Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, betont das Gebot staatlicher Neutralität im Gerichtssaal!
Datum: Dienstag, dem 09. August 2016
Thema: Recht-News


Zum Streit um ein Kopftuchverbot für Richterinnen in Deutschland:

Düsseldorf (ots) - Im Streit um ein Kopftuchverbot für Richterinnen in Deutschland hat der Deutsche Richterbund das Gebot staatlicher Neutralität im Gerichtssaal betont.

"Die stets gleiche, neutral gehaltene Kleidung von Richterinnen und Richtern soll allen Prozessbeteiligten schon äußerlich signalisieren, dass das Gericht objektiv, unvoreingenommen und nur nach dem Gesetz über ihren Rechtsstreit entscheidet", sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe).

Letztlich könne nur der Gesetzgeber klären, ob und wie er die Bekleidung von Richtern und Staatsanwälten regeln wolle. Dabei gehe es um die Abwägung zwischen persönlicher Religionsfreiheit und richterlicher Neutralitätspflicht.

"Ein Gesetz mit Bekleidungsvorschriften darf sich aber nicht nur auf das Kopftuch beschränken, sondern hat auch andere religiöse Bekleidung oder Symbole einzubeziehen", sagte Rebehn.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3398352, Autor siehe obiger Artikel.

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Zum Streit um ein Kopftuchverbot für Richterinnen in Deutschland:

Düsseldorf (ots) - Im Streit um ein Kopftuchverbot für Richterinnen in Deutschland hat der Deutsche Richterbund das Gebot staatlicher Neutralität im Gerichtssaal betont.

"Die stets gleiche, neutral gehaltene Kleidung von Richterinnen und Richtern soll allen Prozessbeteiligten schon äußerlich signalisieren, dass das Gericht objektiv, unvoreingenommen und nur nach dem Gesetz über ihren Rechtsstreit entscheidet", sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe).

Letztlich könne nur der Gesetzgeber klären, ob und wie er die Bekleidung von Richtern und Staatsanwälten regeln wolle. Dabei gehe es um die Abwägung zwischen persönlicher Religionsfreiheit und richterlicher Neutralitätspflicht.

"Ein Gesetz mit Bekleidungsvorschriften darf sich aber nicht nur auf das Kopftuch beschränken, sondern hat auch andere religiöse Bekleidung oder Symbole einzubeziehen", sagte Rebehn.

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