Strafanzeige gegen die Arbeitgeber - wann riskiert der Arbeitnehmer eine Kündigung?
Datum: Donnerstag, dem 21. Juni 2012
Thema: Recht-Frage


Ein Plädoyer für eine zügige gesetzgeberische Tätigkeit von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin!

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21.7.2011 (Whistleblower-Fall, Heinisch ./. Bundesrepublik Deutschland, zuvor Heinisch ./. Vivantes Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006, Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05) hat für erhebliches Medieninteresse gesorgt.

Hintergrund der allgemeinen Aufregung ist der Umstand, dass das nationale Recht keine klaren Regelungen für Arbeitnehmer enthält, die in ihrem Unternehmen Missstände entdecken und diese öffentlich machen, bzw. von Straftaten oder möglichen Straftaten im Unternehmen Kenntnis erlangen und diese zur Anzeige bringen wollen.

Die betroffenen Arbeitnehmer müssen eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses befürchten, wenn sie in einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben machen. Daneben lässt die Rechtsprechung auch weitere Sonderfälle zu, in denen eine (fristlose) Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber gerechtfertigt sein kann.

Ein Plädoyer für eine zügige gesetzgeberische Tätigkeit von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin!

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21.7.2011 (Whistleblower-Fall, Heinisch ./. Bundesrepublik Deutschland, zuvor Heinisch ./. Vivantes Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006, Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05) hat für erhebliches Medieninteresse gesorgt.

Hintergrund der allgemeinen Aufregung ist der Umstand, dass das nationale Recht keine klaren Regelungen für Arbeitnehmer enthält, die in ihrem Unternehmen Missstände entdecken und diese öffentlich machen, bzw. von Straftaten oder möglichen Straftaten im Unternehmen Kenntnis erlangen und diese zur Anzeige bringen wollen.

Die betroffenen Arbeitnehmer müssen eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses befürchten, wenn sie in einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben machen. Daneben lässt die Rechtsprechung auch weitere Sonderfälle zu, in denen eine (fristlose) Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber gerechtfertigt sein kann.





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