KiBiz NRW teilweise verfassungswidrig - VPK sieht sich in seinen Gleichstellungsforderungen bestätigt!
Datum: Freitag, dem 02. September 2011
Thema: Recht-Infos


Der Ausschluss privat-wirtschaftlicher Träger von Kindertagesstätten von der im Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) vorgesehenen finanziellen Förderung verstößt nach vorläufiger Einschätzung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

Zu diesem Schluss kam die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen am heutigen Tag in einem Verfahren, in welchem eine privat-wirtschaftliche Trägerin einer Kindertagesstätte von der Stadt Aachen für das Jahr 2008/2009 einen Betriebskostenzuschuss verlangt.

Nach § 20 KiBiz werden dem Träger einer Einrichtung nur dann Betriebskostenzuschüsse gewährt, wenn es sich um eine Kirche, eine Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts, einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder eine Elterninitiative handelt. Die Förderung privat-wirtschaftlicher Träger sieht das Gesetz indes nicht vor.

Der Ausschluss privat-wirtschaftlicher Träger von Kindertagesstätten von der im Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) vorgesehenen finanziellen Förderung verstößt nach vorläufiger Einschätzung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

Zu diesem Schluss kam die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen am heutigen Tag in einem Verfahren, in welchem eine privat-wirtschaftliche Trägerin einer Kindertagesstätte von der Stadt Aachen für das Jahr 2008/2009 einen Betriebskostenzuschuss verlangt.

Nach § 20 KiBiz werden dem Träger einer Einrichtung nur dann Betriebskostenzuschüsse gewährt, wenn es sich um eine Kirche, eine Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts, einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder eine Elterninitiative handelt. Die Förderung privat-wirtschaftlicher Träger sieht das Gesetz indes nicht vor.





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