung zu unterwerfen und das Unternehmen als Arbeitgeber des Dienstwagenfahrers mit der Lohnsteuernachzahlung in Regress zu nehmen.





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