Sparkasse verurteilt: Anleger erhält sein Geld zurück!
Datum: Montag, dem 25. Juni 2012
Thema: Recht-Links


OpenPr.de: Wenn Banken oder Sparkassen ihren Kunden zu einer bestimmten Geldanlage raten, dann sind sie verpflichtet, jedes Produkt, das sie in ihr Anlageprogramm aufgenommen haben, selbst zu prüfen. Es genügt nicht, wenn die Bank dem Anleger einen Prospekt übergibt.

Die Fachkanzlei Mutschke hatte in einem solchen Fall für einen Anleger geklagt, dem seine Sparkasse geraten hatte, in einen geschlossenen Fonds zu investieren. Der Anleger hatte im Jahr 2003 Anteile an dem Fonds „SLB Leasing-Fonds GmbH & Co. Thor KG“ in Höhe von 50.000 Euro gezeichnet.

Nach dem Urteil des Landgerichts Arnsberg erhält er nun seinen Eigenkapitalanteil plus Zinsen zurück und wird von allen übrigen wirtschaftlichen und steuerlichen Nachteilen wie auch von der Anteilsfinanzierung freigestellt.

OpenPr.de: Wenn Banken oder Sparkassen ihren Kunden zu einer bestimmten Geldanlage raten, dann sind sie verpflichtet, jedes Produkt, das sie in ihr Anlageprogramm aufgenommen haben, selbst zu prüfen. Es genügt nicht, wenn die Bank dem Anleger einen Prospekt übergibt.

Die Fachkanzlei Mutschke hatte in einem solchen Fall für einen Anleger geklagt, dem seine Sparkasse geraten hatte, in einen geschlossenen Fonds zu investieren. Der Anleger hatte im Jahr 2003 Anteile an dem Fonds „SLB Leasing-Fonds GmbH & Co. Thor KG“ in Höhe von 50.000 Euro gezeichnet.

Nach dem Urteil des Landgerichts Arnsberg erhält er nun seinen Eigenkapitalanteil plus Zinsen zurück und wird von allen übrigen wirtschaftlichen und steuerlichen Nachteilen wie auch von der Anteilsfinanzierung freigestellt.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=914