Targobank löscht erneut Schufa-Negativeintrag!
Datum: Montag, dem 06. August 2012
Thema: Recht-Infos


Die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner haben einen weiteren Erfolg gegen die Targobank AG & Co. KG a.A. erzielt!

Die Targobank löschte auf Intervention der Rechtsanwälte nicht nur einen doppelt bestehenden Schufa-Nagetiveintrag (wir berichteten (http://www.ra-kanzlei-berlin.de/pressemitteilungen-2012/targobank-loscht-doppelte-schufa-eintragung.htmlhttp://)) und stellte statt des unzulässigen Doppeleintrags einen neuen korrigierten Eintrag bei der Schufa Holding AG ein. Nunmehr wurde der Eintrag vollständig zur Löschung gebracht. Hilfreich war hierbei eine direkte Intervention bei der Schufa Holding AG.

Die Rechtsanwälte schilderten der Vorfall direkt der Schufa und reichten diesen zu Klärung dort ein. Besonders der neue Eintrag durch die Targobank, der die Vergangenheit einfach umgestalten sollte, begegnete juristischen Bedenken, auf die hingewiesen wurde.

Die Schufa sperrte daraufhin den Eintrag, was mit Schreiben vom 13.07.2012 mitgeteilt wurde. Die endgültige Löschung erfolgte durch die Schufa dann mit Schreiben vom 30.07.2012, weil sich nach Angaben der Schufa nicht bei der Targobank feststellen ließ, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldevoraussetzungen, insbesondere bzgl. der vorgeschriebenen Mahnungen, eingehalten worden waren.

Die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner haben einen weiteren Erfolg gegen die Targobank AG & Co. KG a.A. erzielt!

Die Targobank löschte auf Intervention der Rechtsanwälte nicht nur einen doppelt bestehenden Schufa-Nagetiveintrag (wir berichteten (http://www.ra-kanzlei-berlin.de/pressemitteilungen-2012/targobank-loscht-doppelte-schufa-eintragung.htmlhttp://)) und stellte statt des unzulässigen Doppeleintrags einen neuen korrigierten Eintrag bei der Schufa Holding AG ein. Nunmehr wurde der Eintrag vollständig zur Löschung gebracht. Hilfreich war hierbei eine direkte Intervention bei der Schufa Holding AG.

Die Rechtsanwälte schilderten der Vorfall direkt der Schufa und reichten diesen zu Klärung dort ein. Besonders der neue Eintrag durch die Targobank, der die Vergangenheit einfach umgestalten sollte, begegnete juristischen Bedenken, auf die hingewiesen wurde.

Die Schufa sperrte daraufhin den Eintrag, was mit Schreiben vom 13.07.2012 mitgeteilt wurde. Die endgültige Löschung erfolgte durch die Schufa dann mit Schreiben vom 30.07.2012, weil sich nach Angaben der Schufa nicht bei der Targobank feststellen ließ, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldevoraussetzungen, insbesondere bzgl. der vorgeschriebenen Mahnungen, eingehalten worden waren.





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