BFH: Vorerst keine Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartner!
Datum: Dienstag, dem 03. Juli 2012
Thema: Recht-News


Bisher können nur Eheleute die Zusammenveranlagung und damit den günstigeren Splittingtarif bei ihrer Einkommensteuerveranlagung erhalten. Gerade dann, wenn nur einer der Ehepartner berufstätig ist oder große Einkommensunterschiede zwischen den beiden Ehepartnern bestehen, wirkt sich der Splittingtarif vorteilhaft für die Ehepartner aus.

Dieses Steuerprivileg möchten nun auch eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erhalten. Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Berlin waren auch bereit, die günstige Steuerklassenkombination 3/5 für diesen Personenkreis vorläufig zuzulassen.

In dem vom Bundesfinanzhof nun entschiedenen Fall begehrte der Antragssteller, mit seinem gleichgeschlechtlichen Partner die günstigere Zusammenveranlagung vorläufig zu erhalten. Nachdem sowohl das Finanzamt als auch das zuständige Finanzgericht diese Anträge ablehnten, stellte nun der BFH klar, dass dem Antragsteller bei Ablehnung keine wesentlichen Nachteile drohen würden.

Bisher können nur Eheleute die Zusammenveranlagung und damit den günstigeren Splittingtarif bei ihrer Einkommensteuerveranlagung erhalten. Gerade dann, wenn nur einer der Ehepartner berufstätig ist oder große Einkommensunterschiede zwischen den beiden Ehepartnern bestehen, wirkt sich der Splittingtarif vorteilhaft für die Ehepartner aus.

Dieses Steuerprivileg möchten nun auch eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erhalten. Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Berlin waren auch bereit, die günstige Steuerklassenkombination 3/5 für diesen Personenkreis vorläufig zuzulassen.

In dem vom Bundesfinanzhof nun entschiedenen Fall begehrte der Antragssteller, mit seinem gleichgeschlechtlichen Partner die günstigere Zusammenveranlagung vorläufig zu erhalten. Nachdem sowohl das Finanzamt als auch das zuständige Finanzgericht diese Anträge ablehnten, stellte nun der BFH klar, dass dem Antragsteller bei Ablehnung keine wesentlichen Nachteile drohen würden.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=921