Alice Weidel, AfD-Bundesvorstandsmitglied: Das OMT-Programm der EZB ist der Lackmustest für die Glaubwürdigkeit des Bundesverfassungsgerichts!
Datum: Sonntag, dem 19. Juni 2016
Thema: Recht-News


Alice Weidel zum Bundesverfassungsgerichts:

Berlin (ots) - Zum anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum umstrittenen OMT-Programm der EZB erklärt AfD-Vorstandsmitglied Alice Weidel:

"Das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgericht ist der Lackmustest für dessen Unabhängigkeit. Jetzt wird sich zeigen, ob sich das BVerfG dem Europäischen Gerichtshof unterwirft oder ob es der eigenen Linie treu bleibt und das OMT-Programm für illegal erklärt.

Denn die EZB hat mit dem OMT-Programm, das nichts anderes ist als eine monetäre Staatsfinanzierung, nicht nur ihr Mandat überschritten; sie hat gegen ein Verbot verstoßen. Das Verbot der Fiskalpolitik und Staatsfinanzierung.

Sollte das BVerfG nun auf die Linie der EZB einschwenken, wäre das nicht nur ein schwerer Glaubwürdigkeitsverlust, sondern vor allen Dingen ein Schlag ins Gesicht der Sparer und Steuerzahler.

Denn in diesem Fall würde das BVerfG die Umverteilung von Milliarden von Steuergeldern zulasten der deutschen Steuerzahler und zugunsten der wirtschaftsschwachen Südländer legalisieren.

Das darf nicht passieren. Das BVerfG muss souverän und im Sinn des Gesetzes entscheiden. Es darf sich von keinem anderen Gericht oder einer Institution beeinflussen lassen, sondern Recht sprechen."

Pressekontakt:

Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
Email: christian.lueth@alternativefuer.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110332/3356670, Autor siehe obiger Artikel.

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Alice Weidel zum Bundesverfassungsgerichts:

Berlin (ots) - Zum anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum umstrittenen OMT-Programm der EZB erklärt AfD-Vorstandsmitglied Alice Weidel:

"Das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgericht ist der Lackmustest für dessen Unabhängigkeit. Jetzt wird sich zeigen, ob sich das BVerfG dem Europäischen Gerichtshof unterwirft oder ob es der eigenen Linie treu bleibt und das OMT-Programm für illegal erklärt.

Denn die EZB hat mit dem OMT-Programm, das nichts anderes ist als eine monetäre Staatsfinanzierung, nicht nur ihr Mandat überschritten; sie hat gegen ein Verbot verstoßen. Das Verbot der Fiskalpolitik und Staatsfinanzierung.

Sollte das BVerfG nun auf die Linie der EZB einschwenken, wäre das nicht nur ein schwerer Glaubwürdigkeitsverlust, sondern vor allen Dingen ein Schlag ins Gesicht der Sparer und Steuerzahler.

Denn in diesem Fall würde das BVerfG die Umverteilung von Milliarden von Steuergeldern zulasten der deutschen Steuerzahler und zugunsten der wirtschaftsschwachen Südländer legalisieren.

Das darf nicht passieren. Das BVerfG muss souverän und im Sinn des Gesetzes entscheiden. Es darf sich von keinem anderen Gericht oder einer Institution beeinflussen lassen, sondern Recht sprechen."

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