Albis Capital will die Liquidation - Treuhänderin HFT warnt!
Datum: Montag, dem 23. April 2012
Thema: Recht-Infos


Treuhänderin HFT meldet große Zweifel an / Von Rechtsanwalt Christian M. Schulter, Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte!

Die Albis Capital rät den Anlegern im Rahmen des schriftlichen Abstimmungsverfahrens für die Liquidation der Gesellschaft zu stimmen, doch Anlegerschützer, und jetzt auch die Treuhänderin selbst haben Zweifel an der Vorgehensweise der Fondsgesellschaft. Wem sollen die Anleger glauben?

Die Geldanleger der Albis Capital erhielten vor einigen Tagen unangenehme Post. Durch dieses Schreiben der Albis Capital, und beigefügt der Kanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen, wurde den Anlegern mitgeteilt, dass man beabsichtige, die Albis Capital zu liquidieren. Dies hätte zwar einen erheblichen Verlust für die Anleger zur Folge, wäre jedoch in der angespannten Situation der Gesellschaft der einzig richtige Weg für die Anleger.

Zweifel hieran oder anders lautende Stimmen, insbesondere von Anlegerschützern, wurden vorsorglich als unseriös abgetan und die Ratgeber vieler leidgeprüfter Anleger damit in Misskredit gebracht.

Treuhänderin HFT meldet große Zweifel an / Von Rechtsanwalt Christian M. Schulter, Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte!

Die Albis Capital rät den Anlegern im Rahmen des schriftlichen Abstimmungsverfahrens für die Liquidation der Gesellschaft zu stimmen, doch Anlegerschützer, und jetzt auch die Treuhänderin selbst haben Zweifel an der Vorgehensweise der Fondsgesellschaft. Wem sollen die Anleger glauben?

Die Geldanleger der Albis Capital erhielten vor einigen Tagen unangenehme Post. Durch dieses Schreiben der Albis Capital, und beigefügt der Kanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen, wurde den Anlegern mitgeteilt, dass man beabsichtige, die Albis Capital zu liquidieren. Dies hätte zwar einen erheblichen Verlust für die Anleger zur Folge, wäre jedoch in der angespannten Situation der Gesellschaft der einzig richtige Weg für die Anleger.

Zweifel hieran oder anders lautende Stimmen, insbesondere von Anlegerschützern, wurden vorsorglich als unseriös abgetan und die Ratgeber vieler leidgeprüfter Anleger damit in Misskredit gebracht.





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