Europäische Erbrechtsverordnung!
Datum: Montag, dem 23. April 2012
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Das Europäische Parlament hat am 13.03.2012 die Europäische Erbrechtsverordnung erlassen.

Mit der Erbrechtsverordnung sollen die Hindernisse für den freien Verkehr von Personen, denen die Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit einem Erbfall mit grenzüberschreitendem Bezug Schwierigkeiten bereitet, ausgeräumt werden, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu erleichtern.

Den Bürgern im europäischen Rechtsraum soll es möglich sein, ihren Nachlass im Voraus zu regeln. Bislang herrschte in vielen grenzüberschreitenden Erbfällen häufig Unsicherheit und Uneinigkeit darüber, nach welchem Recht sich die Erbfolge richtete.

Nunmehr ist in der Erbrechtsverordnung geregelt, dass für den gesamten Nachlass das Recht des europäischen Mitgliedstaates zur Anwendung kommt, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dies stellt eine Abkehr von dem im deutschen Internationalen Privatrecht bislang herrschenden Staatsangehörigkeitsprinzip hin zum Wohnsitzprinzip (gewöhnlicher Aufenthalt) dar und soll Nachlassspaltungen vermeiden.

OpenPr.de: Das Europäische Parlament hat am 13.03.2012 die Europäische Erbrechtsverordnung erlassen.

Mit der Erbrechtsverordnung sollen die Hindernisse für den freien Verkehr von Personen, denen die Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit einem Erbfall mit grenzüberschreitendem Bezug Schwierigkeiten bereitet, ausgeräumt werden, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu erleichtern.

Den Bürgern im europäischen Rechtsraum soll es möglich sein, ihren Nachlass im Voraus zu regeln. Bislang herrschte in vielen grenzüberschreitenden Erbfällen häufig Unsicherheit und Uneinigkeit darüber, nach welchem Recht sich die Erbfolge richtete.

Nunmehr ist in der Erbrechtsverordnung geregelt, dass für den gesamten Nachlass das Recht des europäischen Mitgliedstaates zur Anwendung kommt, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dies stellt eine Abkehr von dem im deutschen Internationalen Privatrecht bislang herrschenden Staatsangehörigkeitsprinzip hin zum Wohnsitzprinzip (gewöhnlicher Aufenthalt) dar und soll Nachlassspaltungen vermeiden.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=856