OLG Köln: Wegdrücken eines Anrufs ist Benutzung eines Mobiltelefons!
Datum: Freitag, dem 20. Juli 2012
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Auch das Wegdrücken eines eingehenden Anrufs während einer Autofahrt fällt unter den Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons und stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar!

Das OLG Köln hatte im Rahmen einer Rechtsbeschwerde darüber zu entscheiden, ob das Wegdrücken eines Anrufs auch eine rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons darstellt.

Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts ein, mit welchem er zu einer Geldbuße in Höhe von 50 EUR wegen Benutzung eines Mobiltelefons während einer Autofahrt verurteilt worden war.

Er trug hierzu vor, dass er nicht telefoniert, sondern lediglich einen ankommenden Anruf auf seinem Handy weggedrückt habe. Das klingelnde Handy habe er quasi reflexartig bei Eingang des Anrufs in die Hand genommen.

OpenPr.de: Auch das Wegdrücken eines eingehenden Anrufs während einer Autofahrt fällt unter den Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons und stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar!

Das OLG Köln hatte im Rahmen einer Rechtsbeschwerde darüber zu entscheiden, ob das Wegdrücken eines Anrufs auch eine rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons darstellt.

Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts ein, mit welchem er zu einer Geldbuße in Höhe von 50 EUR wegen Benutzung eines Mobiltelefons während einer Autofahrt verurteilt worden war.

Er trug hierzu vor, dass er nicht telefoniert, sondern lediglich einen ankommenden Anruf auf seinem Handy weggedrückt habe. Das klingelnde Handy habe er quasi reflexartig bei Eingang des Anrufs in die Hand genommen.





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