Rechtsanwalt Sönke Nippel: Anwalt für Sozialrecht in Remscheid!
Datum: Mittwoch, dem 04. Juli 2012
Thema: Recht-Links


OpenPr.de: Ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts in Deutschland ist das Sozialrecht.

Das Sozialrecht (rechtsanwalt-und-sozialrecht.de) hat zahlreiche Schnittstellen zu den benachbarten Gebieten des Arbeitsrechts, Familienrechts, Medizinrechts, Verkehrsrechts etc. Für den Laien ein fast undurchdringlicher Dschungel von Gesetzen und Bestimmungen.

Derzeit regeln zwölf Sozialgesetzbücher und zahlreiche Nebengesetze das Sozialrecht in Deutschland.

Ist man auf Hilfe im Sozialrecht angewiesen oder muss man Forderungen durchsetzen bzw. abwehren, kommt man bei vielen Vorgängen nur mit Hilfe eines Rechtsbeistandes zum Erfolg. Rechtsanwalt Sönke Nippel ist Anwalt für Sozialrecht in Remscheid.

Auf seiner Webseite rechtsanwalt-und-sozialrecht.de gibt er Informationen zu verschiedenen sozialrechtlichen Fragestellungen. Die Besprechung der sozialrechtlichen Fragestellungen erfolgt in kurzen Artikel, eingeordnet in fünf Kategorien, dem Allgemeinen Sozialrecht, dem Recht der Arbeitsförderung, dem Sozialversicherungs- und dem Schwerbehindertenrecht sowie dem Bereich der Sozialhilfe.

OpenPr.de: Ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts in Deutschland ist das Sozialrecht.

Das Sozialrecht (rechtsanwalt-und-sozialrecht.de) hat zahlreiche Schnittstellen zu den benachbarten Gebieten des Arbeitsrechts, Familienrechts, Medizinrechts, Verkehrsrechts etc. Für den Laien ein fast undurchdringlicher Dschungel von Gesetzen und Bestimmungen.

Derzeit regeln zwölf Sozialgesetzbücher und zahlreiche Nebengesetze das Sozialrecht in Deutschland.

Ist man auf Hilfe im Sozialrecht angewiesen oder muss man Forderungen durchsetzen bzw. abwehren, kommt man bei vielen Vorgängen nur mit Hilfe eines Rechtsbeistandes zum Erfolg. Rechtsanwalt Sönke Nippel ist Anwalt für Sozialrecht in Remscheid.

Auf seiner Webseite rechtsanwalt-und-sozialrecht.de gibt er Informationen zu verschiedenen sozialrechtlichen Fragestellungen. Die Besprechung der sozialrechtlichen Fragestellungen erfolgt in kurzen Artikel, eingeordnet in fünf Kategorien, dem Allgemeinen Sozialrecht, dem Recht der Arbeitsförderung, dem Sozialversicherungs- und dem Schwerbehindertenrecht sowie dem Bereich der Sozialhilfe.





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