Presseberichte über Sexleben eines prominenten Angeklagten!
Datum: Mittwoch, dem 28. März 2012
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Das Oberlandesgericht Köln hat gestern entschieden, dass die Presse nicht ohne Weiteres Details verbreiten dürfe, die in einem Strafverfahren im Rahmen der öffentlichen Verhandlung zu Tage getreten sind.

Hintergrund der Entscheidung war die Zivil-Klage eines Moderators gegen die Presse, die über Details aus dem Sexleben des in einem Strafverfahren angeklagten Moderators berichtet hatte.

Der Moderator war wegen Vergewaltigung angeklagt, das Verfahren wurde seinerzeit von vielen Medien breitgetreten.

In einem Verhandlungstermin berichtete der Angeklagte in seiner Vernehmung über Details aus seinem Sexleben. Diese Details veröffentlichten daraufhin die Medienunternehmen, die der Moderator später in einem Zivilverfahren auf Unterlassung in Anspruch genommen hatte.

OpenPr.de: Das Oberlandesgericht Köln hat gestern entschieden, dass die Presse nicht ohne Weiteres Details verbreiten dürfe, die in einem Strafverfahren im Rahmen der öffentlichen Verhandlung zu Tage getreten sind.

Hintergrund der Entscheidung war die Zivil-Klage eines Moderators gegen die Presse, die über Details aus dem Sexleben des in einem Strafverfahren angeklagten Moderators berichtet hatte.

Der Moderator war wegen Vergewaltigung angeklagt, das Verfahren wurde seinerzeit von vielen Medien breitgetreten.

In einem Verhandlungstermin berichtete der Angeklagte in seiner Vernehmung über Details aus seinem Sexleben. Diese Details veröffentlichten daraufhin die Medienunternehmen, die der Moderator später in einem Zivilverfahren auf Unterlassung in Anspruch genommen hatte.





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