Die Rechte des Vermieters und des Mieters bei Tierhaltung in Mieträumen!
Datum: Donnerstag, dem 13. Oktober 2011
Thema: Recht-Infos


Des Mieters bester Freund ist nicht selten sein Haustier!

Hunde und Katzen, Vögel und Meerschweinchen bevölkern zu hunderttausenden die Wohnungen deutscher Wohnanlagen. Doch was für den einen eine Bereicherung seines Alltags ist, ist für den anderen eine Belastung. Hundegebell und Taubenkot stellen hierzulande ein alltägliches Ärgernis dar. Für den Tierfreund bedeutet es einen tiefen Einschnitt in seine Persönlichkeitssphäre, wenn der Vermieter ihn auffordert, seine Hunde unter Androhung einer Kündigung aus der Wohnung zu entfernen.

Was ist also zu tun, wenn der Mietvertrag die Tierhaltung zwar erlaubt, der Mieter aber eine Vielzahl seiner geliebten Tiere halten will? Wie ist die Rechtslage, wenn der Mietvertrag die Tierhaltung generell untersagt, der Mieter aber das Bedürfnis verspürt, ein Haustier halten zu wollen?

Zunächst kommt es auf die Regelungen im Mietvertrag an. Erlaubt dieser die Tierhaltung, hat der Mieter dennoch bestimmte Grenzen zu beachten. Hält ein Mieter etwa 15 Katzen in seiner Wohnung, die dann auch noch dauernd im Gemeinschaftsgarten herumlaufen, kann der Vermieter das Mietverhältnis nach vorheriger erfolgloser Abmahnung kündigen. Für den Kündigungsgrund kommt es darauf an, wie stark die Mitmieter durch die Tierhaltung belastet werden. Nicht jede Belastung stellt aber einen Kündigungsgrund dar. 5-6 Katzen werden wohl erlaubt sein, nicht jedoch wenn die Katzen aus irgend einem Grund die Mitmieter belasten.

Des Mieters bester Freund ist nicht selten sein Haustier!

Hunde und Katzen, Vögel und Meerschweinchen bevölkern zu hunderttausenden die Wohnungen deutscher Wohnanlagen. Doch was für den einen eine Bereicherung seines Alltags ist, ist für den anderen eine Belastung. Hundegebell und Taubenkot stellen hierzulande ein alltägliches Ärgernis dar. Für den Tierfreund bedeutet es einen tiefen Einschnitt in seine Persönlichkeitssphäre, wenn der Vermieter ihn auffordert, seine Hunde unter Androhung einer Kündigung aus der Wohnung zu entfernen.

Was ist also zu tun, wenn der Mietvertrag die Tierhaltung zwar erlaubt, der Mieter aber eine Vielzahl seiner geliebten Tiere halten will? Wie ist die Rechtslage, wenn der Mietvertrag die Tierhaltung generell untersagt, der Mieter aber das Bedürfnis verspürt, ein Haustier halten zu wollen?

Zunächst kommt es auf die Regelungen im Mietvertrag an. Erlaubt dieser die Tierhaltung, hat der Mieter dennoch bestimmte Grenzen zu beachten. Hält ein Mieter etwa 15 Katzen in seiner Wohnung, die dann auch noch dauernd im Gemeinschaftsgarten herumlaufen, kann der Vermieter das Mietverhältnis nach vorheriger erfolgloser Abmahnung kündigen. Für den Kündigungsgrund kommt es darauf an, wie stark die Mitmieter durch die Tierhaltung belastet werden. Nicht jede Belastung stellt aber einen Kündigungsgrund dar. 5-6 Katzen werden wohl erlaubt sein, nicht jedoch wenn die Katzen aus irgend einem Grund die Mitmieter belasten.





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