Finanzanlagenvermittlergesetz seit 01.06.2012 in Kraft!
Datum: Freitag, dem 15. Juni 2012
Thema: Recht-Infos


Seit dem 01.06.2012 ist das sogenannte "Graumarktgesetz", welches den langen Titel Finanzanlagenvermittlergesetzt trägt, in Kraft getreten.

Durch dieses Gesetz sollen die Rechte von Verbrauchern gegenüber Anbietern und Vertriebsstellen von sogenannten "Graumarktprodukten" erheblich gestärkt werden. Die Auswirkungen des Gesetzes lassen jedoch noch Fragen für den Verbraucher offen.

Graumarktprodukte sind Kapitalanlagen, die bisher nicht unter die Beaufsichtigung des Bundesamtes für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gefallen sind. Besonders bekannt geworden sind hier sogenannte geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds und auch Leasingfonds. Diese werden oftmals in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder als atypisch stille Beteiligungen ausgestaltet.

Seit dem 01.06.2012 müssen nunmehr die Anbieter derartiger Produkte zuvor einen Verkaufsprospekt vorlegen, welcher durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit, Kohärenz und Widerspruchsfreiheit geprüft wurde.

Seit dem 01.06.2012 ist das sogenannte "Graumarktgesetz", welches den langen Titel Finanzanlagenvermittlergesetzt trägt, in Kraft getreten.

Durch dieses Gesetz sollen die Rechte von Verbrauchern gegenüber Anbietern und Vertriebsstellen von sogenannten "Graumarktprodukten" erheblich gestärkt werden. Die Auswirkungen des Gesetzes lassen jedoch noch Fragen für den Verbraucher offen.

Graumarktprodukte sind Kapitalanlagen, die bisher nicht unter die Beaufsichtigung des Bundesamtes für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gefallen sind. Besonders bekannt geworden sind hier sogenannte geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds und auch Leasingfonds. Diese werden oftmals in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder als atypisch stille Beteiligungen ausgestaltet.

Seit dem 01.06.2012 müssen nunmehr die Anbieter derartiger Produkte zuvor einen Verkaufsprospekt vorlegen, welcher durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit, Kohärenz und Widerspruchsfreiheit geprüft wurde.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=910