TOP - Anwälte Ciper & Coll., Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Düsseldorf:
Datum: Freitag, dem 19. August 2016
Thema: Recht-Infos


Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Düsseldorf - vom 19. August 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Perityphlitischer Abszeß nach nicht erkannter Appendizitis, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 294/14

Chronologie:
Die Klägerin litt unter starken Bauchschmerzen und stellte sich bei ihrem Hausarzt, dem Beklagten, vor. Dieser schickte die Klägerin ohne genauere Abklärung der Symptome wieder nach Hause. Da sich die Schmerzen nicht besserten, suchte die Klägerin den Beklagten eine Woche später erneut auf und bestand auf eine sofortige Einweisung in ein Krankenhaus. Die Einweisungsdiagnose lautete: Rechtsseitge Unterbauchschmerzen, z.B. Appendizitis. Es zeigte sich ein massiv erhöhter CRP-Wert. Noch am gleichen Tage erfolgte die operative Entfernung des Blinddarms. Es war beriets ein Abszeß entstanden. Die Klägerin leidet nunmehr unter einem Verwachsungsbauch.

Verfahren:
Vor dem Verfahren hatte sich bereits die Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein (Az. Z 2802 - 1/12) mit dem Vorfall befasst und im Ergebnis von eine Schicksalhaftigkeit gesprochen. Demgegenüber geht der vom Gericht bestellte Sachverständige von einer ärztlichen Fehlbehandlung aus. Das Gericht hat den Parteien sodann eine gütliche Einigung über eine hohe vierstellige Summe angeraten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch wenn vorgerichtlich eingeholte Gutachten, beispielsweise über den Medizinischen Dienst einer Krankenkasse, oder die Gutachterkommission einer Ärztekammer für den Patienten negativ ausfallen, kann sich das Bild im gerichtlichen Verfahren noch ändern. Gerichte holen in der Regel in Arzthaftungsprozessen neue Gutachten ein. Das gerichtliche Vorgehen war insoweit für die Klägerin erfolgreich, meint RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.


Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de


Pressekontakt:

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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Düsseldorf - vom 19. August 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Perityphlitischer Abszeß nach nicht erkannter Appendizitis, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 294/14

Chronologie:
Die Klägerin litt unter starken Bauchschmerzen und stellte sich bei ihrem Hausarzt, dem Beklagten, vor. Dieser schickte die Klägerin ohne genauere Abklärung der Symptome wieder nach Hause. Da sich die Schmerzen nicht besserten, suchte die Klägerin den Beklagten eine Woche später erneut auf und bestand auf eine sofortige Einweisung in ein Krankenhaus. Die Einweisungsdiagnose lautete: Rechtsseitge Unterbauchschmerzen, z.B. Appendizitis. Es zeigte sich ein massiv erhöhter CRP-Wert. Noch am gleichen Tage erfolgte die operative Entfernung des Blinddarms. Es war beriets ein Abszeß entstanden. Die Klägerin leidet nunmehr unter einem Verwachsungsbauch.

Verfahren:
Vor dem Verfahren hatte sich bereits die Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein (Az. Z 2802 - 1/12) mit dem Vorfall befasst und im Ergebnis von eine Schicksalhaftigkeit gesprochen. Demgegenüber geht der vom Gericht bestellte Sachverständige von einer ärztlichen Fehlbehandlung aus. Das Gericht hat den Parteien sodann eine gütliche Einigung über eine hohe vierstellige Summe angeraten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch wenn vorgerichtlich eingeholte Gutachten, beispielsweise über den Medizinischen Dienst einer Krankenkasse, oder die Gutachterkommission einer Ärztekammer für den Patienten negativ ausfallen, kann sich das Bild im gerichtlichen Verfahren noch ändern. Gerichte holen in der Regel in Arzthaftungsprozessen neue Gutachten ein. Das gerichtliche Vorgehen war insoweit für die Klägerin erfolgreich, meint RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.


Über:

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