Bei dem jetzigen / vorherigen Arbeitgeber Auskünfte einholen?
Datum: Montag, dem 07. November 2011
Thema: Recht-Frage


Kann bzw. darf der neue Arbeitgeber bei dem jetzigen / vorherigen Arbeitgeber Auskünfte einholen?

Sofern sich der Bewerber noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet, ist die Bewerbung vertraulich zu behandeln und Diskretion zu bewahren. Daher bsind Rückfragen bei den jetzigen Arbeitgebern immer unzulässig, es sei denn der Bewerber wäre hiermit ausdrücklich einverstanden.

Anders verhält es sich bei Bewerbern, die im Zeitpunkt der Bewerbung in keinem oder in einem bereits gekündigten Arbeitsverhältnis befinden. Hier darf bei den früheren oder jetzigen Arbeitgebern sehr wohl nachgefragt werden, es sei denn der Bewerber würde signalisieren, dass er damit nicht einverstanden wäre. Welche Rückschlüsse dann der potentielle neue Arbeitgeber aus dieser entsprechenden Haltung ziehen wird, braucht wohl nicht näher erörtert zu werden.

Weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht Erzhausen, Arbeitsrecht Erzhausen (http://kanzlei-sachse.de/index.php/arbeitsrecht-offenbach-arbeitsrecht-langen-egelsbach.html), Familienrecht Erzhausen (http://kanzlei-sachse.de/index.php/familienrecht-langen-offenbach-dreieich-neu-isenburg.html) und Mietrecht Erzhausen (http://kanzlei-sachse.de/index.php/mietrecht-wohnungseigentumsrecht-langen-offenbach.html) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Rechtsanwalt Offenbach (http://kanzlei-sachse.de) und Rechtsanwalt Erzhausen (http://kanzlei-sachse.de).

Kann bzw. darf der neue Arbeitgeber bei dem jetzigen / vorherigen Arbeitgeber Auskünfte einholen?

Sofern sich der Bewerber noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet, ist die Bewerbung vertraulich zu behandeln und Diskretion zu bewahren. Daher bsind Rückfragen bei den jetzigen Arbeitgebern immer unzulässig, es sei denn der Bewerber wäre hiermit ausdrücklich einverstanden.

Anders verhält es sich bei Bewerbern, die im Zeitpunkt der Bewerbung in keinem oder in einem bereits gekündigten Arbeitsverhältnis befinden. Hier darf bei den früheren oder jetzigen Arbeitgebern sehr wohl nachgefragt werden, es sei denn der Bewerber würde signalisieren, dass er damit nicht einverstanden wäre. Welche Rückschlüsse dann der potentielle neue Arbeitgeber aus dieser entsprechenden Haltung ziehen wird, braucht wohl nicht näher erörtert zu werden.

Weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht Erzhausen, Arbeitsrecht Erzhausen (http://kanzlei-sachse.de/index.php/arbeitsrecht-offenbach-arbeitsrecht-langen-egelsbach.html), Familienrecht Erzhausen (http://kanzlei-sachse.de/index.php/familienrecht-langen-offenbach-dreieich-neu-isenburg.html) und Mietrecht Erzhausen (http://kanzlei-sachse.de/index.php/mietrecht-wohnungseigentumsrecht-langen-offenbach.html) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Rechtsanwalt Offenbach (http://kanzlei-sachse.de) und Rechtsanwalt Erzhausen (http://kanzlei-sachse.de).





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