Arbeitsrecht: Befristete Arbeitsverhältnisse rechtsicher abschließen!
Datum: Freitag, dem 13. Juli 2012
Thema: Recht-Tipps


Sonja Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, erklärt, worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten müssen!

Frankfurt, Juli 2012 - Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Arbeitsverträge zeitlich zu begrenzen. Diese Möglichkeit nutzen Arbeitgeber immer häufiger.

In den letzten 10 Jahren sind die befristeten Arbeitsverhältnisse in Deutschland um 60 % angestiegen. Damit ein befristetes Arbeitsverhältnis rechtsgültig zustande kommt und sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitsnehmer Rechtsicherheit besteht, gilt es einige Punkte zu beachten.

Hat ein Arbeitnehmer einen befristeten Vertrag abgeschlossen, endet mit dem Ablauf des vereinbarten Endzeitpunktes das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Aber nicht jede zeitliche Befristung ist wirksam. Daher sollten sich Arbeitnehmer gut informieren und im Zweifelsfall anwaltlich beraten lassen.

Sonja Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, erklärt, worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten müssen!

Frankfurt, Juli 2012 - Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Arbeitsverträge zeitlich zu begrenzen. Diese Möglichkeit nutzen Arbeitgeber immer häufiger.

In den letzten 10 Jahren sind die befristeten Arbeitsverhältnisse in Deutschland um 60 % angestiegen. Damit ein befristetes Arbeitsverhältnis rechtsgültig zustande kommt und sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitsnehmer Rechtsicherheit besteht, gilt es einige Punkte zu beachten.

Hat ein Arbeitnehmer einen befristeten Vertrag abgeschlossen, endet mit dem Ablauf des vereinbarten Endzeitpunktes das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Aber nicht jede zeitliche Befristung ist wirksam. Daher sollten sich Arbeitnehmer gut informieren und im Zweifelsfall anwaltlich beraten lassen.





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