Arbeitsrecht: Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers!
Datum: Mittwoch, dem 13. Juni 2012
Thema: Recht-Frage


Wer hat Anspruch auf Urlaub, in welcher Länge und was passiert zum Beispiel bei Erkrankung: Der Urlaubsanspruch wirft für viele Arbeitnehmer Fragen auf. Sonja Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, beantwortet sie.

Frankfurt, 12. Juni 2012 - Der Mindestanspruch auf Urlaub für Arbeitnehmer ist in Deutschland im Bundesurlaubsgesetzt geregelt. Doch wann entsteht der Urlaub? In welcher Länge? Was passiert bei Erkrankung? Kann der nicht verbrauchte Urlaub mit in das folgende Jahr genommen werden? Was passiert bei Kündigung und besteht dann ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung in Geld?

Antworten auf diese Fragen gibt im Folgenden Rechtsanwältin Sonja Prothmann. Sie ist Partnerin der Kanzlei Schmidt und Kollegen Rechtsanwälte Notarin aus Frankfurt am Main und berät dort seit vielen Jahren als Anwalt für Arbeitsrecht.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den im Bundesurlaubsgesetz geregelten Mindesturlaub, der bei einer 5-Tagewoche 20 Arbeitstage beträgt und der sich bei einer höheren oder geringeren Arbeitstagewoche entsprechend verkürzt oder verlängert. In Arbeitsverträgen sowie Tarifverträgen kann zudem ein über den Mindesturlaub hinausgehender Urlaubsanspruch vereinbart werden. Schwerbehinderte haben außerdem einen Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage.

Wer hat Anspruch auf Urlaub, in welcher Länge und was passiert zum Beispiel bei Erkrankung: Der Urlaubsanspruch wirft für viele Arbeitnehmer Fragen auf. Sonja Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, beantwortet sie.

Frankfurt, 12. Juni 2012 - Der Mindestanspruch auf Urlaub für Arbeitnehmer ist in Deutschland im Bundesurlaubsgesetzt geregelt. Doch wann entsteht der Urlaub? In welcher Länge? Was passiert bei Erkrankung? Kann der nicht verbrauchte Urlaub mit in das folgende Jahr genommen werden? Was passiert bei Kündigung und besteht dann ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung in Geld?

Antworten auf diese Fragen gibt im Folgenden Rechtsanwältin Sonja Prothmann. Sie ist Partnerin der Kanzlei Schmidt und Kollegen Rechtsanwälte Notarin aus Frankfurt am Main und berät dort seit vielen Jahren als Anwalt für Arbeitsrecht.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den im Bundesurlaubsgesetz geregelten Mindesturlaub, der bei einer 5-Tagewoche 20 Arbeitstage beträgt und der sich bei einer höheren oder geringeren Arbeitstagewoche entsprechend verkürzt oder verlängert. In Arbeitsverträgen sowie Tarifverträgen kann zudem ein über den Mindesturlaub hinausgehender Urlaubsanspruch vereinbart werden. Schwerbehinderte haben außerdem einen Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage.





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