Mietpreisbremse in Berlin: Das Gesetz in dieser Form greift nicht (die Mieten steigen trotzdem weiter) - der Berliner Senat hat sich für eine wirksamere Mietpreisbremse stark gemacht!
Datum: Mittwoch, dem 20. September 2017
Thema: Recht-News


Gudrun Mallwitz zur Mietpreisbremse:

Berlin (ots) - Die Erwartungen waren hoch: Die sogenannte Mietpreisbremse sollte dafür sorgen, dass Wohnraum auch in Städten und Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt in Zukunft bezahlbar bleibt. Berlin war das erste Bundesland, das die gesetzliche Neuregelung zum 1. Juni 2015 einführte.

Mehr als zwei Jahre nach der Einführung in Berlin steht fest: Das Gesetz in dieser Form greift nicht, die Mieten steigen trotzdem weiter. Jetzt kam ein Richter am Landgericht Berlin zu dem Schluss, dass die Mietpreisbremse verfassungswidrig sei. Sie stelle eine Ungleichbehandlung von Vermietern in Deutschland dar.

Die neue Bundesregierung ist in der Pflicht, das im März 2015 beschlossene Instrument zur Dämpfung des Mietanstiegs auf seine Schwachstellen zu prüfen.

Begrüßenswert ist, dass sich der Berliner Senat für eine wirksamere Mietpreisbremse stark macht und eine Bundesratsinitiative gestartet hat. Der Antrag steht in der Länderkammer am Freitag auf der Tagesordnung.

Viel effektiver aber wäre es, wenn in Berlin noch mehr gebaut würde. Genügend Wohnungen auf dem Markt - das ist das beste Mittel gegen Preistreiberei.

Leitartikel von Gudrun Mallwitz

Der ganze Leitartikel im Internet unter: www.morgenpost.de/211979611

Pressekontakt:

BERLINER MORGENPOST

Telefon: 030/887277 - 878
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Greift die Mietpreisbremse?
(Youtube-Video, TV.Berlin - Der Hauptstadtsender, Standard-YouTube-Lizenz, 17.05.2016):

Zitat: "Die Mietpreisbremse scheint nicht zu greifen - das belegt nun auch eine Studie. Die Mieten in Berlin sind teilweise nicht bezahlbar.

Doch was sollte die Politik unternehmen und wie können sich Mieter schützen?"




Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/53614/3739841, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Gudrun Mallwitz zur Mietpreisbremse:

Berlin (ots) - Die Erwartungen waren hoch: Die sogenannte Mietpreisbremse sollte dafür sorgen, dass Wohnraum auch in Städten und Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt in Zukunft bezahlbar bleibt. Berlin war das erste Bundesland, das die gesetzliche Neuregelung zum 1. Juni 2015 einführte.

Mehr als zwei Jahre nach der Einführung in Berlin steht fest: Das Gesetz in dieser Form greift nicht, die Mieten steigen trotzdem weiter. Jetzt kam ein Richter am Landgericht Berlin zu dem Schluss, dass die Mietpreisbremse verfassungswidrig sei. Sie stelle eine Ungleichbehandlung von Vermietern in Deutschland dar.

Die neue Bundesregierung ist in der Pflicht, das im März 2015 beschlossene Instrument zur Dämpfung des Mietanstiegs auf seine Schwachstellen zu prüfen.

Begrüßenswert ist, dass sich der Berliner Senat für eine wirksamere Mietpreisbremse stark macht und eine Bundesratsinitiative gestartet hat. Der Antrag steht in der Länderkammer am Freitag auf der Tagesordnung.

Viel effektiver aber wäre es, wenn in Berlin noch mehr gebaut würde. Genügend Wohnungen auf dem Markt - das ist das beste Mittel gegen Preistreiberei.

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Greift die Mietpreisbremse?
(Youtube-Video, TV.Berlin - Der Hauptstadtsender, Standard-YouTube-Lizenz, 17.05.2016):

Zitat: "Die Mietpreisbremse scheint nicht zu greifen - das belegt nun auch eine Studie. Die Mieten in Berlin sind teilweise nicht bezahlbar.

Doch was sollte die Politik unternehmen und wie können sich Mieter schützen?"




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