Zwölf Punkte, die beim Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zu beachten sind!
Datum: Mittwoch, dem 16. November 2011
Thema: Recht-Tipps


Vorhandene Freibeträge werden nicht automatisch für 2012 berücksichtigt

Essen, 16. November 2011******Die Zeit der Lohnsteuerkarte ist abgelaufen. Im Oktober dieses Jahres gab es bereits zum zweiten Mal keine Post mehr von der Gemeinde. Künftig sind die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Informationen in der Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt. Diese persönlichen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) kann der Arbeitgeber elektronisch abrufen.

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 und das Gesetz zur Umsetzung der EU-Beitreibungsrichtlinie haben sich zahlreiche Änderungen ergeben. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, weist darauf hin, dass z.B. vorhandene Freibeträge im Gegensatz zum Jahreswechsel 2010/2011 nicht automatisch für 2012 berücksichtigt werden.

"Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Reisekosten oder doppelte Haushaltsführung, sollten daher bis zum Jahresende über den Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag bei den Finanzämtern neu beantragt werden, damit diese ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden können. Zudem verweist die Oberfinanzdirektion Münster auf zwölf Punkte, die beim Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag bereits beachtet werden müssen", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Vorhandene Freibeträge werden nicht automatisch für 2012 berücksichtigt

Essen, 16. November 2011******Die Zeit der Lohnsteuerkarte ist abgelaufen. Im Oktober dieses Jahres gab es bereits zum zweiten Mal keine Post mehr von der Gemeinde. Künftig sind die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Informationen in der Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt. Diese persönlichen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) kann der Arbeitgeber elektronisch abrufen.

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 und das Gesetz zur Umsetzung der EU-Beitreibungsrichtlinie haben sich zahlreiche Änderungen ergeben. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, weist darauf hin, dass z.B. vorhandene Freibeträge im Gegensatz zum Jahreswechsel 2010/2011 nicht automatisch für 2012 berücksichtigt werden.

"Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Reisekosten oder doppelte Haushaltsführung, sollten daher bis zum Jahresende über den Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag bei den Finanzämtern neu beantragt werden, damit diese ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden können. Zudem verweist die Oberfinanzdirektion Münster auf zwölf Punkte, die beim Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag bereits beachtet werden müssen", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=726