Dr. Peters DS-Fonds Schiffsfonds - Fachanwalt klagt für Anleger!
Datum: Freitag, dem 13. Juli 2012
Thema: Recht-Infos


Hilfe für Anleger von Schiffsfonds!

Der 2007 aufgelegte Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory investierte in einen Rohöltanker der VLCC-Klasse (Very Large Crude Carrier). Die VLCC Younara Glory wurde bereits 2003 gebaut und im November 2007 von dem geschlossenen Fonds übernommen.

An dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory beteiligten sich 1.549 Anleger, die Kapital in Höhe von 51,4 Mio. Euro einbrachten. Die Ausschüttungen des Schiffsfonds ließen bislang zu wünschen übrig.

Anleger, die angesichts der mageren Rückzahlung ihres investierten Kapitals mit dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory unzufrieden sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds kann geklärt werden, ob die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sich ohne Verluste von ihrer Kapitalanlage trennen können. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.

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Der 2007 aufgelegte Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory investierte in einen Rohöltanker der VLCC-Klasse (Very Large Crude Carrier). Die VLCC Younara Glory wurde bereits 2003 gebaut und im November 2007 von dem geschlossenen Fonds übernommen.

An dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory beteiligten sich 1.549 Anleger, die Kapital in Höhe von 51,4 Mio. Euro einbrachten. Die Ausschüttungen des Schiffsfonds ließen bislang zu wünschen übrig.

Anleger, die angesichts der mageren Rückzahlung ihres investierten Kapitals mit dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory unzufrieden sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds kann geklärt werden, ob die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sich ohne Verluste von ihrer Kapitalanlage trennen können. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.





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