Krankenkassen stellen schwere Mängel bei Hüftprothesen fest!
Datum: Dienstag, dem 31. Juli 2012
Thema: Recht-News


Gutachten bescheinigt der Durom Metasul LDH Hüftgelenksprothese erhebliche Konstruktionsfehler!

Der Medizinische Dienst (MDK) hat im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen das Durom Metasul LDH System des Medizinprodukteherstellers Zimmer untersucht. Bei diesem System handelt es sich um eine Hüftgelenksprothese.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Hüftgelenksprothesen schwere Mängel aufweisen. So hätte das Produkt aufgrund erheblicher Konstruktionsfehler gar nicht auf dem Markt gebracht werden dürfen. Diese Fehler wären bereits im Jahr 2003 zu erkennen gewesen. Auch später habe der Hersteller seine Überwachungspflichten nicht erfüllt. Denn als die ersten Probleme bekannt wurden, habe dieser nicht reagiert und das Produkt nicht vom Markt genommen.

Den Ärzten kann laut dem Gutachten dagegen kein Vorwurf gemacht werden, da diese den Fehler des Produkts nicht haben erkennen können.

Gutachten bescheinigt der Durom Metasul LDH Hüftgelenksprothese erhebliche Konstruktionsfehler!

Der Medizinische Dienst (MDK) hat im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen das Durom Metasul LDH System des Medizinprodukteherstellers Zimmer untersucht. Bei diesem System handelt es sich um eine Hüftgelenksprothese.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Hüftgelenksprothesen schwere Mängel aufweisen. So hätte das Produkt aufgrund erheblicher Konstruktionsfehler gar nicht auf dem Markt gebracht werden dürfen. Diese Fehler wären bereits im Jahr 2003 zu erkennen gewesen. Auch später habe der Hersteller seine Überwachungspflichten nicht erfüllt. Denn als die ersten Probleme bekannt wurden, habe dieser nicht reagiert und das Produkt nicht vom Markt genommen.

Den Ärzten kann laut dem Gutachten dagegen kein Vorwurf gemacht werden, da diese den Fehler des Produkts nicht haben erkennen können.





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