Habe ich ein Recht auf einen Zweitjob oder Nebenjob?
Datum: Montag, dem 11. Juni 2012
Thema: Recht-Frage


OpenPr.de: In der heutigen Zeit gehört ein Nebeneinkommen für viele Menschen mittlerweile dazu. Aus verschiedensten Gründen ist eine Nebentätigkeit für viele Familien erforderlich.

Grundsätzlich hat jeder Bürger unseres Landes das Recht auf freie Berufsausübung, das ist sogar im Grundgesetz verankert.

Ebenso können Sie frei entscheiden, ob Sie einen Nebenjob annehmen wollen. Also den Zweitjob neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. Selbst wenn Sie Schüler, Student, Rentner, Hausfrau (oder Hausmann) oder gar arbeitslos sind: Sie haben ein Recht auf einen Zweitjob!

Jedoch gibt es bestimmte Regeln und Vorschriften, die Sie vor bzw. bei der Ausübung Ihrer Nebentätigkeit beachten sollten.
Bevor Sie ein Nebeneinkommen realisieren wollen, informieren Sie Ihren Arbeitsgeber bzw. sorgen Sie für eine Genehmigung!

OpenPr.de: In der heutigen Zeit gehört ein Nebeneinkommen für viele Menschen mittlerweile dazu. Aus verschiedensten Gründen ist eine Nebentätigkeit für viele Familien erforderlich.

Grundsätzlich hat jeder Bürger unseres Landes das Recht auf freie Berufsausübung, das ist sogar im Grundgesetz verankert.

Ebenso können Sie frei entscheiden, ob Sie einen Nebenjob annehmen wollen. Also den Zweitjob neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. Selbst wenn Sie Schüler, Student, Rentner, Hausfrau (oder Hausmann) oder gar arbeitslos sind: Sie haben ein Recht auf einen Zweitjob!

Jedoch gibt es bestimmte Regeln und Vorschriften, die Sie vor bzw. bei der Ausübung Ihrer Nebentätigkeit beachten sollten.
Bevor Sie ein Nebeneinkommen realisieren wollen, informieren Sie Ihren Arbeitsgeber bzw. sorgen Sie für eine Genehmigung!





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