Top-Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Bremen
Datum: Freitag, dem 18. August 2017
Thema: Recht-Infos


Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Landgericht Bremen - vom 14.08.2017

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Armplexuslähmung anlässlich Geburtsvorganges, 200.000,- Euro, LG Bremen, Az.: 3 O 1357/13

Chronologie:

Die Klägerin war mit ihrem vierten Kind schwanger. Sie wünschte eine Hausgeburt, anlässlich derer es infolge einer Schulterdystokie zu einer Plexuslähmung des rechten Armes des Kindes kam. Die Klägerin selber erlitt u.a. einen Dammriss.

Verfahren:

Das Landgericht Bremen hat den Vorfall mittels eines medizinischen Fachgutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Sachverständige neben weiteren Punkten fest, dass es zu einer extremen Abweichung zwischen dem Schätzgewicht und dem tatsächlichen Gewicht des Kindes gekommen sei. Diese sei auch nicht erklärlich und es handele sich um einen groben Behandlungsfehler. Das Gericht hat die Beklagte sodann dem Grunde nach zur Zahlung der immateriellen und materiellen Ansprüche verurteilt. Die Gesamtschadenposition liegt im Bereich von 200.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Neben Sauerstoffunterversorgungen zählen Armplexuslähmungen zu den klassischen Risiken beim Geburtsvorgang. Die hieraus resultierenden Gesundheitsschäden und damit auch die Schadenbeträge sind in der Regel erheblich und bewegen sich im fünf- bis siebenstelligen Eurobereich, so RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
ra.ciper@t-online.de
030
www.ciper.de

(Weitere interessante News, Infos & Tipps rund um Bremen gibt es hier.)

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Landgericht Bremen - vom 14.08.2017

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Armplexuslähmung anlässlich Geburtsvorganges, 200.000,- Euro, LG Bremen, Az.: 3 O 1357/13

Chronologie:

Die Klägerin war mit ihrem vierten Kind schwanger. Sie wünschte eine Hausgeburt, anlässlich derer es infolge einer Schulterdystokie zu einer Plexuslähmung des rechten Armes des Kindes kam. Die Klägerin selber erlitt u.a. einen Dammriss.

Verfahren:

Das Landgericht Bremen hat den Vorfall mittels eines medizinischen Fachgutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Sachverständige neben weiteren Punkten fest, dass es zu einer extremen Abweichung zwischen dem Schätzgewicht und dem tatsächlichen Gewicht des Kindes gekommen sei. Diese sei auch nicht erklärlich und es handele sich um einen groben Behandlungsfehler. Das Gericht hat die Beklagte sodann dem Grunde nach zur Zahlung der immateriellen und materiellen Ansprüche verurteilt. Die Gesamtschadenposition liegt im Bereich von 200.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Neben Sauerstoffunterversorgungen zählen Armplexuslähmungen zu den klassischen Risiken beim Geburtsvorgang. Die hieraus resultierenden Gesundheitsschäden und damit auch die Schadenbeträge sind in der Regel erheblich und bewegen sich im fünf- bis siebenstelligen Eurobereich, so RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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