Antje Tillmann (CDU), finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Die Einigung zur Erbschaftsteuer stärkt den Mittelstand und den Investitionsstandort Deutschland!
Datum: Dienstag, dem 21. Juni 2016
Thema: Recht-News


Antje Tillmann zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer:

Berlin (ots) - Die Reform kann fristgerecht umgesetzt werden!

Die Koalition hat sich am (...) Montag auf eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer geeinigt. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann:

"Mit der Einigung wird der Bestand von mittelständischen Unternehmen und damit die besondere Struktur der Unternehmenskultur in Deutschland gesichert.

Die kurzfristige parlamentarische Umsetzung bis zum 30. Juni ist ambitioniert. Wir sind aber zuversichtlich, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst sind und alles für einen fristgerechten Abschluss in die Wege leiten.

Die Einigung bedeutet für viele Unternehmen weniger Bürokratie. Für kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt weiterhin die Lohnsummenprüfung, um von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont zu bleiben.

Saisonarbeitnehmer bleiben bei der Bestimmung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die vollständige Verschonung von Betriebsvermögen nicht beanstandet. Somit sind keine Arbeitsplätze durch Erbschaftsteuer in Gefahr.

Allerdings darf die Erbschaftssteuer auch keine Investitionen in den Unternehmen behindern.

In diesem Punkt gab es weitere Änderungen gegenüber dem Kabinettentwurf. So verlängert sich die Reinvestitionsfrist für eigentlich nicht begünstigtes Vermögen auf zwei Jahre, wenn dieses Vermögen für betriebliche Investitionen verwendet wird.

Auch die Bewertung des übertragenen Vermögens im Kontext der Niedrigzinsphase wird praxistauglicher. Der sog. Kapitalisierungsfaktor wird auf max. 12,5 Prozent gedeckelt.

Bei der Vererbung von Unternehmen gibt es jetzt eine erweiterte Stundungsregelung.

Zukünftig besteht ein Anspruch auf eine voraussetzungslose und zinslose Stundung für 10 Jahre, wenn die Einhaltung der Lohnsummenregelung und Behaltensfrist erfolgt."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/3358016, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Die Reform kann fristgerecht umgesetzt werden!

Die Koalition hat sich am (...) Montag auf eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer geeinigt. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann:

"Mit der Einigung wird der Bestand von mittelständischen Unternehmen und damit die besondere Struktur der Unternehmenskultur in Deutschland gesichert.

Die kurzfristige parlamentarische Umsetzung bis zum 30. Juni ist ambitioniert. Wir sind aber zuversichtlich, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst sind und alles für einen fristgerechten Abschluss in die Wege leiten.

Die Einigung bedeutet für viele Unternehmen weniger Bürokratie. Für kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt weiterhin die Lohnsummenprüfung, um von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont zu bleiben.

Saisonarbeitnehmer bleiben bei der Bestimmung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die vollständige Verschonung von Betriebsvermögen nicht beanstandet. Somit sind keine Arbeitsplätze durch Erbschaftsteuer in Gefahr.

Allerdings darf die Erbschaftssteuer auch keine Investitionen in den Unternehmen behindern.

In diesem Punkt gab es weitere Änderungen gegenüber dem Kabinettentwurf. So verlängert sich die Reinvestitionsfrist für eigentlich nicht begünstigtes Vermögen auf zwei Jahre, wenn dieses Vermögen für betriebliche Investitionen verwendet wird.

Auch die Bewertung des übertragenen Vermögens im Kontext der Niedrigzinsphase wird praxistauglicher. Der sog. Kapitalisierungsfaktor wird auf max. 12,5 Prozent gedeckelt.

Bei der Vererbung von Unternehmen gibt es jetzt eine erweiterte Stundungsregelung.

Zukünftig besteht ein Anspruch auf eine voraussetzungslose und zinslose Stundung für 10 Jahre, wenn die Einhaltung der Lohnsummenregelung und Behaltensfrist erfolgt."

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