Gesellschaftsvertrag ist ausschlaggebend für Prospekthaftung der Gründungsgesellschafter!
Datum: Freitag, dem 29. Juni 2012
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Gründungsgesellschafter haften dem über einen Treuhänder beitretenden Anleger auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, wenn der Treugeber nach dem Gesellschaftsvertrag wie ein unmittelbar beitretender Gesellschafter behandelt werden soll.

Im vorliegenden Fall beteiligte sich der Kläger mittelbar über einen Treuhänder an einem geschlossenen Immobilienfonds. Er war durch das Anlageprospekt zur Beteiligung bewegt worden.

Dieses klärte aber unzutreffend über die Risikoverteilung hinsichtlich leerstandsbedingter Nebenkosten auf, soweit die Mietflächen nicht unter die Generalvermietung fielen. Unter Berufung auf Prospektfehler klagt er gegen die geschäftsführende Gründungskommanditistin und Prospektinhaberin.

OpenPr.de: Gründungsgesellschafter haften dem über einen Treuhänder beitretenden Anleger auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, wenn der Treugeber nach dem Gesellschaftsvertrag wie ein unmittelbar beitretender Gesellschafter behandelt werden soll.

Im vorliegenden Fall beteiligte sich der Kläger mittelbar über einen Treuhänder an einem geschlossenen Immobilienfonds. Er war durch das Anlageprospekt zur Beteiligung bewegt worden.

Dieses klärte aber unzutreffend über die Risikoverteilung hinsichtlich leerstandsbedingter Nebenkosten auf, soweit die Mietflächen nicht unter die Generalvermietung fielen. Unter Berufung auf Prospektfehler klagt er gegen die geschäftsführende Gründungskommanditistin und Prospektinhaberin.





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