Rote Karte am Arbeitsplatz vermeiden!
Datum: Samstag, dem 09. Juni 2012
Thema: Recht-Infos


Essen, Juni 2012 - Angesichts der beginnenden Fußball-Europameisterschaft-Spiele und der bevorstehenden Olympischen Spiele in London stellt sich für viele Sport-Fans die Frage, wie sie ihre Leidenschaft und ihren Job unter einen Hut bekommen, ohne ihren Arbeitsplatz zu gefährden.

Damit die Sportbegeisterung nicht mit der roten Karte durch den Arbeitgeber geahndet wird, gibt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD - Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (http://www.agad.de), Antworten auf die drängendsten Fragen der Sport-Fans:

Kann ich als Arbeitnehmer für die Übertragung eines bestimmtes Fußball-Spiel oder einer Schwimmveranstaltung bei Olympia auch nur für ein paar Stunden Urlaub nehmen?

Urlaub kann nicht stundenweise berechnet und muss deshalb auch nicht stundenweise gewährt werden. Auch die gängige Praxis in vielen Unternehmen, "halbe Urlaubstage" zu gewähren, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es handelt sich dabei also immer um ein Entgegenkommen des Arbeitgebers. Will der Arbeitnehmer also ganz sicher gehen, muss er notfalls einen ganzen Urlaubstag beantragen.

Essen, Juni 2012 - Angesichts der beginnenden Fußball-Europameisterschaft-Spiele und der bevorstehenden Olympischen Spiele in London stellt sich für viele Sport-Fans die Frage, wie sie ihre Leidenschaft und ihren Job unter einen Hut bekommen, ohne ihren Arbeitsplatz zu gefährden.

Damit die Sportbegeisterung nicht mit der roten Karte durch den Arbeitgeber geahndet wird, gibt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD - Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (http://www.agad.de), Antworten auf die drängendsten Fragen der Sport-Fans:

Kann ich als Arbeitnehmer für die Übertragung eines bestimmtes Fußball-Spiel oder einer Schwimmveranstaltung bei Olympia auch nur für ein paar Stunden Urlaub nehmen?

Urlaub kann nicht stundenweise berechnet und muss deshalb auch nicht stundenweise gewährt werden. Auch die gängige Praxis in vielen Unternehmen, "halbe Urlaubstage" zu gewähren, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es handelt sich dabei also immer um ein Entgegenkommen des Arbeitgebers. Will der Arbeitnehmer also ganz sicher gehen, muss er notfalls einen ganzen Urlaubstag beantragen.





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