'Gewerbeauskunft-Zentralen' - bloß nicht zahlen!
Datum: Mittwoch, dem 08. August 2012
Thema: Recht-Tipps


Die Firma GWE-Wirtschaftsinformation mit Sitz in Düsseldorf versendet an Gewerbebetreibende ein Schreiben mit der Bitte, angeblich fehlende oder fehlerhafte Daten zu ihrem Unternehmen zu ergänzen oder zu korrigieren, um eine Gewerbeauskunftsdatei aktuell zu halten.

Das Schreiben erweckt den Eindruck, es handele sich um eine amtliche Gewerbeauskunft. In Wahrheit verbirgt sich ein kostenpflichtiges Eintragungsangebot hinter dem Internet-Adressregister der GWE.

Viele Unternehmer sind schon darauf reingefallen und haben das Formular unterzeichnet und "gebührenfrei" zurückgefaxt. Spätestens jedoch mit der ersten Rechnung ist ihnen klar geworden, dass es sich um einen privaten Branchenbucheintrag handelte.

Seit kurzem gibt es jedoch Hoffnung für die betroffenen Unternehmen. In der Entscheidung vom 26.07.2012 (VII ZR 262/11) hat der Bundesgerichtshof (BGH) endlich ein klares Wort gesprochen.

Die Firma GWE-Wirtschaftsinformation mit Sitz in Düsseldorf versendet an Gewerbebetreibende ein Schreiben mit der Bitte, angeblich fehlende oder fehlerhafte Daten zu ihrem Unternehmen zu ergänzen oder zu korrigieren, um eine Gewerbeauskunftsdatei aktuell zu halten.

Das Schreiben erweckt den Eindruck, es handele sich um eine amtliche Gewerbeauskunft. In Wahrheit verbirgt sich ein kostenpflichtiges Eintragungsangebot hinter dem Internet-Adressregister der GWE.

Viele Unternehmer sind schon darauf reingefallen und haben das Formular unterzeichnet und "gebührenfrei" zurückgefaxt. Spätestens jedoch mit der ersten Rechnung ist ihnen klar geworden, dass es sich um einen privaten Branchenbucheintrag handelte.

Seit kurzem gibt es jedoch Hoffnung für die betroffenen Unternehmen. In der Entscheidung vom 26.07.2012 (VII ZR 262/11) hat der Bundesgerichtshof (BGH) endlich ein klares Wort gesprochen.





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