Medico Fonds 38: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet Urteil für geschädigte Anleger!
Datum: Freitag, dem 03. August 2012
Thema: Recht-News


Medico Fonds 38 aktuell: LG Karlsruhe verurteilt Bonnfinanz AG zur kompletten Rückabwicklung!

In dem von der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 20.07.2012 hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadenersatz in Höhe von EUR 164.500,54 und damit zur sogenannten Rückabwicklung der Beteiligung am Medico Fonds 38 verurteilt.

Der Fall: In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde dem Kläger von den Anlageberatern der Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung eine Beteiligung an dem Medico Fonds 38 empfohlen.

Im Rahmen der Beratung hat die Beraterin den Kläger nicht über Risiken und Nachteile, die mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds einhergehen, aufgeklärt. Insbesondere fand u.a. keine Aufklärung über die fehlende bzw. stark eingeschränkte Übertragbarkeit von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds statt.

Medico Fonds 38 aktuell: LG Karlsruhe verurteilt Bonnfinanz AG zur kompletten Rückabwicklung!

In dem von der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 20.07.2012 hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadenersatz in Höhe von EUR 164.500,54 und damit zur sogenannten Rückabwicklung der Beteiligung am Medico Fonds 38 verurteilt.

Der Fall: In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde dem Kläger von den Anlageberatern der Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung eine Beteiligung an dem Medico Fonds 38 empfohlen.

Im Rahmen der Beratung hat die Beraterin den Kläger nicht über Risiken und Nachteile, die mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds einhergehen, aufgeklärt. Insbesondere fand u.a. keine Aufklärung über die fehlende bzw. stark eingeschränkte Übertragbarkeit von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds statt.





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