Rechte der Arbeitnehmer bei Kündigungswellen großer Konzerne - hier E.on!
Datum: Donnerstag, dem 10. November 2011
Thema: Recht-Tipps


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.

Der Spiegel berichtete in seiner Ausgabe vom 1.8.2011, dass der Energiekonzern E.on drei bedeutende Standorte in Deutschland aufgeben will. Betroffen sind nach Angaben des Spiegels die E.on-Energiesparte in München, die E.on-Kraftwerkstochter in Hannover und die Gashandelstochter E.on Ruhrgas in Essen. Der Spiegel berichtet von einem "scharfen Schnitt", von dem mehrere hundert Arbeitsplätze betroffen seien.

Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich für den betroffenen Arbeitnehmer immer die Frage: Soll man Kündigungsschutzklage einreichen? Zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ist die Klage fast immer ratsam. Aus folgenden Gründen:

1. Meistens lässt sich im Klageverfahren eine Aufstockung der Abfindung erreichen.
2. Man kann die Höhe der Abfindung klären und muss sich nicht später mit dem Arbeitgeber darüber streiten.
3. Der Arbeitnehmer erhält einen Titel, aus dem bei Nichtleistung des Arbeitgebers sofort vollstreckt werden kann.
4. Es lassen sich diverse Ansprüche mitregeln, z.B. die Vererbbarkeit der Abfindungsforderung, Arbeitszeugnis, Freistellung, Urlaubsabgeltung, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.

Der Spiegel berichtete in seiner Ausgabe vom 1.8.2011, dass der Energiekonzern E.on drei bedeutende Standorte in Deutschland aufgeben will. Betroffen sind nach Angaben des Spiegels die E.on-Energiesparte in München, die E.on-Kraftwerkstochter in Hannover und die Gashandelstochter E.on Ruhrgas in Essen. Der Spiegel berichtet von einem "scharfen Schnitt", von dem mehrere hundert Arbeitsplätze betroffen seien.

Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich für den betroffenen Arbeitnehmer immer die Frage: Soll man Kündigungsschutzklage einreichen? Zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ist die Klage fast immer ratsam. Aus folgenden Gründen:

1. Meistens lässt sich im Klageverfahren eine Aufstockung der Abfindung erreichen.
2. Man kann die Höhe der Abfindung klären und muss sich nicht später mit dem Arbeitgeber darüber streiten.
3. Der Arbeitnehmer erhält einen Titel, aus dem bei Nichtleistung des Arbeitgebers sofort vollstreckt werden kann.
4. Es lassen sich diverse Ansprüche mitregeln, z.B. die Vererbbarkeit der Abfindungsforderung, Arbeitszeugnis, Freistellung, Urlaubsabgeltung, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.





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