Bundesgerichtshof entscheidet gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen!
Datum: Donnerstag, dem 29. September 2011
Thema: Recht-News


Erfolg für PWB Rechtsanwälte (Jena)!

Jena/Karlsruhe/Berlin, September 2011. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Teilauszahlungspraxis der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Sachen Phoenix Kapitaldienst einen Riegel vorgeschoben. Nach der Rückweisung in drei Revisionsfällen durch den BGH muss die EdW (Berlin) nun doch rund 20.000 Anleger der seit 2005 insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH vollständig entschädigen und darf keine Teilbeträge mehr mit der Begründung einbehalten, den Anlegern stünden vermeintliche Aussonderungsrechte zu.

"Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof unseren Argumenten gefolgt ist und die rechtswidrige Teilentschädigungspraxis der EdW damit endlich vom Tisch ist. Dies ist ein großer Erfolg für den Anlegerschutz in Deutschland", erklärt Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena. Die Kanzlei vertritt rund 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger.

Nach Schätzung von Fachleuten muss sich die EdW nun umgehend gut 150 Millionen Euro besorgen, um die Phoenix-Anleger vollständig entschädigen zu können. "Die EdW hätte viel Geld einsparen können, wenn die Einrichtung ihren gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungsauftrag sofort nachgekommen wäre", betont Rechtsanwalt Matthias Kilian, der die Verfahren bei PWB Rechtsanwälte führt und bisher insgesamt über 200 erst- und zweitinstanzliche obsiegende Urteile gegen die EdW erstritten hat.

Erfolg für PWB Rechtsanwälte (Jena)!

Jena/Karlsruhe/Berlin, September 2011. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Teilauszahlungspraxis der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Sachen Phoenix Kapitaldienst einen Riegel vorgeschoben. Nach der Rückweisung in drei Revisionsfällen durch den BGH muss die EdW (Berlin) nun doch rund 20.000 Anleger der seit 2005 insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH vollständig entschädigen und darf keine Teilbeträge mehr mit der Begründung einbehalten, den Anlegern stünden vermeintliche Aussonderungsrechte zu.

"Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof unseren Argumenten gefolgt ist und die rechtswidrige Teilentschädigungspraxis der EdW damit endlich vom Tisch ist. Dies ist ein großer Erfolg für den Anlegerschutz in Deutschland", erklärt Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena. Die Kanzlei vertritt rund 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger.

Nach Schätzung von Fachleuten muss sich die EdW nun umgehend gut 150 Millionen Euro besorgen, um die Phoenix-Anleger vollständig entschädigen zu können. "Die EdW hätte viel Geld einsparen können, wenn die Einrichtung ihren gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungsauftrag sofort nachgekommen wäre", betont Rechtsanwalt Matthias Kilian, der die Verfahren bei PWB Rechtsanwälte führt und bisher insgesamt über 200 erst- und zweitinstanzliche obsiegende Urteile gegen die EdW erstritten hat.





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