Mandatsablehnungen wegen drohender Interessenkollision!
Datum: Dienstag, dem 31. Juli 2012
Thema: Recht-Infos


Problem sowohl in Klein- als auch in Großkanzleien!

Köln - In einem Dreijahreszeitraum muss ein Anwalt durchschnittlich die Übernahme von fünf Mandaten ablehnen, weil seine Kanzlei in derselben Rechtsangelegenheit bereits für die Gegenseite tätig ist.

Dies hat eine Untersuchung des Soldan Instituts ergeben. Rechtsanwälten ist nach § 43a Abs. 4 BRAO die Vertretung widerstreitender Interessen in derselben Rechtsangelegenheit untersagt. Dieses Verbot trifft einen Rechtsanwalt nicht nur persönlich, sondern gilt für die gesamte Kanzlei unabhängig von der Zahl der in ihr tätigen Rechtsanwälte.

Den stärksten Einfluss auf die Notwendigkeit, Mandate wegen eines Interessenkonflikts ablehnen zu müssen, hat die Größe des Orts, in dem ein Rechtsanwalt tätig ist: Im kleinstädtischen Umfeld, in dem Rechtsuchende eine geringere Auswahl an Rechtsanwälten haben, kommt es deutlich häufiger zu disqualifizierenden Tätigkeitsverboten als in Großstädten.

So waren 91% der Rechtsanwälte aus Kleinstädten mit weniger als 10.000 Einwohnern im Laufe von drei Jahren mindestens einem relevanten Interessenkonflikt ausgesetzt (34% sogar mehr als fünf Mal), hingegen nur rund 75% der Anwälte in Städten mit 200.000 und mehr Einwohnern (und von diesen nur 13% mehr als fünf Mal).

Problem sowohl in Klein- als auch in Großkanzleien!

Köln - In einem Dreijahreszeitraum muss ein Anwalt durchschnittlich die Übernahme von fünf Mandaten ablehnen, weil seine Kanzlei in derselben Rechtsangelegenheit bereits für die Gegenseite tätig ist.

Dies hat eine Untersuchung des Soldan Instituts ergeben. Rechtsanwälten ist nach § 43a Abs. 4 BRAO die Vertretung widerstreitender Interessen in derselben Rechtsangelegenheit untersagt. Dieses Verbot trifft einen Rechtsanwalt nicht nur persönlich, sondern gilt für die gesamte Kanzlei unabhängig von der Zahl der in ihr tätigen Rechtsanwälte.

Den stärksten Einfluss auf die Notwendigkeit, Mandate wegen eines Interessenkonflikts ablehnen zu müssen, hat die Größe des Orts, in dem ein Rechtsanwalt tätig ist: Im kleinstädtischen Umfeld, in dem Rechtsuchende eine geringere Auswahl an Rechtsanwälten haben, kommt es deutlich häufiger zu disqualifizierenden Tätigkeitsverboten als in Großstädten.

So waren 91% der Rechtsanwälte aus Kleinstädten mit weniger als 10.000 Einwohnern im Laufe von drei Jahren mindestens einem relevanten Interessenkonflikt ausgesetzt (34% sogar mehr als fünf Mal), hingegen nur rund 75% der Anwälte in Städten mit 200.000 und mehr Einwohnern (und von diesen nur 13% mehr als fünf Mal).





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