Insolvenzverwalter Götz Lautenbach: Hat sich Anton Schlecker strafbar gemacht?
Datum: Donnerstag, dem 19. Juli 2012
Thema: Recht-Infos


Nachdem ein Anfangsverdacht durch die Ermittlungsbehörden bestätigt wurde, kam es zu einer weitreichenden Durchsuchungsaktion in 18 Wohnungen und 4 Geschäftsräume im ganzen Bundesgebiet.

Wie Presseberichten zu entnehmen ist, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Zusammenhang mit der Insolvenz der Drogeriemarktkette Schlecker ein Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker und 13 weitere Beschuldigte eingeleitet, bei dem die Straftatbestände Untreue, Betrug, Insolvenzverschleppung und Bankrott im Vordergrund stehen.

Neben dem Insolvenzverfahren, in dessen Verlauf der Insolvenzverwalter zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen die Familie Schlecker aufgrund möglicher Weise anfechtbarer Rechtsgeschäfte/Vermögensübertragungen zu prüfen und durchzusetzen hat, sieht sich der Firmengründer nunmehr auch einem weiteren, in seinen Konsequenzen ggfs. weitreichenden Verfahren ausgesetzt.

Nachdem ein Anfangsverdacht durch die Ermittlungsbehörden bestätigt wurde, kam es zu einer weitreichenden Durchsuchungsaktion in 18 Wohnungen und 4 Geschäftsräume im ganzen Bundesgebiet.

Wie Presseberichten zu entnehmen ist, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Zusammenhang mit der Insolvenz der Drogeriemarktkette Schlecker ein Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker und 13 weitere Beschuldigte eingeleitet, bei dem die Straftatbestände Untreue, Betrug, Insolvenzverschleppung und Bankrott im Vordergrund stehen.

Neben dem Insolvenzverfahren, in dessen Verlauf der Insolvenzverwalter zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen die Familie Schlecker aufgrund möglicher Weise anfechtbarer Rechtsgeschäfte/Vermögensübertragungen zu prüfen und durchzusetzen hat, sieht sich der Firmengründer nunmehr auch einem weiteren, in seinen Konsequenzen ggfs. weitreichenden Verfahren ausgesetzt.





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