Vergleich im Schufa-Prozess!
Datum: Donnerstag, dem 28. Juni 2012
Thema: Recht-Infos


Advanzia Bank und ProCash verpflichten sich, Schufa-Einträge zur Löschung zu bringen!

In einem Verfahren, welches vor dem Landgericht Berlin, konkret der 38. Zivilkammer, geführt wurde, konnte die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte einen weiteren Erfolg im Kampf gegen negative Schufa-Einträge erringen. Ein Berliner Mandant hatte sich bei der Kanzlei gemeldet und gerügt, dass auf Grund einer geringen Forderung gleich zwei Schufa-Einträge erfolgt seien.

Zum einen hatte die Advanzia Bank S.A. eine offene Forderung in Höhe von 140,00 EUR bei der Schufa als Negativmerkmal zur Eintragung gebracht. Ein weiterer Eintrag erfolgte von der Firma ProCash Collection Services GmbH für die Advanzia Bank S.A. Der Eintrag wurde hier mit einem Forderungsbetrag in Höhe von 94,00 EUR angemeldet. Beide Einträge behinderten den Kläger stark in seiner Kreditwürdigkeit.

Nachdem eine außergerichtliche Tätigkeit nicht zum Erfolg führte, reichten die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Klage beim Landgericht Berlin ein. In der mündlichen Verhandlung wies die zuständige Richterin darauf hin, dass eine Doppeleintragung in jedem Falle unzulässig sei und bezog sich dabei auf die bereits durch die gleiche Kammer vertretene Rechtsprechung, welche bereits zum Aktenzeichen 38 O 129/10 ergangen war.

Advanzia Bank und ProCash verpflichten sich, Schufa-Einträge zur Löschung zu bringen!

In einem Verfahren, welches vor dem Landgericht Berlin, konkret der 38. Zivilkammer, geführt wurde, konnte die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte einen weiteren Erfolg im Kampf gegen negative Schufa-Einträge erringen. Ein Berliner Mandant hatte sich bei der Kanzlei gemeldet und gerügt, dass auf Grund einer geringen Forderung gleich zwei Schufa-Einträge erfolgt seien.

Zum einen hatte die Advanzia Bank S.A. eine offene Forderung in Höhe von 140,00 EUR bei der Schufa als Negativmerkmal zur Eintragung gebracht. Ein weiterer Eintrag erfolgte von der Firma ProCash Collection Services GmbH für die Advanzia Bank S.A. Der Eintrag wurde hier mit einem Forderungsbetrag in Höhe von 94,00 EUR angemeldet. Beide Einträge behinderten den Kläger stark in seiner Kreditwürdigkeit.

Nachdem eine außergerichtliche Tätigkeit nicht zum Erfolg führte, reichten die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Klage beim Landgericht Berlin ein. In der mündlichen Verhandlung wies die zuständige Richterin darauf hin, dass eine Doppeleintragung in jedem Falle unzulässig sei und bezog sich dabei auf die bereits durch die gleiche Kammer vertretene Rechtsprechung, welche bereits zum Aktenzeichen 38 O 129/10 ergangen war.





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