VW Abgasskandal: Im September können Forderungen der VW-Aktionäre verjähren
Datum: Freitag, dem 26. August 2016
Thema: Recht-Infos


VW Abgasskandal: Im September können Forderungen der VW-Aktionäre verjähren

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html

Geschädigte Aktionäre der VW Volkswagen AG sollten jetzt handeln, wenn sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen. Mögliche Forderungen könnten im September verjähren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vor fast einem Jahr sorgte der VW-Abgasskandal erstmals für Schlagzeilen. Am 18. September 2015 wurden die Manipulationen an Dieselmotoren in den USA bekannt. Wenige Tage später musste VW einräumen, dass weltweit rund 11 Millionen Fahrzeuge von den Abgasmanipulationen betroffen sind.

Für die Aktionäre der Volkswagen AG, die durch den Dieselskandal viel Geld verloren haben, heißt es nun, dass sie ihre Schadensersatzforderungen geltend machen müssen. Zwar wird es voraussichtlich ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, geben. Dieses wird aber wahrscheinlich erst Ende des Jahres beginnen. Für Aktionäre könnte es dann schon zu spät sein, mögliche Schadensersatzansprüche könnten bereits zum 18. September 2016 verjähren. Das gilt für die Anleger, die VW-Aktien vor dem 10. Juli 2015 erstanden haben. Seit diesem Datum gilt eine dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist. Es ist derzeit aber unklar, welche Verjährungsfristen das Gericht ansetzen wird. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten die Ansprüche jetzt geltend gemacht werden, um die Verjährung zu hemmen. Um ihre Interessen zu wahren, können sich geschädigte VW-Aktionäre an im Aktienrecht versierte Rechtsanwälte wenden.

Ansprüche auf Schadensersatz können entstanden sein, wenn VW seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist. Wichtige Informationen, die den Kurs einer Aktie maßgeblich beeinflussen können, müssen umgehend im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden. Der Abgasskandal wurde am 18. September 2015 in den USA bekannt, die entsprechende Mitteilung von VW erfolgte erst einige Tage später. In der Zwischenzeit hatte die VW-Aktie bereits dramatisch an Wert verloren. Inzwischen verdichten sich die Anzeichen, dass die Manipulationen an den Dieselmotoren in der Konzernspitze schon länger bekannt waren. Ob VW gegen seine Informationspflichten verstoßen und sich dadurch schadensersatzpflichtig gemacht hat, wird im Musterverfahren geklärt. Die Forderungen müssen allerdings schon jetzt geltend gemacht werden.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
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Für die Aktionäre der Volkswagen AG, die durch den Dieselskandal viel Geld verloren haben, heißt es nun, dass sie ihre Schadensersatzforderungen geltend machen müssen. Zwar wird es voraussichtlich ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, geben. Dieses wird aber wahrscheinlich erst Ende des Jahres beginnen. Für Aktionäre könnte es dann schon zu spät sein, mögliche Schadensersatzansprüche könnten bereits zum 18. September 2016 verjähren. Das gilt für die Anleger, die VW-Aktien vor dem 10. Juli 2015 erstanden haben. Seit diesem Datum gilt eine dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist. Es ist derzeit aber unklar, welche Verjährungsfristen das Gericht ansetzen wird. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten die Ansprüche jetzt geltend gemacht werden, um die Verjährung zu hemmen. Um ihre Interessen zu wahren, können sich geschädigte VW-Aktionäre an im Aktienrecht versierte Rechtsanwälte wenden.

Ansprüche auf Schadensersatz können entstanden sein, wenn VW seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist. Wichtige Informationen, die den Kurs einer Aktie maßgeblich beeinflussen können, müssen umgehend im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden. Der Abgasskandal wurde am 18. September 2015 in den USA bekannt, die entsprechende Mitteilung von VW erfolgte erst einige Tage später. In der Zwischenzeit hatte die VW-Aktie bereits dramatisch an Wert verloren. Inzwischen verdichten sich die Anzeichen, dass die Manipulationen an den Dieselmotoren in der Konzernspitze schon länger bekannt waren. Ob VW gegen seine Informationspflichten verstoßen und sich dadurch schadensersatzpflichtig gemacht hat, wird im Musterverfahren geklärt. Die Forderungen müssen allerdings schon jetzt geltend gemacht werden.

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