Markenschutz für 'Ficken'!
Datum: Samstag, dem 24. September 2011
Thema: Recht-News


OpenPr.de: In einem vor dem Bundespatentgericht (BPatG) geführten Verfahren hat das Gericht mit Beschluss vom 03.08.2011 (26 W (pat) 116/10) entschieden, dass die von der EFAG Trade Mark Company GmbH & Co KG angemeldete Marke „FICKEN“ für Bekleidung und Getränke (Nizza-Klassen 25, 32 und 33) nicht sittenwidrig ist.

Daher ist sie entgegen der Auffassung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA)in das Markenregister einzutragen. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit um die Bedeutung des Begriffs FICKEN und das Sittlichkeitsempfinden der Bevölkerung.

Angefangen hatte alles mit einer bereits 2008 ausgesprochenen Rüge des Werberats. Dieser hatte unter anderem unterstellt, die markenmäßige Bezeichnung des bekannten Jostabeeren-Likörs mit dem Begriff “FICKEN” suggeriere die Förderung sexuellen Erfolgs durch Alkoholkonsum.

OpenPr.de: In einem vor dem Bundespatentgericht (BPatG) geführten Verfahren hat das Gericht mit Beschluss vom 03.08.2011 (26 W (pat) 116/10) entschieden, dass die von der EFAG Trade Mark Company GmbH & Co KG angemeldete Marke „FICKEN“ für Bekleidung und Getränke (Nizza-Klassen 25, 32 und 33) nicht sittenwidrig ist.

Daher ist sie entgegen der Auffassung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA)in das Markenregister einzutragen. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit um die Bedeutung des Begriffs FICKEN und das Sittlichkeitsempfinden der Bevölkerung.

Angefangen hatte alles mit einer bereits 2008 ausgesprochenen Rüge des Werberats. Dieser hatte unter anderem unterstellt, die markenmäßige Bezeichnung des bekannten Jostabeeren-Likörs mit dem Begriff “FICKEN” suggeriere die Förderung sexuellen Erfolgs durch Alkoholkonsum.





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